Als Geschäftsführer tragen Sie die Verantwortung für den richtigen Zeitpunkt eines Insolvenzantrags. Diese Verantwortung können Ihnen die Gesellschafter nicht abnehmen – so verständlich ihr Wunsch nach mehr Zeit auch sein mag.
Nach meiner Erfahrung ist es richtig, die Gesellschafter offen zu informieren. Genauso wichtig ist aber, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, wenn es um Ihre gesetzlichen Pflichten geht.
- Die Entscheidung über den Insolvenzantrag trifft der Geschäftsführer – nicht der Gesellschafter.
- Ein Wunsch der Gesellschafter zu warten entbindet Sie nicht von Ihrer gesetzlichen Pflicht.
- Informieren Sie die Gesellschafter offen über die wirtschaftliche Lage, entscheiden Sie aber unabhängig.
- Bei Meinungsverschiedenheiten sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen und Ihre Entscheidung sauber dokumentieren.
Geschäftsführer und Gesellschafter haben unterschiedliche Rollen
In vielen Unternehmen sind Geschäftsführer und Gesellschafter nicht dieselbe Person. Gerade in einer Krise führt das häufig zu Spannungen, weil beide Seiten aus einer unterschiedlichen Perspektive auf die Lage blicken.
Die Gesellschafter möchten ihr Investment retten. Der Geschäftsführer muss dagegen darauf achten, dass die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. Diese Interessen sind nicht immer deckungsgleich – und dieser Unterschied gehört in einer Krise dazu.
Die Verantwortung liegt bei Ihnen
Die Entscheidung, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, trifft der Geschäftsführer – nicht der Gesellschafter. Das ist keine Frage der internen Absprache, sondern eine gesetzliche Pflicht, die unmittelbar an Ihre Funktion als Geschäftsführer geknüpft ist.
Selbst wenn die Gesellschafter ausdrücklich verlangen, mit dem Antrag noch zu warten, entbindet Sie das nicht von dieser Verantwortung. Wer den Antrag zu spät stellt, haftet persönlich mit dem Privatvermögen und riskiert zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Informieren – aber unabhängig entscheiden
Nach meiner Erfahrung ist es richtig, die Gesellschafter offen über die wirtschaftliche Situation zu informieren. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wie es um das Unternehmen steht.
Genauso wichtig ist aber, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Nicht selten hoffen Gesellschafter darauf, dass sich die Situation doch noch verbessert. Diese Hoffnung ist menschlich verständlich – sie darf jedoch nicht dazu führen, dass gesetzliche Pflichten verletzt werden.
In der Sanierung verändern sich die Interessen
Gerät ein Unternehmen in die Eigenverwaltung oder in ein Restrukturierungsverfahren, verändern sich die wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten. Gesellschafter müssen häufig akzeptieren, dass ihr Investment erheblich an Wert verliert oder sogar vollständig verloren geht.
Das ist schmerzhaft und menschlich schwer zu ertragen. Es darf aber nicht dazu führen, dass notwendige Sanierungsschritte blockiert werden. In dieser Phase steht die Rettung des Unternehmens im Vordergrund – und davon profitieren am Ende auch die Gesellschafter am meisten.
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern, sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden. So lässt sich ein Konflikt sachlich klären, bevor er das Unternehmen zusätzlich belastet.
Gerade in dieser Situation ist es wichtig, die eigene Entscheidung sauber zu dokumentieren – etwa die wirtschaftlichen Grundlagen, die eingeholte Beratung und den Zeitpunkt Ihrer Bewertung. Das schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch Sie persönlich.
Häufige Fehler
Den Gesellschaftern die Entscheidung überlassen. Die Verantwortung für den Insolvenzantrag liegt beim Geschäftsführer und lässt sich nicht auf die Gesellschafter verlagern.
Aus Rücksicht zu lange warten. Persönliche Loyalität gegenüber den Gesellschaftern darf nicht dazu führen, dass gesetzliche Pflichten verletzt werden.
Konflikte um jeden Preis vermeiden wollen. Unterschiedliche Interessen gehören in einer Unternehmenskrise dazu – entscheidend ist, dass am Ende die richtige Entscheidung getroffen wird.
Häufige Fragen
- Können die Gesellschafter den Insolvenzantrag verhindern?
- Nein. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, muss der Geschäftsführer seinen Pflichten nachkommen – unabhängig davon, was die Gesellschafter sich wünschen.
- Muss ich die Gesellschafter informieren?
- Ja. Nach meiner Erfahrung sollte die wirtschaftliche Situation offen kommuniziert werden. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt jedoch beim Geschäftsführer.
- Können mich die Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen?
- Grundsätzlich ja, wenn die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ob das sinnvoll oder praktisch umsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab – an Ihren gesetzlichen Pflichten bis zur Abberufung ändert es nichts.
Wie ein Geschäftsführer trotz gegenläufiger Wünsche der Gesellschafter rechtzeitig die richtige Entscheidung traf und das Unternehmen durch die Sanierung führte.
Jörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.