Jörg FranzkeRechtsanwalt
Unternehmer-Neustart · GmbH-Insolvenz

GmbH-Insolvenz — gut vorbereitet als Geschäftsführer.

Wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder UG ein Insolvenzverfahren einleiten müssen, zählt Ihre persönliche Verantwortung mit. Wer sich frühzeitig vorbereitet, schützt sich vor Haftung und behält den Ablauf im Blick — ich zeige Ihnen, worauf es ankommt.

Vorbereitung ist alles

Warum Sie die Insolvenz nie unvorbereitet anmelden sollten

Theoretisch kann ein Geschäftsführer ohne Vorbereitung einen Insolvenzantrag stellen — doch das birgt erhebliche Risiken. In der Insolvenz wird schnell nach einem Verantwortlichen gesucht, und häufig steht der Geschäftsführer im Fokus. Deshalb gilt für die GmbH- wie für die UG-Insolvenz: erst vorbereiten, dann anmelden.

Meine Empfehlung an jede Geschäftsführung: Erstellen Sie kurz vor der Insolvenzreife aus Eigeninteresse täglich einen kurzen Statusbericht, der dokumentiert, wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Eine Unternehmensplanung ist dafür unkompliziert erstellt — und sie hilft Ihnen später, sich vom Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu entlasten. Die Planung ist damit eine Investition in Ihre eigene Sicherheit.

Persönliche Haftung

Bei der GmbH-Insolvenz haftet die Geschäftsführung mit

Anders als beim Einzelunternehmer besteht für die GmbH eine Insolvenzantragspflicht. Wird sie verletzt, drohen der Vorwurf der Insolvenzverschleppung und die persönliche Haftung für Zahlungen, die die Insolvenzmasse schmälern.

Sobald die Insolvenzreife eingetreten ist, läuft die Antragsfrist. Wer sie kennt und mit einer sauberen Dokumentation belegen kann, wann sie eingetreten ist, steht im Verfahren deutlich sicherer. Klären Sie deshalb frühzeitig, ob Ihre Gesellschaft bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Wann ist die GmbH insolvenzreif?

Zwei Fragen, die den Zeitpunkt bestimmen

Die Antragspflicht greift nicht erst bei gepfändetem Konto. Die Insolvenzreife ist früher erreicht — sie beantwortet sich über zwei Prüfungen.

Ist die GmbH zahlungsunfähig? (§ 17 InsO)

Stellen Sie an einem Stichtag die fälligen Forderungen den liquiden Mitteln — Kontoguthaben und nicht ausgeschöpfte Kredite — gegenüber. Liegen die fälligen Forderungen mehr als 10 % über den liquiden Mitteln, besteht der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit. Er lässt sich mit einer Unternehmensplanung entkräften, wenn sich die Deckungslücke absehbar schließt. Gelingt der Nachweis nicht, ist die Gesellschaft insolvenzreif — der Antrag ist dann spätestens binnen drei Wochen zu stellen.

Ist die GmbH überschuldet? (§ 19 InsO)

Die Überschuldung beantwortet sich über die Fortführungsprognose. Fällt sie positiv aus, besteht kein Grund zur Sorge; fällt sie negativ aus, ist von einer Überschuldung auszugehen. Grundlage der Prognose ist die Unternehmensplanung aus Gewinn- und Verlustplanung, Liquiditätsplan und Plan-Bilanz.

Tipps für Geschäftsführer

Sechs Punkte vor der Antragstellung

Diese Maßnahmen helfen, sich als Geschäftsführer vor vermeidbaren Nachteilen und Haftungsrisiken zu schützen. Setzen Sie sie am besten mit rechtlicher Begleitung um.

01

Handelsbilanz veröffentlichen

Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, die Handelsbilanz bis spätestens 30.06. des Folgejahres offenzulegen. Versäumnisse können als Bankrott geahndet werden. Die Bilanz dürfen Sie eigenständig erstellen — Schätzungen sind zulässig — und die Werte anschließend im Unternehmensregister eintragen.

02

Kassenbuch und Unterlagen ordnen

Prüfen Sie Kassenbücher auf Vollständigkeit und Richtigkeit, denn ein fehlender Kassenbestand muss ausgeglichen werden. Bereiten Sie Bankunterlagen und Geschäftsbücher auf. Fertigen Sie von entlastenden Dokumenten Kopien an — sobald der Verwalter die Bücher übernommen hat, kann schnell Beweisnot entstehen.

03

Nur Arbeitnehmeranteile zahlen

Unmittelbar vor der Insolvenz sollten Zahlungen auf das Nötigste beschränkt werden, da Sie als Geschäftsführer für Geldabflüsse haften, die die spätere Insolvenzmasse schmälern. Ausnahme sind die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung — deren Nichtabführung ist nach § 266a StGB strafbar.

04

Keine Entnahme ohne Rechtsanspruch

Entnehmen Sie kein Geld aus der Gesellschaft, für das kein rechtlicher Anspruch besteht — andernfalls droht der Vorwurf der Unterschlagung. Rückständiges Geschäftsführergehalt nach Arbeitsvertrag dürfen Sie einfordern, müssen aber das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters bedenken.

05

Keine Darlehen tilgen

Es hilft nicht, kurz vor der Insolvenz einen GmbH-Kredit mit persönlicher Haftung zu tilgen, befreundete Lieferanten zu bezahlen oder ein Gesellschafterdarlehen aufzunehmen. Der Insolvenzverwalter fordert solche Zahlungen später regelmäßig per Anfechtung zurück.

06

Abweisung mangels Masse prüfen

Reicht die Masse nicht zur Deckung der Verfahrenskosten (grob unter 3.500 € Liquidität), wird der Antrag mangels Masse abgewiesen — das Verfahren wird gar nicht erst eröffnet, und es gibt keinen Insolvenzverwalter, der Sie in Anspruch nimmt. Für den Geschäftsführer kann das vorteilhaft sein; er wird dann zum Liquidator und wickelt die GmbH ab.

Schritt für Schritt

So verläuft die GmbH-Insolvenz

Vom Antrag bis zur Abwicklung — mit Eröffnung des Verfahrens geht die Kontrolle auf den Insolvenzverwalter über. Ihre Gestaltungsmöglichkeit liegt in der Vorbereitung davor.

01

Insolvenzantrag ausarbeiten

Der Antrag wird mit einem gerichtlichen Formular gestellt. Wichtig ist, dass er vollständig ist — erst der vollständige Antrag unterbricht die Insolvenzantragspflicht. Da parallel Ihre persönliche Haftung im Raum steht, sollte die Vorbereitung sorgfältig und mit rechtlicher Begleitung erfolgen.

02

Einreichen beim Insolvenzgericht

Der Antrag geht per Post oder Einwurf an das zuständige Insolvenzgericht. Beanstandet das Gericht etwas, schreibt es Sie an — nehmen Sie jede Monierung ernst und reichen Sie Fehlendes zügig nach.

03

Vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter; ab sofort bedürfen Ausgaben seiner Zustimmung. Er sichert die Masse, versucht den Betrieb fortzuführen und erstellt das Eröffnungsgutachten mit einer Fortführungsprognose. Die Agentur für Arbeit übernimmt für drei Monate das Insolvenzgeld der Mitarbeiter. Diese Phase dauert zwei bis drei Monate.

04

Hauptverfahren

Liegt das Gutachten vor und ist der Insolvenzgeldzeitraum ausgelaufen, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren. Es ist eine Zäsur: Die Rechte am Unternehmen gehen auf den Insolvenzverwalter über, die Gesellschaft wird mit dem Zusatz „i.L." geführt. Der Verwalter setzt die im Gutachten angekündigten Schritte um.

05

Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung entscheidet über die Verwertung der Insolvenzmasse — etwa Fortführung, Verkauf oder Liquidation. Kleine Unternehmen werden in der Regel verkauft oder liquidiert.

06

Abwicklung und Exit

Der Verwalter klärt Anfechtungs- und Steuerfragen, rechnet seine Gebühren ab und begleicht die Verfahrenskosten. Verbleibt danach Masse, erhalten die Gläubiger eine Quote. Ist alles abgewickelt, wird die GmbH endgültig im Handelsregister gelöscht.

Lässt sich die Insolvenz vermeiden?

Wer die GmbH erhalten will, meldet nicht einfach Insolvenz an

Sind neue Darlehen, Stundungen oder Gesellschaftereinlagen ausgeschöpft, gibt es keinen legalen Weg, die Insolvenz zu umgehen — eine „GmbH-Bestattung" durch Verkauf birgt hohe Risiken. Wer den Betrieb erhalten möchte, beantragt stattdessen die Insolvenz in Eigenverwaltung: Dann kann die bestehende GmbH ohne Schulden weitergeführt werden, ohne dass eine Neugründung nötig ist.

Zur Eigenverwaltung

Bereiten Sie die Insolvenz nicht allein vor.

Als Geschäftsführer tragen Sie persönliche Verantwortung — gerade in den Wochen vor dem Antrag entscheidet sich vieles. In einem vertraulichen Erstgespräch prüfe ich Ihre Situation und zeige Ihnen, wie Sie sich absichern und welche Wege bleiben.