Ein Betrieb. Ein Industriepark. Erfolgreich saniert.
Sanierung eines Herstellers industrieller Schaltanlagen und Elektronik in Thüringen in Eigenverwaltung — getragen von kooperativen Banken, die die privaten Immobilienkredite des Unternehmers nicht kündigten.
Verlauf des Verfahrens
- November 2022Eigenverwaltung beantragt
- November 2022Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet
- Februar 2023Insolvenzverfahren eröffnet
- April 2023Gläubigerversammlung, Fortführung beschlossen
- Mai 2023Zweigniederlassung geschlossen, Fertigung konzentriert
- 2023Insolvenzplan angenommen, Verfahren abgeschlossen
Ausgangslage
Die Schuldnerin fertigt industrielle Schaltanlagen, Kabelbäume und Baugruppen und bietet Ingenieurdienstleistungen in der Elektrokonstruktion und SPS-Programmierung an. Auf diesem Gebiet verfügt sie über ein Alleinstellungsmerkmal und eine bundesweit gefragte Expertise. Zu ihren Kunden zählen Maschinen- und Anlagenbauer unterschiedlichster Branchen.
Der Betrieb ist seit Anfang der 1990er Jahre an einem traditionsreichen Elektronik-Standort in West-Thüringen ansässig — in einer strukturschwachen Region, in der qualifiziertes Fachpersonal besonders schwer zu finden ist.
In die Krise geriet das im Kern gesunde Unternehmen durch die Verkettung dreier Weltkrisen: die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg sowie Inflation und Preissteigerungen. Der Materialaufwand stieg binnen weniger Jahre von rund 35 auf über 43 Prozent des Umsatzes, der gestörte Beschaffungsmarkt verzögerte Fertigstellung und Abrechnung ganzer Aufträge.
Hinzu kamen Personalknappheit, ein hoher Krankenstand und die Anhebung des Mindestlohns, die die Personalkosten deutlich verteuerte. 2022 wirtschaftete das Unternehmen erstmals mit Verlust — trotz einer über Jahrzehnte gewachsenen, treuen Kundenbasis.
Herausforderung
Die betriebliche Sanierung selbst war vergleichsweise unkompliziert. Die Geschäftsführung verstand es, auch während der Insolvenz fortlaufend neue Aufträge zu akquirieren, und nutzte die Instrumente der Eigenverwaltung konsequent, um sich von unrentablen Aufträgen und Verpflichtungen zu lösen.
Die eigentliche Herausforderung lag — wie so oft — auf der persönlichen Seite des Unternehmers. Er hatte in guten Zeiten mehrere Bestandsimmobilien im Industriepark erworben: Gebäude aus DDR-Zeiten, die er privat finanziert hatte.
Ein wirtschaftlich riskantes Unterfangen. Hohe Energiekosten und die strukturschwache Lage machten die Objekte schwer kalkulierbar. Wären die finanzierenden Banken diese Kredite in der Insolvenz fällig gestellt, hätte der Unternehmer seine privaten Immobilien verloren — und der Industriepark hätte weitere leerstehende Investitionsruinen gehabt.
Lösung
Im Rahmen der Eigenverwaltung wurde der Geschäftsbetrieb ohne Fremdkapital fortgeführt. Zunächst galt es, das durch die Verfahrenseröffnung erschütterte Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Subunternehmern zurückzugewinnen — was gelang, wenngleich nahezu alle Lieferanten auf Vorkasse umstellten.
Operativ wurde die Kostenstruktur konsequent bereinigt. Nachdem mit einem Großkunden keine auskömmlichen Preise zu erzielen waren, beendete die Geschäftsführung diese Geschäftsbeziehung. In der Folge wurde eine defizitäre Zweigniederlassung geschlossen und die Fertigung am Hauptstandort konzentriert, um Überkapazitäten abzubauen.
Entscheidend für den Unternehmer persönlich war jedoch die Haltung der Banken. Um zu vermeiden, dass in der Stadt weitere leerstehende Objekte entstehen, kündigten die Kreditinstitute die privaten Immobiliendarlehen nicht. Zins und Tilgung liefen weiter, der Unternehmer blieb in seine Immobilien investiert.
Die Quote für die Gläubiger wurde über eine Sonderzahlung eines Plangaranten gebildet, sodass weder Anlage- noch Umlaufvermögen verwertet werden mussten und der Betrieb vollständig erhalten blieb.
Ergebnis
Das Eigenverwaltungsverfahren wurde erfolgreich mit einem Insolvenzplan abgeschlossen.
Die Gläubiger meldeten Forderungen von rund 1,06 Mio. € zur Insolvenztabelle an. Über eine Sonderzahlung von 150.000 € konnte eine garantierte Quote von 8 Prozent dargestellt werden — deutlich mehr als bei einer Liquidation oder Ausproduktion, die für die Gläubiger keinen Erlös erbracht hätte.
Der Geschäftsbetrieb wurde während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung fortgeführt. Nach der Konzentration auf den Hauptstandort ist das Unternehmen wieder nachhaltig ertragsstark.
Und der Unternehmer behielt trotz der Insolvenz seine privaten Immobilien im Industriepark — weil die Banken nicht auf ihn verzichteten, sondern auf ihn setzten.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Die betriebliche Sanierung war der einfache Teil.
Das Drama spielte sich auf der privaten Seite des Unternehmers ab.
In der Insolvenz eines Einzelunternehmers oder eines persönlich haftenden Gesellschafters drohen private Sicherheiten wie Immobilien verloren zu gehen, sobald die Banken ihre Kredite fällig stellen.
Hier geschah das Gegenteil. Die finanzierenden Banken erkannten, dass weitere Investitionsruinen in einer ohnehin strukturschwachen Region niemandem nützen. Sie kündigten die privaten Immobiliendarlehen nicht, sondern ließen die Finanzierung unverändert weiterlaufen.
So blieb dem Unternehmer nicht nur sein saniertes Unternehmen, sondern auch sein privates Vermögen erhalten. Es gibt Regionen, in denen man in Not geratene Unternehmer nicht fallen lässt — und dieser Fall war ein Beispiel dafür.
Faktenbox
- Verfahren
- Eigenverwaltung mit Insolvenzplan (§ 270a InsO)
- Gericht
- Amtsgericht Mühlhausen
- Branche
- Industrieelektronik / Schaltanlagenbau
- Beschäftigte
- ca. 50
- Antrag
- November 2022
- Eröffnung
- Februar 2023
- Gläubigerforderungen
- ca. 1,06 Mio. €
- Garantierte Quote
- 8,0 % (Sonderzahlung 150.000 €)
- Besonderheit
- Banken kündigten die privaten Immobilienkredite nicht
- Ergebnis
- Fortführung, wieder ertragsstark, Immobilien erhalten
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen.
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