Jörg FranzkeRechtsanwalt
Eigenverwaltung

Wann muss ich die Vorsteuer korrigieren?

In der Insolvenz in Eigenverwaltung stellt sich regelmäßig die Frage, welche Vorsteuerbeträge das Unternehmen weiterhin abziehen darf und welche während des Verfahrens korrigiert werden müssen.

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Rubrik
Eigenverwaltung
Lesezeit
5 Min.
Merksatz
Transparenz gewinnt das Finanzamt

Vor einem jeden Insolvenzverfahren werden nicht mehr alle Rechnungen gezahlt. Das Unternehmen zieht die Vorsteuer aber bereits, sobald es die Rechnung des Lieferanten erhält. Das bedeutet: Das Unternehmen hat die Vorsteuer unberechtigt einbehalten bzw. von der Umsatzsteuer abgezogen.

Beispiel: Erhält Ihr Unternehmen am 2. eines Monats eine Leasingrechnung, darf die darin enthaltene Vorsteuer zunächst voll abgezogen werden. Wird jedoch später im selben Monat die Eigeninsolvenz eröffnet, darf diese Rechnung aufgrund der insolvenzrechtlichen Bestimmungen nicht mehr bezahlt werden.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Vor einem Insolvenzverfahren werden nicht mehr alle Rechnungen gezahlt – die daraus gezogene Vorsteuer wurde dann unberechtigt einbehalten.
  • Stichtag für die Berichtigung ist der Tag, an dem das Gericht die Eigenverwaltung angeordnet hat.
  • Die entstehende Umsatzsteuerschuld ist eine Insolvenzforderung; das Finanzamt meldet sie zur Insolvenztabelle an.
  • Eine frühzeitige, proaktive Korrektur schafft Vertrauen und erleichtert die spätere Zustimmung des Finanzamts zum Insolvenzplan.

Warum eine Korrektur der Vorsteuer notwendig ist

Die Einbehalte der Vorsteuer muss das Unternehmen berichtigen und dem Finanzamt melden. Das Finanzamt meldet seinen Erstattungsanspruch gegen das Unternehmen dann als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle an.

Der Stichtag, zu dem das Unternehmen die Berichtigung vornehmen muss, ist der Tag, an dem das Gericht die Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet hat.

Folgen der Vorsteuerkorrektur im Insolvenzverfahren

Die auf diese Weise entstandene Umsatzsteuerschuld stellt eine sogenannte Insolvenzforderung dar. Diese Forderung meldet das Finanzamt zur Insolvenztabelle an und erhält später eine quotale Befriedigung aus der Insolvenzmasse.

Praktische Empfehlungen für den Umgang mit dem Finanzamt

Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass Finanzämter größten Wert darauf legen, frühzeitig Klarheit über die Höhe ihrer Forderungen zu erhalten. Ich empfehle daher dringend, die erforderlichen Vorsteuerberichtigungen zeitnah und proaktiv vorzunehmen – idealerweise bereits während der vorläufigen Eigenverwaltung.

Eine frühzeitige Klärung und Dokumentation der steuerlichen Situation bietet mehrere Vorteile: Das Finanzamt gewinnt Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Transparenz Ihres Unternehmens. Dadurch erleichtern Sie erheblich die spätere Zustimmung des Finanzamts zu Ihrem Insolvenzplan.

Häufige Fragen

Warum muss ich Vorsteuer zurückzahlen, die ich abgezogen habe?
Weil die zugrunde liegende Eingangsrechnung wegen des Verfahrens nicht mehr bezahlt wird. Der Vorsteuerabzug war damit unberechtigt und ist zu berichtigen.
Zu welchem Stichtag muss ich korrigieren?
Zum Tag der gerichtlichen Anordnung der Eigenverwaltung. Die entstehende Umsatzsteuerschuld ist eine Insolvenzforderung.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleite ich Unternehmer in Krisensituationen und habe mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.

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