Jörg FranzkeRechtsanwalt · Sanierung in Eigenverwaltung

Regelinsolvenz · Für Einzelunternehmer, Freiberufler und ehemals Selbständige

Ein Insolvenzverwalter, drei Jahre, und Sie dürfen weiterarbeiten. Oder die Abkürzung.

Die Regelinsolvenz ist der gesetzliche Weg für Selbständige und für ehemals Selbständige mit vielen Gläubigern. Sie führt zur Restschuldbefreiung wie die Verbraucherinsolvenz, hat aber eigene Regeln: kein Pflicht-Einigungsversuch, ein Verwalter statt eines Treuhänders, und Ihre selbständige Tätigkeit kann weiterlaufen. Hier steht, wie sie abläuft, was Sie brauchen und wie ein Insolvenzplan aus drei Jahren zwölf Monate macht.

Der Neustart-Check

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„Drei Jahre sind der gesetzliche Weg. Aber der gesetzliche Weg ist nicht immer der schnellste.“

Jörg Franzke, Rechtsanwalt

Für wen

Die Regelinsolvenz gilt, wenn Sie selbständig tätig sind – als Einzelunternehmer, Freiberufler oder persönlich haftender Gesellschafter – oder wenn Sie früher selbständig waren und heute 20 oder mehr Gläubiger oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben. Ob das auf Sie zutrifft, zeigt der Wege-Check.

So läuft es ab

Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung

  1. 01Wochen 1 bis 4

    Vorbereitung

    Gläubiger- und Vermögensverzeichnis, Entscheidung über Sponsor und Plan. Ein Einigungsversuch ist keine Pflicht – mit wenigen Gläubigern und einem Sponsor aber oft der schnellste Weg, und wer den Antrag selbst stellt, bestimmt den Zeitpunkt.

  2. 02Monat 1 bis 2

    Antrag beim Insolvenzgericht

    Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Abtretungserklärung. Ab dem Antrag werden Vollstreckungen einzelner Gläubiger gestoppt.

  3. 03Monat 2 bis 12

    Eröffnetes Verfahren

    Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das verwertbare Vermögen verwertet. Ihre selbständige Tätigkeit kann er freigeben – dann arbeiten Sie weiter und führen nur einen Betrag ab, der dem pfändbaren Einkommen eines vergleichbaren Angestellten entspricht.

  4. 04Bis Jahr 3

    Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

    Nach Aufhebung des Verfahrens laufen die Obliegenheiten weiter. Drei Jahre nach Eröffnung erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung.

Was Sie brauchen

Für den Einigungsversuch und den Antrag brauche ich von Ihnen:

  • Aufstellung aller Gläubiger mit Anschrift, Betrag und Grund
  • letzte Mahnungen, Titel, Vollstreckungsbescheide
  • Bürgschaftsurkunden und Kreditverträge
  • Haftungsbescheide von Finanzamt oder Sozialversicherung
  • Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA
  • Steuererklärungen und -bescheide
  • laufende Verträge: Miete, Leasing, Versicherungen
  • Aufstellung des Betriebs- und Privatvermögens
  • Angaben zu früheren Mitarbeitern und offenen Lohn- oder Beitragsforderungen
  • frühere Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungen
  • Zusage eines Sponsors, falls vorhanden

Mandanten tragen diese Angaben in meinem Mandantenportal Schritt für Schritt ein; der Antrag entsteht daraus. Von Hand füllen Sie nichts aus.

Was es kostet

Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters werden aus dem Verfahren bezahlt; reicht das Vermögen nicht, kann das Gericht sie stunden. Mein Honorar vereinbaren wir vorab, meist als Pauschale; ein Mandat zur Entschuldung beginnt bei 10.000 € und wird häufig von denen getragen, die den Neustart mittragen.

Die Abkürzung

Aus drei Jahren zwölf Monate

Auch in der Regelinsolvenz kann ein Insolvenzplan vorgelegt werden – am besten schon mit dem Antrag. Ein Sponsor leistet eine Sonderzahlung, die Gläubiger verzichten auf den Rest, das Gericht bestätigt den Plan und hebt das Verfahren auf – in der Regel innerhalb von rund zwölf Monaten, ohne Wohlverhaltensphase. Der Tierarzt und der IT-Berater aus meiner Fallbibliothek sind genau so wieder schuldenfrei geworden.

So funktioniert der Insolvenzplan

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Der Neustart-Check: 13 Fragen, eine Einschätzung.

Beantworten Sie die Fragen so gut Sie können – Schätzungen genügen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags meine persönliche Einschätzung per E-Mail: welcher Weg für Sie in Betracht kommt, was jetzt zu tun ist und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

Schritt 1 von 4 · Ihre Rolle

etwa 3 Minuten

1.In welcher Rolle fragen Sie?
2.Wo steht das Unternehmen?
3.Woraus haften Sie persönlich?

Mehrfachauswahl möglich

Drei Jahre sind der Normalfall. Sie müssen ihn nicht nehmen.

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