Jörg FranzkeRechtsanwalt
Fallstudie · Insolvenzplan

Ein Geschäftsführer. Fast 4 Mio. € aus Bürgschaften. Der Insolvenzplan als Neustart.

Entschuldung eines erfahrenen Geschäftsführers mit fast 4 Mio. € Forderungen aus persönlichen Bürgschaften — über einen Insolvenzplan mit der Sonderzahlung eines Angehörigen, obwohl er weiter angestellt arbeitet.

Zurück zur Fallbibliothek
3,97 Mio. €
berechtigte Forderungen
15.000 €
Sonderzahlung eines Angehörigen
0,424 %
garantierte Quote
Neustart
statt langem Regelverfahren

Verlauf des Verfahrens

  1. 2024
    Insolvenzen der geführten Unternehmen — Bürgschaften werden fällig
  2. November 2025
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
  3. Laufend
    Angestellte Tätigkeit als Geschäftsführer, Erfüllung der Erwerbsobliegenheit
  4. Mitte 2026
    Vorlage des Insolvenzplans mit Sonderzahlung
  5. Nach Rechtskraft
    Ausschüttung der Quote, Restschuldbefreiung

Ausgangslage

Der Schuldner ist Diplom-Kaufmann und war über viele Jahre als Geschäftsführer tätig. Seit 2005 führte er verschiedene Unternehmen einer handwerksnahen Branche — zuletzt mehrere Gesellschaften, die er über eine Holding erworben hatte.

Er ist verheiratet und lebt mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind zur Miete in einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Ehefrau verfügt über ein eigenes Einkommen.

Einer der Unternehmenskäufe erwies sich als wirtschaftlich überdimensioniert: Der Kaufpreis war zu hoch angesetzt, und der Erwerb fiel mit dem pandemiebedingten Shutdown zusammen. Das Unternehmen stand von Beginn an unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.

Über das Vermögen der geführten Gesellschaften musste Insolvenz beantragt werden. Weil der Schuldner sich persönlich für die Unternehmenskredite verbürgt hatte, schlugen die Verbindlichkeiten unmittelbar auf ihn durch. Als das Insolvenzverfahren über sein eigenes Vermögen eröffnet wurde, standen berechtigte Forderungen von rund 3,97 Mio. € im Raum.

Herausforderung

Die Verschuldung war für eine natürliche Person außergewöhnlich hoch — fast 4 Mio. €, entstanden fast vollständig aus Bürgschaften für gescheiterte Unternehmen, nicht aus privatem Konsum.

Der Schuldner verfügte über keine werthaltigen Vermögensgegenstände. Hausrat war unpfändbar, pfändbare Habe wurde nicht ermittelt, Anfechtungsansprüche waren nicht bekannt.

Er arbeitet heute als angestellter Geschäftsführer für ein Bruttoeinkommen deutlich unter dem branchenüblichen Niveau. Der Grund ist seine unternehmerische Vergangenheit: Mehrfache Unternehmensinsolvenzen und die laufende Privatinsolvenz sind ein erhebliches Einstellungshindernis für besser dotierte Führungspositionen. Das daraus abgeleitete pfändbare Einkommen war entsprechend gering.

Im regulären Verfahren hätten die Gläubiger deshalb über die volle Laufzeit von 36 Monaten nur einen sehr kleinen Betrag erhalten — bezogen auf fast 4 Mio. € Forderungen praktisch nichts.

Lösung

Statt das Regelverfahren über Jahre mit minimalem Ertrag fortzuführen, wurde ein Insolvenzplan vorgelegt — ein Schuldnerplan gemäß § 218 InsO. Dieses Instrument gilt als Werkzeug für Unternehmen, ist aber auch für Einzelne ein wirksamer Weg zur Entschuldung.

Kern des Plans war die Sonderzahlung eines Angehörigen. Er verpflichtete sich als Plangarant, 15.000 € an die Insolvenzmasse zu leisten (§ 230 Abs. 3 InsO). Diese Summe glich nicht nur die Verluste des verkürzten Verwertungszeitraums aus, sondern lag deutlich darüber.

Weil das wirtschaftliche Interesse aller Gläubiger gleichgerichtet auf die bestmögliche Befriedigung ihrer Forderung ausgerichtet war und keine abweichenden Interessenlagen bestanden, wurde bewusst auf eine Gruppenbildung verzichtet — der Plan blieb dadurch schlank und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Parallel hatte der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt; Versagungsgründe waren nicht ersichtlich. Seine angemessene Erwerbstätigkeit als angestellter Geschäftsführer erfüllte die Erwerbsobliegenheit nach § 287b InsO, sodass dem Neustart nichts entgegenstand.

Ergebnis

Durch den Insolvenzplan stieg das wirtschaftliche Ergebnis von rund 8.886 € im Regelverfahren auf rund 18.801 € zugunsten der Gläubiger — mehr als eine Verdopplung, und ohne die 36-monatige Wartezeit.

Auf die berechtigten Forderungen von 3.967.835,23 € wurde eine garantierte Quote von 0,424 % ausgeschüttet. Bei einer Verschuldung in dieser Größenordnung ist jede sichere Zahlung mehr wert als die Aussicht auf ein langes Verfahren mit offenem Ausgang.

Für den Schuldner bedeutete der Plan das Ende einer für ihn nie mehr aus eigener Kraft zu tilgenden Schuldenlast. Nach Auszahlung der Quote und mit der Restschuldbefreiung blieb von den fast 4 Mio. € berechtigten Forderungen nichts zurück.

Aus einem Verfahren, das den Gläubigern nur einen minimalen Ertrag nach langer Wartezeit versprochen hätte, wurde so ein geordneter, schneller Abschluss — und für den Geschäftsführer die Rückkehr in ein Leben ohne die Altlasten gescheiterter Unternehmen.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Nicht ein Unternehmen wurde saniert, sondern die Existenz eines Menschen geordnet.

Der Insolvenzplan diente hier dem persönlichen Neustart nach unternehmerischem Scheitern.

Der Insolvenzplan wird fast immer mit der Sanierung von Unternehmen verbunden. Dieser Fall zeigt, dass er als Schuldnerplan auch dem einzelnen Menschen dient — selbst bei einer außergewöhnlich hohen Verschuldung aus persönlichen Bürgschaften.

Bemerkenswert ist das Verhältnis von Einsatz und Wirkung: Eine Sonderzahlung von 15.000 € verwandelt bei fast 4 Mio. € Forderungen ein zähes Regelverfahren in eine mehr als verdoppelte Befriedigung der Gläubiger — und verschafft einem weiter berufstätigen Geschäftsführer den schnellen, endgültigen Neustart.

Faktenbox

Verfahren
Insolvenzplan (Schuldnerplan, § 218 InsO) im Insolvenzverfahren
Beruf
Diplom-Kaufmann, langjähriger Geschäftsführer (heute angestellt)
Familie
Verheiratet, ein Kind — einfache wirtschaftliche Verhältnisse
Krisenursache
Persönliche Bürgschaften für Kredite mehrerer später insolventer Unternehmen
Angemeldete Forderungen
3.967.835,23 €
Berechtigte (festgestellte) Forderungen
3.967.835,23 €
Sonderzahlung des Plangaranten
15.000 €
Garantierte Quote
0,424 %
Wirtschaftliches Ergebnis des Plans
18.800,67 €
Vergleich Regelverfahren
Rund 8.886 € über 36 Monate — deutlich weniger als der Plan
Ergebnis
Mehr als verdoppelte Befriedigung der Gläubiger und persönlicher Neustart
Vertrauliches Erstgespräch

Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.

Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysiere ich Ihre Situation und zeige Ihnen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen.

Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren