Jörg FranzkeRechtsanwalt · Sanierung in Eigenverwaltung

Verbraucherinsolvenz · Für Geschäftsführer, Gesellschafter und ehemals Selbständige

Drei Jahre, ein Treuhänder, jeder Euro über der Pfändungsgrenze. Oder die Abkürzung.

Die Verbraucherinsolvenz ist der gesetzliche Weg für alle, die nicht selbständig sind – auch für den Geschäftsführer, der für seine GmbH gebürgt hat. Sie führt sicher zur Restschuldbefreiung, aber langsam. Hier steht, wie sie abläuft, was Sie dafür brauchen und wie ein Insolvenzplan aus drei Jahren zwölf Monate macht.

Der Neustart-Check

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„Drei Jahre sind der gesetzliche Weg. Aber der gesetzliche Weg ist nicht immer der schnellste.“

Jörg Franzke, Rechtsanwalt

Für wen

Die Verbraucherinsolvenz steht offen, wenn Sie keine selbständige Tätigkeit ausüben, oder wenn Sie früher selbständig waren und heute weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen – Löhne, Sozialversicherungsbeiträge früherer Mitarbeiter – haben. Der Geschäftsführer einer GmbH ist in diesem Sinne nicht selbständig; seine Bürgschaftsschulden führen in die Verbraucherinsolvenz. Ob das auf Sie zutrifft, zeigt der Wege-Check.

So läuft es ab

Von der ersten Verhandlung bis zur Restschuldbefreiung

  1. 01Wochen 1 bis 8

    Außergerichtlicher Einigungsversuch

    Pflicht vor jedem Antrag. Ich lege allen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor – bei einem Sponsor: Einmalzahlung gegen Verzicht auf den Rest. Stimmen alle zu, ist die Sache ohne Verfahren erledigt. Scheitert der Versuch, bescheinige ich das; die Bescheinigung gehört zum Antrag.

  2. 02Monat 2 bis 3

    Antrag beim Insolvenzgericht

    Amtliches Formular mit Vermögensübersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, Antrag auf Restschuldbefreiung und Abtretungserklärung. Auf Antrag kann das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger zum Schuldenbereinigungsplan ersetzen, wenn die Mehrheit zugestimmt hat.

  3. 03Monat 3 bis 12

    Eröffnetes Verfahren

    Das Gericht bestellt einen Treuhänder. Pfändbares Einkommen und verwertbares Vermögen fließen an ihn. Vollstreckungen einzelner Gläubiger sind ab jetzt untersagt.

  4. 04Bis Jahr 3

    Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

    Nach Aufhebung des Verfahrens laufen die Obliegenheiten weiter – angemessene Erwerbstätigkeit, Abführung des pfändbaren Einkommens, Anzeige von Erbschaften. Drei Jahre nach Eröffnung erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung.

Was Sie brauchen

Für den Einigungsversuch und den Antrag brauche ich von Ihnen:

  • Aufstellung aller Gläubiger mit Anschrift, Betrag und Grund
  • letzte Mahnungen, Titel, Vollstreckungsbescheide
  • Bürgschaftsurkunden und Kreditverträge
  • Haftungsbescheide von Finanzamt oder Sozialversicherung
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Mietvertrag und Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Aufstellung des Vermögens: Fahrzeuge, Lebensversicherungen, Immobilien, Beteiligungen
  • Unterhaltspflichten und Angaben zum Ehepartner
  • frühere Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungen
  • Zusage eines Sponsors, falls vorhanden

Mandanten tragen diese Angaben in meinem Mandantenportal Schritt für Schritt ein; der Antrag entsteht daraus. Von Hand füllen Sie nichts aus.

Was es kostet

Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders werden aus dem Verfahren bezahlt; reicht das Vermögen nicht, kann das Gericht sie bis zur Restschuldbefreiung stunden. Mein Honorar vereinbaren wir vorab, meist als Pauschale; ein Mandat zur Entschuldung beginnt bei 10.000 € und wird häufig von denen getragen, die den Neustart mittragen.

Die Abkürzung

Aus drei Jahren zwölf Monate

Auch in der Verbraucherinsolvenz kann ein Insolvenzplan vorgelegt werden. Ein Sponsor leistet eine Sonderzahlung, die Gläubiger verzichten auf den Rest, das Gericht bestätigt den Plan und hebt das Verfahren auf – in der Regel innerhalb von rund zwölf Monaten, ohne Wohlverhaltensphase. Und der Plan ist auch dann möglich, wenn eine Restschuldbefreiung wegen der Sperrfrist ausgeschlossen ist.

So funktioniert der Insolvenzplan

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Der Neustart-Check: 13 Fragen, eine Einschätzung.

Beantworten Sie die Fragen so gut Sie können – Schätzungen genügen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags meine persönliche Einschätzung per E-Mail: welcher Weg für Sie in Betracht kommt, was jetzt zu tun ist und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

Schritt 1 von 4 · Ihre Rolle

etwa 3 Minuten

1.In welcher Rolle fragen Sie?
2.Wo steht das Unternehmen?
3.Woraus haften Sie persönlich?

Mehrfachauswahl möglich

Drei Jahre sind der Normalfall. Sie müssen ihn nicht nehmen.

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