Wenn ich Unternehmern das StaRUG erkläre, kommt fast immer dieselbe Frage: Muss ich dafür wirklich alle meine Gläubiger an einen Tisch holen? Die Vorstellung, sämtliche Banken, Lieferanten und Vertragspartner gleichzeitig einzubeziehen, schreckt viele ab. Die gute Nachricht: Das ist gar nicht nötig.
Als Restrukturierungsanwalt erlebe ich immer wieder, wie sehr diese Erkenntnis entlastet. Denn genau darin liegt eine der größten Stärken des Restrukturierungsrechts: Sie sanieren gezielt das, was das Unternehmen belastet – und lassen den Rest möglichst unangetastet.
- Nein. Im StaRUG müssen Sie nicht alle Gläubiger einbeziehen – Sie entscheiden gezielt, welche Finanzverbindlichkeiten restrukturiert werden sollen.
- Das ist der größte Unterschied zur Insolvenz. Dort werden mit der Verfahrenseröffnung grundsätzlich alle Insolvenzforderungen erfasst; kein Gläubiger kann sich entziehen.
- Der Geschäftsbetrieb läuft weiter. Laufende Rechnungen, Leasingraten, Versicherungen und Verträge werden grundsätzlich wie bisher bedient – das Unternehmen bleibt voll handlungsfähig.
- Die Auswahl entscheidet über den Erfolg. Welche Gläubiger in den Plan aufgenommen werden, muss gut begründet sein und gehört in die Hände eines erfahrenen Beraters.
Das ist der größte Unterschied zur Insolvenz
Viele Unternehmer glauben, das StaRUG funktioniere genauso wie ein Insolvenzverfahren. Das stimmt nicht. Im Insolvenzverfahren gibt es einen klaren Stichtag: Mit der Eröffnung werden grundsätzlich alle bis dahin entstandenen Insolvenzforderungen in das Verfahren einbezogen. Kein Gläubiger kann sich dem entziehen.
Das StaRUG funktioniert völlig anders. Es zwingt Sie nicht, das gesamte Unternehmen auf einmal umzukrempeln. Stattdessen setzen Sie gezielt an den Stellen an, an denen die eigentliche Last liegt – und lassen den funktionierenden Teil des Betriebs in Ruhe.
Sie wählen aus, welche Schulden saniert werden
Im Restrukturierungsverfahren überlegen wir zunächst gemeinsam: Welche Schulden belasten das Unternehmen wirklich? Das sind häufig Investitionsdarlehen, KfW-Kredite, Gesellschafterdarlehen, Förderkredite oder bereits entstandene Lieferantenforderungen.
Genau diese Gläubiger werden anschließend in den Restrukturierungsplan aufgenommen. Das übrige Unternehmen arbeitet ganz normal weiter. Diese Konzentration auf das Wesentliche macht die Sanierung präziser und schneller – und schont die Beziehungen zu allen, die nicht betroffen sind.
Der Geschäftsbetrieb läuft weiter
Während des Restrukturierungsverfahrens bezahlen Sie Ihre laufenden Verpflichtungen grundsätzlich wie bisher. Dazu gehören beispielsweise neue Lieferantenrechnungen, Leasingraten, der Steuerberater, Versicherungen oder andere laufende Verträge.
Das Unternehmen bleibt vollständig handlungsfähig. Gerade das macht das StaRUG für viele Unternehmen so attraktiv: Nach außen ändert sich für die meisten Geschäftspartner nichts – während im Hintergrund die belastenden Verbindlichkeiten neu geordnet werden.
Nicht jeder Gläubiger muss gekürzt werden
Nach dem Gesetz sollen grundsätzlich alle Gläubiger einer vergleichbaren Forderungsklasse gleich behandelt werden. Dennoch gibt es gute Gründe, einzelne Gläubiger nicht in den Restrukturierungsplan einzubeziehen.
Ein typisches Beispiel aus meiner Praxis ist der Kontokorrentkredit. Viele Unternehmen sind auf ihre Kreditlinie täglich angewiesen. Dann kann es sinnvoll sein, diesen Kredit unangetastet zu lassen und stattdessen nur langfristige Investitionsdarlehen zu restrukturieren. Eine solche Entscheidung muss allerdings gut begründet werden – sonst hält sie der gerichtlichen Prüfung nicht stand.
Danach beginnt die eigentliche Arbeit
Sind die betroffenen Gläubiger ausgewählt, werden sie in Gruppen eingeteilt. Innerhalb jeder Gruppe wird über den Restrukturierungsplan abgestimmt. Stimmen mindestens 75 Prozent der Forderungssumme einer Gruppe zu, gilt diese Gruppe als zustimmend.
Erreichen die erforderlichen Gläubigergruppen die gesetzlich vorgesehene Mehrheit, wird der Restrukturierungsplan bestätigt. Der Schuldenschnitt wirkt dann für alle Gläubiger, die in den Plan einbezogen wurden – auch für diejenigen, die dagegen gestimmt haben.
Häufige Fehler
Glauben, alle Gläubiger müssten mitmachen. Gerade das ist einer der größten Unterschiede zum Insolvenzverfahren – im StaRUG entscheiden Sie über den Kreis der betroffenen Gläubiger.
Alle Schulden gleichzeitig restrukturieren wollen. Oft genügt es, nur die Verbindlichkeiten zu sanieren, die das Unternehmen tatsächlich belasten.
Die Auswahl der Gläubiger unterschätzen. Die richtige Auswahl entscheidet häufig über den Erfolg des gesamten Restrukturierungsverfahrens.
Die Begründung vernachlässigen. Wer einzelne Gläubiger bewusst außen vor lässt, muss dies wirtschaftlich nachvollziehbar begründen – sonst scheitert der Plan an der gerichtlichen Kontrolle.
Häufige Fragen
- Muss ich alle Gläubiger in den Restrukturierungsplan aufnehmen?
- Nein. Im StaRUG werden nur die Gläubiger einbezogen, deren Forderungen tatsächlich restrukturiert werden sollen.
- Kann ich einen Kontokorrentkredit außen vor lassen?
- Ja. Wenn dafür ein nachvollziehbarer wirtschaftlicher Grund besteht – etwa weil die Kreditlinie für den laufenden Geschäftsbetrieb unverzichtbar ist –, kann dies sinnvoll sein.
- Was passiert mit den Gläubigern, die nicht im Restrukturierungsplan stehen?
- Sie werden grundsätzlich wie bisher bezahlt. Ihre Forderungen bleiben von der Restrukturierung unberührt.
Wie ein im Kern gesundes Unternehmen nur seine belastenden Finanzverbindlichkeiten restrukturierte – während Kunden, Lieferanten und der laufende Betrieb unberührt blieben.
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Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.