Jörg FranzkeRechtsanwalt
Unternehmer-Neustart · Privatinsolvenz

Privatinsolvenz — schneller schuldenfrei.

Wenn Schulden das Leben bestimmen, ist die Privatinsolvenz die klarste Lösung: Innerhalb von drei Jahren befreien Sie sich von Ihren Verbindlichkeiten und gewinnen Ihre finanzielle Freiheit zurück. Ich zeige Ihnen, worauf es bei der Vorbereitung ankommt und wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft.

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz

Vier Punkte, die Sie kennen sollten

Die Privatinsolvenz kann jeder beantragen, der zahlungsunfähig ist — auch ohne Einkommen und ohne Mindestquote. Wichtig ist, dass der Antrag von Anfang an richtig und vollständig vorbereitet wird.

Drei Jahre bis zur Schuldenfreiheit

Der Gesetzgeber hat die Laufzeit auf 3 Jahre bzw. 36 Monate verkürzt. Diese Frist gilt ohne Ausnahme für alle neuen Anträge — am Ende steht die Restschuldbefreiung von sämtlichen Schulden.

Sie entscheiden, wann es losgeht

Eine Pflicht zum Antrag gibt es nicht. Quälen Sie sich nicht jahrelang mit Schulden, die Sie ohnehin nicht mehr zurückzahlen können. Je früher Sie sich befreien, desto früher beginnt Ihr neuer Start.

Pfändbares Einkommen und Vermögen

Während des Verfahrens geben Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab — die Höhe richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Auch pfändbares Vermögen wie ein Auto kann verwertet werden.

Gläubigerschutz ab dem ersten Schritt

Mit der Entscheidung zur Privatinsolvenz werden alle Zahlungen an die Gläubiger eingestellt. Bis zur Restschuldbefreiung besteht Gläubigerschutz — Zwangsvollstreckung jeder Art ist dann verboten.

Sind Sie selbstständig?

Für Einzelunternehmer, Freelancer und Freiberufler gilt nicht die Privat-, sondern die Regelinsolvenz. Für Sie als Schuldner macht das keinen Unterschied — es lohnt sich nicht, die Privatinsolvenz nur anzustreben, um eine Regelinsolvenz zu vermeiden.

Zur Regelinsolvenz
Besondere Vorsicht bei Wohneigentum

Wenn Sie ein Eigenheim besitzen

Eigenheimbesitzer trifft die Privatinsolvenz besonders hart. Erfährt die finanzierende Bank von der Zahlungsunfähigkeit, kündigt sie das Hausdarlehen in der Regel fristlos und verlangt die Rückzahlung der gesamten Restschuld binnen weniger Wochen.

Bevor Sie also irgendetwas unternehmen, muss Ihre gesamte Vermögenslage geprüft und die Reihenfolge der Schritte sauber geplant werden. Genau hier entscheidet sich, ob sich Werte sichern lassen. Lassen Sie sich vor dem ersten Schritt beraten — nicht danach.

Schritt für Schritt

In acht Schritten durch die Privatinsolvenz

Von der ersten Ordnung Ihrer Unterlagen bis zur Restschuldbefreiung — jeder Schritt hat seinen festen Platz. Die Vorbereitung gehört in erfahrene Hände, denn ein fehlerhafter Antrag kann die Restschuldbefreiung kosten.

01

Ordnen Sie Ihre Unterlagen

Zuerst müssen Sie wissen, wem Sie wie viel schulden. Sortieren Sie Ihre Post nach Gläubigern und innerhalb jedes Stapels nach Datum, und heften Sie alles in einen Ordner. Fehlt Ihnen der Überblick, helfen eine Schufa-Auskunft und die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis Ihres Bundeslandes.

02

Erstellen Sie ein Gläubigerverzeichnis

Listen Sie ausnahmslos alle Gläubiger mit Betrag und Aktenzeichen auf. Verwechseln Sie dabei nicht den Gläubiger — dem Sie das Geld schulden — mit dem Gläubigervertreter, also dem Inkassobüro oder Anwalt, der die Forderung nur eintreibt.

03

Richten Sie ein P-Konto ein

Auf dem Pfändungsschutzkonto ist Ihr Guthaben während der Insolvenz geschützt; Guthaben auf anderen Konten zieht der Verwalter ein. Die Bank darf kein Gläubiger sein. Leiten Sie Einkommen und die Lastschriften Ihrer laufenden Verträge — Miete, Telefon — auf das neue P-Konto um.

04

Stoppen Sie (fast) alle Zahlungen

Bezahlen Sie nur noch, was Sie fortführen wollen. Verträge, die Sie loswerden möchten — etwa ein teures Leasing oder eine Fitness-Mitgliedschaft —, lassen Sie vom alten Konto abbuchen, bis die Lastschrift platzt und der Vertrag gekündigt wird. Reagieren Sie auf Pfändung und Gerichtsvollzieher gelassen: Innerhalb der Pfändungsgrenze kann Ihnen niemand mehr beikommen.

05

Außergerichtliche Einigung und Antrag bei Gericht

Vor dem Gerichtsantrag muss Ihr Berater eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versuchen. Diese ist stark formalisiert, ihre Erfolgsaussichten sind gering — meist eine Pflichtübung. Scheitert sie, reichen wir den Insolvenzantrag bei Gericht ein; rund drei Wochen später eröffnet das Gericht das Verfahren und bestellt den Insolvenzverwalter.

06

Wohlverhaltensphase: Pflichten einhalten

Die Privatinsolvenz ist ein schriftliches Verfahren ohne Gerichtsverhandlung. Während der drei Jahre erfüllen Sie bestimmte Obliegenheiten: eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, Erbschaften und Schenkungen anzeigen sowie jeden Umzug, Stellenwechsel und jede Änderung Ihrer Finanzen mitteilen.

07

Verwertung des pfändbaren Vermögens

Neben dem pfändbaren Einkommen geben Sie auch pfändbares Vermögen ab. Ein beruflich benötigtes Auto lässt sich mit Arbeitgeber-Bescheinigung behalten oder dem Verwalter abkaufen. Wohnungseinrichtung und Kleidung bleiben unangetastet. Verstecken Sie nichts — das gefährdet die Restschuldbefreiung.

08

Sie sind schuldenfrei

Drei Jahre nach Eröffnung hört das Gericht die Gläubiger letztmalig an und befreit Sie per Beschluss von Ihren Restschulden. Senden Sie den Beschluss unbedingt an die Schufa — diese trägt einen Löschungsvermerk ein. Damit haben Sie es geschafft und starten in Ihr neues Leben.

Machen Sie den ersten Schritt aus den Schulden.

Lassen Sie sich nicht entmutigen. In einem vertraulichen Erstgespräch prüfe ich Ihre Lage, plane die richtige Reihenfolge der Schritte und begleite Sie sicher bis zur Restschuldbefreiung.