Sobald das Wort Insolvenz fällt, denken viele Geschäftsführer sofort an schwierige Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft. Die Sorge: Jetzt beginnt ein zäher Machtkampf, der die Sanierung blockiert.
Nach meiner Erfahrung als Restrukturierungsanwalt bestätigt sich diese Befürchtung in den allermeisten Fällen nicht. Weder Betriebsrat noch Gewerkschaft können eine Eigenverwaltung verhindern – und gerade im Insolvenzverfahren verfolgen alle Beteiligten am Ende dasselbe Ziel.
- Die gesetzlichen Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Gewerkschaft ändern sich durch die Eigenverwaltung nicht.
- Verhindern können die Arbeitnehmervertreter das Verfahren aber nicht – die unternehmerische Entscheidung bleibt bestehen.
- In der Praxis sind die Gespräche oft sachlicher, weil alle Beteiligten dasselbe Ziel verfolgen: den Erhalt des Unternehmens.
- Wer Betriebsrat und Gewerkschaft frühzeitig und respektvoll einbindet, erleichtert den gesamten Sanierungsprozess.
Betriebsrat und Gewerkschaft bleiben wichtige Ansprechpartner
Mit der Anordnung einer Eigenverwaltung ändern sich die gesetzlichen Beteiligungsrechte nicht. Besteht ein Betriebsrat, muss er weiterhin entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt werden – genau wie außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Auch Gewerkschaften vertreten selbstverständlich weiterhin die Interessen ihrer Mitglieder. Das gehört zu einem geordneten Sanierungsverfahren und ist kein Störfaktor, sondern ein normaler Bestandteil des Prozesses.
Die Praxis ist häufig weniger konfliktgeladen als erwartet
Vor einer Eigenverwaltung befürchten viele Geschäftsführer langwierige Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft. Diese Sorge bestätigt sich nach meiner Erfahrung häufig nicht.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation befindet. Das gemeinsame Ziel besteht regelmäßig darin, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und das Unternehmen zu stabilisieren. Deshalb verlaufen die Gespräche oft deutlich sachlicher, als viele Unternehmer erwarten.
Das Insolvenzrecht verändert die Ausgangslage
Mit einem Insolvenzverfahren verändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Es geht nicht mehr darum, möglichst viele zusätzliche Leistungen auszuhandeln.
Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, wie das Unternehmen überhaupt erhalten werden kann. Diese gemeinsame Ausgangslage führt häufig dazu, dass die Verhandlungen pragmatischer werden und sich alle Seiten auf das Wesentliche konzentrieren.
Gegeneinander bringt niemanden weiter
Natürlich kann es Meinungsverschiedenheiten geben. Das ist völlig normal und gehört zu jeder Verhandlung dazu. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass ein respektvoller Umgang wesentlich erfolgreicher ist als eine konfrontative Haltung.
Betriebsrat und Gewerkschaft sollten ernst genommen und frühzeitig informiert werden. Eine erfolgreiche Eigenverwaltung gelingt regelmäßig dann am besten, wenn alle Beteiligten das gemeinsame Ziel im Blick behalten: den Erhalt des Unternehmens und möglichst vieler Arbeitsplätze.
Häufige Fehler
Betriebsrat oder Gewerkschaft als Gegner betrachten. Eine sachliche Zusammenarbeit erleichtert den gesamten Sanierungsprozess und schafft tragfähigere Lösungen.
Beteiligungsrechte ignorieren. Auch im Insolvenzverfahren gelten die gesetzlichen Mitwirkungsrechte uneingeschränkt – wer sie übergeht, riskiert Verzögerungen und vermeidbaren Streit.
Konflikte künstlich eskalieren. In einer Sanierung profitieren alle Beteiligten von pragmatischen Lösungen; jede unnötige Zuspitzung kostet Zeit, Vertrauen und Energie.
Häufige Fragen
- Kann der Betriebsrat eine Eigenverwaltung verhindern?
- Nein. Er hat gesetzliche Beteiligungsrechte, kann die Durchführung einer Eigenverwaltung aber nicht verhindern.
- Spielt die Gewerkschaft während der Eigenverwaltung weiterhin eine Rolle?
- Ja. Sie vertritt weiterhin die Interessen ihrer Mitglieder. Die insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen verändern jedoch häufig den Schwerpunkt der Verhandlungen.
- Muss ich Betriebsrat und Gewerkschaft einbeziehen?
- Ja. Eine offene und rechtzeitige Kommunikation erleichtert in der Praxis regelmäßig den gesamten Sanierungsprozess.
Wie trotz umfangreicher personeller Maßnahmen eine sachliche Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern gelang und das Unternehmen erfolgreich saniert wurde.
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Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.