Vor einem jeden Insolvenzverfahren werden nicht mehr alle Rechnungen gezahlt. Das Unternehmen zieht die Vorsteuer aber bereits, sobald es die Rechnung des Lieferanten erhält. Das bedeutet: Das Unternehmen hat die Vorsteuer unberechtigt einbehalten bzw. von der Umsatzsteuer abgezogen.
Beispiel: Erhält Ihr Unternehmen am 2. eines Monats eine Leasingrechnung, darf die darin enthaltene Vorsteuer zunächst voll abgezogen werden. Wird jedoch später im selben Monat die Eigeninsolvenz eröffnet, darf diese Rechnung aufgrund der insolvenzrechtlichen Bestimmungen nicht mehr bezahlt werden.
- Vor einem Insolvenzverfahren werden nicht mehr alle Rechnungen gezahlt – die daraus gezogene Vorsteuer wurde dann unberechtigt einbehalten.
- Stichtag für die Berichtigung ist der Tag, an dem das Gericht die Eigenverwaltung angeordnet hat.
- Die entstehende Umsatzsteuerschuld ist eine Insolvenzforderung; das Finanzamt meldet sie zur Insolvenztabelle an.
- Eine frühzeitige, proaktive Korrektur schafft Vertrauen und erleichtert die spätere Zustimmung des Finanzamts zum Insolvenzplan.
Warum eine Korrektur der Vorsteuer notwendig ist
Die Einbehalte der Vorsteuer muss das Unternehmen berichtigen und dem Finanzamt melden. Das Finanzamt meldet seinen Erstattungsanspruch gegen das Unternehmen dann als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle an.
Der Stichtag, zu dem das Unternehmen die Berichtigung vornehmen muss, ist der Tag, an dem das Gericht die Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet hat.
Folgen der Vorsteuerkorrektur im Insolvenzverfahren
Die auf diese Weise entstandene Umsatzsteuerschuld stellt eine sogenannte Insolvenzforderung dar. Diese Forderung meldet das Finanzamt zur Insolvenztabelle an und erhält später eine quotale Befriedigung aus der Insolvenzmasse.
Praktische Empfehlungen für den Umgang mit dem Finanzamt
Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass Finanzämter größten Wert darauf legen, frühzeitig Klarheit über die Höhe ihrer Forderungen zu erhalten. Ich empfehle daher dringend, die erforderlichen Vorsteuerberichtigungen zeitnah und proaktiv vorzunehmen – idealerweise bereits während der vorläufigen Eigenverwaltung.
Eine frühzeitige Klärung und Dokumentation der steuerlichen Situation bietet mehrere Vorteile: Das Finanzamt gewinnt Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Transparenz Ihres Unternehmens. Dadurch erleichtern Sie erheblich die spätere Zustimmung des Finanzamts zu Ihrem Insolvenzplan.
Häufige Fragen
- Warum muss ich Vorsteuer zurückzahlen, die ich abgezogen habe?
- Weil die zugrunde liegende Eingangsrechnung wegen des Verfahrens nicht mehr bezahlt wird. Der Vorsteuerabzug war damit unberechtigt und ist zu berichtigen.
- Zu welchem Stichtag muss ich korrigieren?
- Zum Tag der gerichtlichen Anordnung der Eigenverwaltung. Die entstehende Umsatzsteuerschuld ist eine Insolvenzforderung.
Welche Umsatzsteuer muss ich in der Eigenverwaltung zahlen?
Ab dem Stichtag der Anordnung ist die Umsatzsteuer eine Masseverbindlichkeit. Welche Umsatzsteuer Sie wann abführen müssen.
Beitrag lesenWann ist ein Insolvenzplan die beste Lösung?
Ein transparent vorbereiteter Insolvenzplan gewinnt Gläubiger wie das Finanzamt. Wann der Plan das richtige Instrument ist.
Beitrag lesenJörg Franzke
Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleite ich Unternehmer in Krisensituationen und habe mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.