Jörg Franzke
Der Unternehmer persönlich

Kann ich Geschäftsführer bleiben?

Viele Unternehmer fürchten, mit einem Insolvenzantrag sofort die Kontrolle über ihr eigenes Unternehmen zu verlieren. In der Eigenverwaltung und im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG ist genau das Gegenteil der Fall: Sie bleiben grundsätzlich Geschäftsführer und führen Ihr Unternehmen weiter. Gerade das ist einer der größten Vorteile dieser Verfahren.

Zurück zur Wissensplattform
Rubrik
Der Unternehmer persönlich
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Jetzt werden Sie mehr gebraucht als je zuvor

Kaum eine Sorge ist bei Unternehmern in der Krise so groß wie die Angst, das eigene Unternehmen aus der Hand geben zu müssen. Viele glauben, dass mit einem Insolvenzantrag sofort ein fremder Verwalter das Ruder übernimmt.

Bei der Eigenverwaltung und dem StaRUG-Verfahren trifft das gerade nicht zu. Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich erreichen, dass das Unternehmen weiterhin von der bisherigen Geschäftsführung geleitet wird – denn niemand kennt das Unternehmen besser als Sie.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • In der Eigenverwaltung bleiben Sie grundsätzlich Geschäftsführer und führen Ihr Unternehmen weiter.
  • Im StaRUG-Verfahren bleibt die Geschäftsführung sogar vollständig im Amt – es kommt kein Insolvenzverwalter.
  • Ein Sachwalter und Ihre Berater begleiten Sie, die operative Führung bleibt jedoch in Ihren Händen.
  • Wichtig bleibt der richtige Zeitpunkt für den Insolvenzantrag – eine verspätete Antragstellung kann Folgen für Ihre Zukunft als Geschäftsführer haben.

Niemand nimmt Ihnen sofort das Unternehmen weg

Viele Unternehmer glauben: „Sobald ich Insolvenz beantrage, übernimmt jemand anderes mein Unternehmen.“ Auf die Eigenverwaltung trifft das gerade nicht zu.

Der Gesetzgeber wollte mit der Eigenverwaltung ausdrücklich erreichen, dass das Unternehmen weiterhin von der bisherigen Geschäftsführung geleitet wird. Der Grund ist einfach: Niemand kennt das Unternehmen, seine Kunden und seine Abläufe besser als Sie selbst.

Sie bleiben verantwortlich

Auch während einer Eigenverwaltung bleiben Sie Geschäftsführer. Sie treffen weiterhin die unternehmerischen Entscheidungen, führen die Mitarbeiter, sprechen mit Kunden und Lieferanten und entwickeln gemeinsam mit Ihren Beratern die Sanierungsstrategie.

Natürlich werden Sie dabei begleitet: Ein vom Gericht bestellter Sachwalter überwacht das Verfahren und Ihre Berater unterstützen Sie. Die operative Führung des Unternehmens bleibt jedoch grundsätzlich in Ihren Händen.

Das gilt auch für das StaRUG

Noch deutlicher ist die Situation im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG. Hier bleibt die Geschäftsführung vollständig im Amt, und das Unternehmen wird nicht von einem Insolvenzverwalter übernommen.

Gerade deshalb eignet sich das StaRUG für Unternehmen, die im Kern gesund sind und lediglich ihre Finanzierungsstruktur neu ordnen müssen. Sie behalten die Kontrolle und führen die Sanierung selbst.

Ein Thema sollten Sie dennoch im Blick behalten

Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens wird geprüft, ob der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde. Ergibt sich der Verdacht, dass der Antrag verspätet gestellt wurde, können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Kommt es zu einer Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat, kann dies auch Auswirkungen darauf haben, ob Sie künftig Geschäftsführer einer GmbH sein dürfen. Deshalb ist es so wichtig, den richtigen Zeitpunkt für den Insolvenzantrag nicht zu verpassen und die Frist sorgfältig im Blick zu behalten.

Wer früh handelt, schützt auch seine Zukunft

Nach meiner Erfahrung denken viele Unternehmer in der Krise nur an die Rettung ihres Unternehmens. Sie sollten aber auch an Ihre eigene berufliche Zukunft denken.

Wer rechtzeitig handelt, verbessert häufig die Sanierungschancen, reduziert persönliche Haftungsrisiken und vermeidet möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen. Deshalb lohnt sich frühes Handeln gleich mehrfach – für das Unternehmen und für Sie persönlich.

Häufige Fehler

Glauben, dass sofort ein Insolvenzverwalter übernimmt. In der Eigenverwaltung bleiben Sie grundsätzlich Geschäftsführer und führen das Unternehmen weiter.

Den Insolvenzantrag zu lange hinauszögern. Eine verspätete Antragstellung kann weitreichende rechtliche Folgen haben – bis hin zu Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer.

Nur an das Unternehmen denken. Auch Ihre persönliche berufliche Zukunft sollte von Anfang an in die Sanierungsstrategie einbezogen werden.

Häufige Fragen

Bleibe ich in der Eigenverwaltung Geschäftsführer?
Ja. Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt und führt das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter überwacht das Verfahren, die operative Führung bleibt jedoch bei Ihnen.
Übernimmt ein Insolvenzverwalter sofort die Leitung?
Nein. Gerade die Eigenverwaltung soll ermöglichen, dass die bisherige Geschäftsführung die Sanierung selbst umsetzt. Im StaRUG-Verfahren bleibt die Geschäftsführung sogar vollständig im Amt.
Kann eine verspätete Insolvenzantragstellung Folgen für meine Tätigkeit als Geschäftsführer haben?
Ja. Eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat kann auch Auswirkungen darauf haben, ob Sie künftig Geschäftsführer einer GmbH sein dürfen. Deshalb sollte der Zeitpunkt des Insolvenzantrags sorgfältig geprüft werden.
Passende Fallstudie
Geschäftsführung im AmtSelbst saniertUnternehmen erhalten

Wie ein Geschäftsführer sein Unternehmen in der Eigenverwaltung selbst durch die Krise führte, die Verantwortung behielt und die Sanierung erfolgreich umsetzte.

Fallstudie ansehen
Weiterführende Beiträge
Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.

30+
Jahre Erfahrung
250+
Sanierungen
200+
Insolvenzpläne
Berlin
Standort
Vertrauliches Erstgespräch

Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.

Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen. Persönlich. Diskret. Ohne Verpflichtung.

Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren