Viele Geschäftsführer konzentrieren sich in der Krise auf die juristischen Fragen der Sanierung und übersehen dabei ein ganz praktisches Problem: Wie komme ich morgen überhaupt noch an mein Geld? Wenn das Geschäftskonto nicht mehr uneingeschränkt nutzbar ist, gerät der gesamte Betrieb ins Stocken.
Deshalb sollte die Kontoführung bereits vor einer geplanten Sanierung sorgfältig vorbereitet werden – und nicht erst dann, wenn das bisherige Konto praktisch nicht mehr funktioniert.
- Im Zusammenhang mit einer Insolvenz sollten Sie jederzeit damit rechnen, dass Ihr bisheriges Geschäftskonto nicht mehr uneingeschränkt nutzbar ist. Spätestens mit Kenntnis vom Insolvenzverfahren prüft die Bank ihre internen Sicherungsmaßnahmen.
- Die größte Gefahr in einer Krise ist selten die Insolvenz selbst, sondern fehlende Liquidität. Ist das Konto blockiert oder eingeschränkt, können Löhne, Lieferanten und laufende Kosten nicht mehr bezahlt werden.
- Auch ohne vollständige Sperre kann die Bank den Handlungsspielraum einengen – etwa indem der Kontokorrentkredit nicht verlängert oder Monat für Monat zurückgeführt wird.
- Bei einer geplanten Eigenverwaltung gehört die Kontostruktur zu den wichtigsten organisatorischen Vorbereitungen. Ein rechtzeitig vorbereitetes neues Geschäftskonto sichert die Handlungsfähigkeit des laufenden Betriebs.
Die größte Gefahr ist nicht die Insolvenz – sondern fehlende Liquidität
Viele Unternehmer beschäftigen sich intensiv mit der Frage, wie sie ihr Unternehmen sanieren können. Dabei wird ein praktisches Problem häufig übersehen: Wie komme ich morgen überhaupt noch an mein Geld?
Wenn das Geschäftskonto blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar ist, können Löhne, Lieferanten oder laufende Betriebskosten nicht mehr bezahlt werden. Deshalb sollte die Kontoführung bereits vor einer geplanten Sanierung sorgfältig vorbereitet werden.
Auch ohne Kontosperrung kann die Bank den Handlungsspielraum einschränken
Nicht immer wird ein Konto vollständig gesperrt. Häufiger erlebe ich in der Praxis etwas anderes: Ein Unternehmen befindet sich aufgrund schlechter wirtschaftlicher Kennzahlen bereits in der Risikoabteilung der Bank. Der Kontokorrentkredit wird nicht mehr verlängert oder die Bank verlangt, dass der Kredit Monat für Monat reduziert wird.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen verfügt über einen Kontokorrentkredit von einer Million Euro. Die Bank fordert, dass dieser monatlich um 100.000 Euro zurückgeführt wird. Dadurch sinkt der verfügbare Liquiditätsspielraum kontinuierlich – oft genau in der Phase, in der das Unternehmen jeden Euro benötigt.
Bei einer Eigenverwaltung muss die Kontostruktur vorbereitet werden
Soll ein Unternehmen im Wege einer Eigenverwaltung saniert werden, gehört die Bankverbindung zu den wichtigsten organisatorischen Vorbereitungen. In meiner Praxis wird deshalb regelmäßig geprüft, ob rechtzeitig ein neues Geschäftskonto bei einer anderen Bank eingerichtet werden sollte.
Ab einem sorgfältig geplanten Zeitpunkt können Zahlungseingänge dann auf dieses neue Konto umgeleitet werden. Dadurch bleibt der laufende Geschäftsbetrieb auch während der Sanierung handlungsfähig. Eine solche Maßnahme sollte jedoch immer rechtlich und organisatorisch vorbereitet werden.
Wer sein Konto nicht vorbereitet, verliert wertvolle Zeit
Ich habe mehrfach erlebt, dass Unternehmer sich ausschließlich auf die juristischen Fragen der Sanierung konzentriert haben. Die Kontoführung wurde dagegen erst berücksichtigt, als das bisherige Konto praktisch nicht mehr nutzbar war. Dann entsteht ein erhebliches Problem.
Das Unternehmen verfügt zwar über Forderungen gegenüber Kunden. Das Geld erreicht jedoch nicht mehr den Ort, an dem es für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigt wird. Genau deshalb gehört die Kontostruktur an den Anfang jeder Sanierungsvorbereitung.
Häufige Fehler
Kein alternatives Geschäftskonto vorbereiten. Gerade bei einer geplanten Eigenverwaltung kann dies den Geschäftsbetrieb erheblich erschweren.
Zu spät mit der Bank rechnen. Viele Unternehmer verlassen sich darauf, dass die Bank schon „mitspielen" wird. Darauf sollte keine Sanierungsstrategie aufgebaut werden.
Zahlungseingänge nicht rechtzeitig umstellen. Wer wichtige Kunden zu spät über neue Bankverbindungen informiert, riskiert erhebliche Liquiditätsprobleme.
Häufige Fragen
- Sperrt die Bank mein Konto automatisch nach der Insolvenzeröffnung?
- Eine automatische Kontosperre gibt es nicht. In der Praxis prüfen Banken jedoch regelmäßig ihre Sicherungsmaßnahmen, sobald sie Kenntnis vom Insolvenzverfahren erhalten.
- Sollte ich vor einer Eigenverwaltung ein neues Geschäftskonto eröffnen?
- In vielen Fällen gehört dies zu einer sinnvollen Vorbereitung. Ob und wie dies umgesetzt wird, sollte jedoch Teil der individuellen Sanierungsstrategie sein.
- Was passiert mit Zahlungseingängen auf dem alten Konto?
- Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade deshalb sollte die Kontoführung frühzeitig geplant werden.
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Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.