Jörg FranzkeRechtsanwalt
Unternehmer-Neustart · Planinsolvenz

Nach rund einem Jahr schuldenfrei — mit dem Insolvenzplan.

Wenn Ihnen das reguläre Insolvenzverfahren zu lange dauert, ist die Planinsolvenz oft der klügere Weg: Sie zahlen eine kleine Quote und sind in der Regel bereits nach etwa zwölf Monaten schuldenfrei. Die schnellere Entschuldung hat ihren Preis — dafür können Sie deutlich früher neu beginnen.

Warum Planinsolvenz

Vier Vorteile auf einen Blick

Der Insolvenzplan ist seit 2014 auch für Privatpersonen zugänglich. Er verkürzt die Entschuldung erheblich — und wirkt gegenüber allen Gläubigern.

Schuldenfrei in rund zwölf Monaten

Die Planinsolvenz dauert im Schnitt etwa zwölf Monate bis zur Schuldenfreiheit. Gegenüber der regulären Insolvenz gewinnen Sie rund zwei Jahre Lebenszeit zurück.

Hohe Erfolgsquote

Seit 2014 steht der Insolvenzplan auch Privatpersonen offen. Aus über 250 begleiteten Verfahren liegt die Erfolgsquote bei rund 95 Prozent — der Gesetzgeber will, dass der Insolvenzplan gelingt.

Quote meist unter fünf Prozent

Der Insolvenzplan ist rechtlich ein Vertrag zwischen Schuldner und Gläubigern. Vereinbart wird eine Quote in der Größenordnung von ein bis zehn Prozent; auf den Rest verzichten die Gläubiger.

Wirkt gegen alle Schulden

Ein von der Mehrheit angenommener Insolvenzplan gilt für alle Gläubiger — auch für vergessene Forderungen, für widersprechende Gläubiger und, mit erhöhtem Aufwand, für Forderungen aus unerlaubter Handlung.

Der Schlüssel zum Plan

Die Rolle des Sponsors

Der Sponsor — im Verfahren „Plangarant“ — leistet eine einmalige Sonderzahlung. Der Vorschlag an die Gläubiger lautet: Sie verzichten auf den Rest ihrer Forderungen, wenn diese Zahlung fließt. Für die Gläubiger ist das attraktiver als eine mehrjährige Insolvenz mit ungewissem Ausgang.

Wichtig: Sie selbst dürfen die Sonderzahlung nicht zusagen, da sie sonst zur Insolvenzmasse zählen würde. Der Sponsor stammt deshalb typischerweise aus Ihrem persönlichen Umfeld — Banken finanzieren keine Insolvenzpläne.

≈ 10.000 €

Empfohlene Höhe der Sonderzahlung

ab ≈ 7.000 €

Mindesthöhe, da rund 3.000 € Gerichtskosten anfallen

≈ 10 Monate

Hinterlegung vor dem Abstimmungstermin

Erfolgsgarantie

Scheitert der Plan, erhält der Sponsor sein Geld zurück

Schritt für Schritt

So verläuft Ihre Planinsolvenz

Von der ersten Einschätzung bis zur Schuldenfreiheit. Jeder Schritt hat seinen festen Platz im Verfahren — und einen strategischen Grund.

01

Chancen bewerten

Zu Beginn prüfe ich, ob Ihre Planinsolvenz Aussicht auf Erfolg hat. Entscheidend ist, aus welchen Gläubigern sich Ihre Schulden zusammensetzen und in welcher Höhe eine Sonderzahlung geboten werden kann. Auch Forderungen aus unerlaubter Handlung — etwa Steuer- oder Sozialversicherungsdelikte — lassen sich einbeziehen, erhöhen aber den Aufwand. Die Höhe der Sonderzahlung hängt nicht von der Höhe Ihrer Schulden ab: Ich habe bereits 1,3 Mio. Euro Schulden mit 8.000 Euro verglichen — eine Quote von 0,66 Prozent.

02

Einen Sponsor finden

Der Sponsor — im Verfahren „Plangarant“ genannt — stellt die einmalige Sonderzahlung bereit. Sie selbst dürfen die Zahlung nicht zusagen, weil sie sonst zur Insolvenzmasse zählen würde. Der Sponsor stammt daher meist aus dem persönlichen Umfeld; Banken finanzieren keine Insolvenzpläne. Empfehlenswert sind rund 10.000 Euro, die Mindesthöhe liegt bei etwa 7.000 Euro, da rund 3.000 Euro Gerichtskosten anfallen. Der Betrag wird erst kurz vor dem Abstimmungstermin hinterlegt — scheitert der Plan, erhält der Sponsor sein Geld vollständig zurück.

03

In das Verfahren starten

Stehen Sponsor und Sonderzahlung fest, beginnt die Planinsolvenz zunächst wie eine reguläre Privat- oder Regelinsolvenz. Das Antragsverfahren dauert in der Regel etwa drei Monate. Nachdem Sie den fertigen Antrag unterzeichnet haben, reiche ich ihn beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter, der Sie zu einem ersten Gespräch einlädt.

04

Den Prüfungstermin abwarten

Der eigentliche Insolvenzplan wird erst nach der Gläubigerversammlung mit dem Prüfungstermin vorgelegt — üblicherweise rund zwei Monate nach Verfahrenseröffnung. Im Prüfungstermin stellt das Gericht fest, in welcher Höhe die Forderungen anerkannt werden; das Ergebnis wird in der Insolvenztabelle vermerkt. Diese Tabelle ist die Grundlage des Insolvenzplans, denn nur anerkannte Gläubiger haben später volles Stimmrecht.

05

Den Insolvenzplan aushandeln

Auf Basis der Insolvenztabelle erstelle ich eine erste Fassung des Plans und stimme sie zunächst inoffiziell mit Richter und Insolvenzverwalter ab. Kritische Anmerkungen greife ich unmittelbar auf — das beschleunigt das Verfahren. Parallel gewinne ich die Gläubiger, wo möglich im persönlichen Gespräch. Anschließend übermittle ich dem Gericht den Plan formell und beantrage einen Abstimmungstermin.

06

Abstimmung und Schuldenfreiheit

Über den Insolvenzplan wird in einem Gerichtstermin unter Aufsicht des Richters abgestimmt; erforderlich ist eine Mehrheit nach Kopf und Summe je Gläubigergruppe. Aus den Vorrunden lässt sich das Stimmverhalten gut einschätzen. Für zustimmende Gläubiger organisiere ich einen Stimmrechtsvertreter, sodass eine Vollmacht genügt. Nimmt die Mehrheit der Gruppen an, bestätigt das Gericht den Plan, der Verwalter verteilt die Quote — und Ihre Schulden sind getilgt.

Ist die Planinsolvenz Ihr Weg?

Ob sich die Planinsolvenz für Sie eignet, hängt von Ihren Gläubigern und der möglichen Sonderzahlung ab. In einem vertraulichen Erstgespräch bewerte ich Ihre Chancen offen und zeige Ihnen den realistischen Weg zur Schuldenfreiheit.