Jörg FranzkeRechtsanwalt
Unternehmer-Neustart · Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführerhaftung — wissen, wofür Sie einstehen.

In der Krise einer GmbH zählt Ihre persönliche Verantwortung mit. Wer die Haftungsfelder kennt und rechtzeitig dokumentiert, schützt sich vor vermeidbaren Folgen — ich zeige Ihnen, worauf es ankommt.

Warum das Thema zählt

In der Insolvenz wird zuerst nach dem Verantwortlichen gesucht

Die GmbH beschränkt die Haftung — aber nicht für jedes Verhalten der Geschäftsführung. Gerade in den Wochen vor einem Insolvenzantrag entscheidet sich, ob Sie später persönlich in Anspruch genommen werden. Häufig steht der Geschäftsführer im Fokus, wenn Gläubiger und Insolvenzverwalter nach einem Verantwortlichen suchen.

Die gute Nachricht: Die meisten Haftungsrisiken lassen sich vermeiden, wenn Sie sie kennen und Ihr Handeln sauber dokumentieren. Wer den Zeitpunkt der Insolvenzreife belegen kann und in der Krise die richtigen Zahlungen zurückhält, steht im Verfahren deutlich sicherer.

Der kritische Zeitpunkt

Mit der Insolvenzreife beginnt Ihre persönliche Verantwortung

Sobald die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, läuft die Antragsfrist — und ab diesem Moment haften Sie persönlich für Zahlungen, die die Insolvenzmasse schmälern. Wer die Frist versäumt, riskiert den Vorwurf der Insolvenzverschleppung.

Klären Sie deshalb frühzeitig, ob Ihre Gesellschaft bereits insolvenzreif ist, und halten Sie fest, wann dieser Zeitpunkt eingetreten ist. Wie Sie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung konkret prüfen, erläutere ich auf der Seite zur GmbH-Insolvenz.

Insolvenzreife prüfen: zur GmbH-Insolvenz
Die sechs Haftungsfelder

Wofür Geschäftsführer in der Krise einstehen

Diese Bereiche entscheiden über Ihre persönliche Haftung. Wer sie kennt, kann sein Handeln vor der Antragstellung bewusst darauf ausrichten — am besten mit rechtlicher Begleitung.

01

Insolvenzverschleppung

Für die GmbH besteht eine Insolvenzantragspflicht. Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag spätestens binnen drei Wochen gestellt werden. Wer die Frist versäumt, riskiert den Vorwurf der Insolvenzverschleppung — mit persönlicher und strafrechtlicher Verantwortung. Eine laufende Dokumentation der Insolvenzreife ist Ihr wichtigster Entlastungsnachweis.

02

Masseschmälernde Zahlungen

Nach Eintritt der Insolvenzreife haften Sie persönlich für Geldabflüsse, die die spätere Insolvenzmasse schmälern. Zahlungen sind ab diesem Zeitpunkt auf das Nötigste zu beschränken — auch Löhne. Jede Zahlung, die Gläubiger ungleich bevorzugt, kann Ihnen später zugerechnet werden.

03

Arbeitnehmeranteile (§ 266a StGB)

Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung bilden die Ausnahme: Ihre Nichtabführung ist nach § 266a StGB strafbar. Diese Beiträge müssen daher auch in der Krise abgeführt werden — anders als die meisten übrigen Zahlungen, die Sie zurückhalten sollten.

04

Entnahmen ohne Rechtsanspruch

Entnehmen Sie kein Geld aus der Gesellschaft, für das kein rechtlicher Anspruch besteht — sonst droht der Vorwurf der Unterschlagung. Rückständiges Geschäftsführergehalt nach Arbeitsvertrag dürfen Sie zwar einfordern, müssen aber bedenken, dass eine solche Entnahme das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters auslösen kann.

05

Anfechtbare Tilgungen

Kurz vor der Insolvenz einen Kredit mit persönlicher Haftung zu tilgen, befreundete Lieferanten zu bezahlen oder ein Gesellschafterdarlehen zu bedienen, hilft nicht — der Insolvenzverwalter fordert solche Zahlungen später regelmäßig per Anfechtung zurück. Auch zurückgezahlte Gesellschafterdarlehen sind an die Masse zu erstatten.

06

Bankrott bei versäumter Bilanz

Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, die Handelsbilanz bis spätestens 30.06. des Folgejahres offenzulegen. Versäumnisse können als Bankrott geahndet werden. Die Bilanz dürfen Sie eigenständig erstellen — Schätzungen sind zulässig — und die Werte im Unternehmensregister eintragen.

So schützen Sie sich

Dokumentation ist Ihre beste Verteidigung

Gegen die zentralen Haftungsvorwürfe schützt vor allem eine saubere, frühzeitige Dokumentation. Drei Bausteine sind entscheidend.

Täglicher Statusbericht

Dokumentieren Sie kurz vor der Insolvenzreife aus Eigeninteresse täglich, wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Dieser Nachweis entlastet Sie später vom Vorwurf der Verschleppung — er ist eine Investition in Ihre eigene Sicherheit.

Unternehmensplanung aufsetzen

Eine Planung aus Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsplan und Plan-Bilanz belegt die Fortführungsprognose und den Zeitpunkt der Insolvenzreife. Sie ist Grundlage für die Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung — und ein starkes Argument in Ihrer Verteidigung.

Unterlagen sichern

Prüfen Sie Kassenbücher auf Vollständigkeit, bereiten Sie Bank- und Geschäftsunterlagen auf und fertigen Sie von entlastenden Dokumenten Kopien an. Sobald der Verwalter die Bücher übernimmt, kann schnell Beweisnot entstehen.

Haftung lässt sich vermeiden — mit dem richtigen Vorgehen.

Gerade in den Wochen vor dem Antrag entscheidet sich, ob Sie persönlich einstehen müssen. In einem vertraulichen Erstgespräch prüfe ich Ihre Situation und zeige Ihnen, wie Sie sich als Geschäftsführer absichern.