Viele Geschäftsführer glauben, sie müssten ihre Hausbank sofort über die wirtschaftliche Krise informieren. Das kann in bestimmten Situationen richtig sein. Wird jedoch eine Sanierung im Rahmen einer Eigenverwaltung vorbereitet, kann eine zu frühe Information die Erfolgsaussichten erheblich verschlechtern.
Deshalb sollte die Kommunikationsstrategie mit der Bank sorgfältig geplant werden – und nicht dem ersten Impuls folgen, den langjährigen Ansprechpartner anzurufen.
- Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, die Hausbank sofort über eine wirtschaftliche Krise zu informieren, besteht nicht. Ob und wann eine Information sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall und von der gewählten Sanierungsstrategie ab.
- Sobald das Wort „Insolvenz" fällt, wechselt die Zuständigkeit häufig vom vertrauten Firmenkundenbetreuer in eine Sanierungs- oder Risikoabteilung. Dort gelten andere Maßstäbe, und persönliches Vertrauen spielt nur noch eine untergeordnete Rolle.
- Eine zu frühe Information kann zu gekündigten Kreditlinien, gesperrten Konten und erschwerten Sanierungsverhandlungen führen. Deshalb sollte erst die Sanierungsstrategie feststehen und dann kommuniziert werden.
- Nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eigenverwaltung oder das Insolvenzverfahren beginnt die offene Kommunikation – dann auf einer rechtsverbindlichen Grundlage, die deutlich mehr Vertrauen schafft als bloße Absichtserklärungen.
Vertrauen endet häufig dort, wo das Wort „Insolvenz" fällt
Viele Unternehmer erzählen mir: „Mit meiner Bank arbeite ich seit zwanzig Jahren zusammen. Wir haben immer Lösungen gefunden." Das glaube ich auch. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die Situation schlagartig ändern kann, sobald das Thema Insolvenz auf den Tisch kommt.
Der langjährige Firmenkundenbetreuer entscheidet dann häufig nicht mehr selbst. Die Angelegenheit wird an eine Sanierungs- oder Risikoabteilung abgegeben. Dort gelten andere Maßstäbe. Persönliches Vertrauen spielt dann oft nur noch eine untergeordnete Rolle.
Eine zu frühe Information kann die Sanierung gefährden
Gerade bei einer geplanten Eigenverwaltung habe ich mehrfach erlebt, dass eine frühzeitige Information der Bank erhebliche Nachteile ausgelöst hat. Beispielsweise wurden Kreditlinien nicht verlängert, Kontokorrentkredite gekündigt, Konten gesperrt oder Sanierungsverhandlungen erschwert.
In Einzelfällen wurde sogar versucht, auf das gerichtliche Verfahren Einfluss zu nehmen. Deshalb sollte genau überlegt werden, wann und in welcher Form die Bank informiert wird.
Erst planen – dann kommunizieren
Aus meiner Sicht sollte zunächst feststehen, welche Sanierungslösung verfolgt wird: eine Eigenverwaltung, ein StaRUG-Verfahren oder eine außergerichtliche Sanierung. Jeder Weg hat eigene Anforderungen an Zeitpunkt und Inhalt der Kommunikation.
Erst wenn diese Strategie entwickelt wurde, sollte die Kommunikation mit Banken, Lieferanten und anderen Beteiligten abgestimmt erfolgen. Unkoordinierte Einzelgespräche führen häufig zu Unsicherheit und können die Sanierung erschweren.
Das gilt häufig auch für Lieferanten
Nicht nur Banken reagieren sensibel. Auch Lieferanten können nach einer vorzeitigen Information ihre Geschäftsbeziehung verändern – etwa durch Vorkasse, Lieferstopp, verkürzte Zahlungsziele oder die Kündigung von Kreditversicherungen.
Gerade deshalb sollte auch hier sorgfältig überlegt werden, wann Informationen weitergegeben werden. Die Kommunikation gegenüber Lieferanten gehört ebenso in ein abgestimmtes Gesamtkonzept wie die gegenüber der Bank.
Nach dem gerichtlichen Beschluss beginnt die offene Kommunikation
Sobald das Gericht die Eigenverwaltung oder das Insolvenzverfahren angeordnet hat, besteht eine völlig andere Ausgangslage. Dann gibt es einen rechtsverbindlichen Beschluss, und es kann offen kommuniziert werden.
Banken, Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter erhalten nicht mehr nur eine Ankündigung, sondern eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Fortführung des Unternehmens. Das schafft deutlich mehr Vertrauen als bloße Absichtserklärungen.
Häufige Fehler
Zu früh mit der Bank sprechen. Eine unvorbereitete Kommunikation kann die Sanierung erschweren, bevor überhaupt eine Strategie steht.
Auf persönliche Beziehungen vertrauen. In Krisensituationen entscheiden häufig nicht mehr die bisherigen Ansprechpartner, sondern spezialisierte Sanierungs- oder Risikoabteilungen.
Ohne Sanierungsstrategie in Gespräche gehen. Wer selbst noch nicht weiß, welchen Weg er einschlagen will, kann andere kaum überzeugen.
Häufige Fragen
- Muss ich meine Hausbank gesetzlich über eine Unternehmenskrise informieren?
- Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Ob und wann eine Information sinnvoll oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
- Sollte ich meine Bank vor einer geplanten Eigenverwaltung informieren?
- Das sollte erst nach sorgfältiger Prüfung der Gesamtstrategie entschieden werden. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.
- Wann informiere ich Lieferanten und Kunden?
- Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Die Kommunikation sollte Teil eines abgestimmten Sanierungskonzepts sein.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.