Eine der häufigsten Fragen, die mir Unternehmer stellen, lautet: „Eignet sich mein Unternehmen überhaupt für das StaRUG?“ Die meisten erwarten dann eine Antwort, die von Branche oder Umsatzgröße abhängt. Doch das ist der falsche Blickwinkel.
Denn nicht das Unternehmen entscheidet über die Eignung, sondern das Problem, das gelöst werden soll. Das StaRUG ist ein präzises Instrument gegen eine zu hohe Schuldenlast – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich erkläre, worauf es wirklich ankommt.
- Das StaRUG steht Unternehmen nahezu jeder Größe und Branche offen – vom Einzelunternehmer bis zum großen Betrieb.
- Entscheidend ist nicht die Branche oder die Größe, sondern die Frage: Woran leidet das Unternehmen wirklich?
- Das StaRUG eignet sich, um eine zu hohe Schuldenlast zu reduzieren – vor allem überhöhte Kredit- und Tilgungslasten.
- Operative Probleme kann das StaRUG nicht lösen. Standortschließungen, Personalabbau oder ein neues Geschäftsmodell müssen außerhalb des Verfahrens umgesetzt werden.
Die Branche spielt kaum eine Rolle
Viele Unternehmer fragen mich: „Ist das StaRUG nur etwas für große Unternehmen?“ Die Antwort ist klar: Nein. Ich habe Restrukturierungen in ganz unterschiedlichen Branchen begleitet – darunter Apotheken, Bauunternehmen, Onlinehändler, IT-Unternehmen, Personaldienstleister und Handelsunternehmen.
Auch die Unternehmensgröße ist nicht entscheidend. Ich habe sogar bereits einen Einzelunternehmer erfolgreich nach dem StaRUG restrukturiert. Das Gesetz stellt keine Mindestgröße auf – es kommt allein auf die wirtschaftliche Situation an.
Entscheidend ist nicht das Unternehmen – sondern das Problem
Nach meiner Erfahrung eignet sich das StaRUG besonders für Unternehmen, die unter hohen Kreditverbindlichkeiten leiden, deren Tilgungsraten die Liquidität auffressen oder deren Finanzierung nicht mehr zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens passt.
In diesen Fällen lässt sich häufig überzeugend darstellen: Das Unternehmen ist grundsätzlich gesund. Es leidet lediglich unter einer zu hohen Schuldenlast. Genau dafür wurde das StaRUG geschaffen.
Das StaRUG löst keine operativen Probleme
Das StaRUG kann Finanzverbindlichkeiten neu ordnen. Es ersetzt aber keine unternehmerischen Entscheidungen. Müssen beispielsweise Standorte geschlossen, Mitarbeiter abgebaut, unrentable Geschäftsbereiche aufgegeben oder das Geschäftsmodell grundlegend verändert werden, müssen diese Maßnahmen außerhalb des StaRUG umgesetzt werden.
Das Verfahren kann die finanzielle Grundlage schaffen, auf der eine Sanierung gelingt. Die eigentliche Unternehmensführung bleibt jedoch Aufgabe des Unternehmers. Wer operative Probleme allein mit einem Restrukturierungsplan lösen will, wird enttäuscht werden.
Ein gesundes Unternehmen mit den falschen Krediten
Viele Unternehmen haben kein Umsatzproblem. Sie haben ein Finanzierungsproblem. Die Aufträge sind vorhanden, die Kunden zahlen, die Mitarbeiter arbeiten. Aber jeden Monat fließt ein erheblicher Teil der Liquidität in Zinsen und Tilgungen.
Irgendwann bleibt zu wenig Geld übrig, um das Unternehmen weiterzuentwickeln. Genau in solchen Situationen spielt das StaRUG seine größte Stärke aus: Es passt die Finanzierung wieder an die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens an.
Häufige Fehler
Glauben, das StaRUG sei nur etwas für Großunternehmen. Das Gesetz steht Unternehmen nahezu jeder Größe offen – bis hin zum Einzelunternehmer.
Operative Probleme mit dem StaRUG lösen wollen. Das Verfahren ordnet Schulden neu, es ersetzt aber keine unternehmerische Sanierung.
Zu lange warten. Je früher eine überhöhte Schuldenlast angegangen wird, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen
- Gibt es eine Mindestgröße für das StaRUG?
- Nein. Das Verfahren steht grundsätzlich Unternehmen jeder Größe offen – bis hin zum Einzelunternehmer.
- Ist das StaRUG nur für bestimmte Branchen geeignet?
- Nein. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
- Wann ist das StaRUG besonders sinnvoll?
- Vor allem dann, wenn das Unternehmen operativ tragfähig ist, aber unter einer nicht mehr finanzierbaren Schuldenlast leidet.
Wie ein im Kern gesundes Unternehmen mit einer zu hohen Schuldenlast über das StaRUG seine Finanzierung wieder an die tatsächliche Leistungsfähigkeit anpasste.
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Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.