Haftet der Ehepartner bei einer Firmeninsolvenz?
Eine Firmeninsolvenz trifft nicht nur den Unternehmer, sondern oft die ganze Familie. Die gute Nachricht: Der Ehepartner haftet in aller Regel nicht. Er steht nur dort ein, wo er selbst unterschrieben hat. Ich zeige Ihnen, wo Risiken entstehen — und wie Sie Ihren Partner schützen.
Vier Punkte, die Sie kennen sollten
In einigen Fällen haftet der Ehepartner tatsächlich und muss finanzielle Einbußen hinnehmen. Das ist zum Glück aber nicht der Regelfall — entscheidend ist, was unterschrieben wurde.
Die Ehe allein begründet keine Haftung
Jede Person muss nur für das geradestehen, was sie selbst unterschrieben hat. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, entsteht durch das Eheverhältnis allein keine Haftung — Gläubiger können nicht einfach auf das Privatvermögen des Partners zugreifen.
Der Unternehmer haftet privat
Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Firmenschulden. Diese Haftung beschränkt sich jedoch auf das Vermögen des Unternehmers selbst — nicht des Ehepartners.
Getrennte Konten schützen
Wird ein gemeinsames Girokonto überzogen, haften beide Kontoinhaber für die Schulden und der Ehepartner müsste ausgleichen. Getrennte Konten verhindern das im Vorhinein und begrenzen das Risiko im Fall der Zahlungsunfähigkeit.
Ausnahmen: Gerichtskosten und Unterhalt
Verfügt der Ehepartner über eigenes Einkommen, kann er die Gerichtskosten des insolventen Partners tragen müssen und unterhaltspflichtig werden. Diese Mittel können auf das pfändbare Einkommen angerechnet werden.
Die Immobilie retten — aber nicht auf den letzten Drücker
Bei gemeinsamem Vermögen gilt zwar auch, dass jeder zunächst nur für seine eigenen Schulden aufkommt. Schwierig wird es aber bei gemeinsamem Eigentum wie einer Immobilie oder Sparkonten: Die gemeinsame Immobilie fließt in der Regel zur Hälfte in die Insolvenzmasse und muss in vielen Fällen aufgegeben werden.
Eine Übertragung auf den Ehepartner kann das im Einzelfall vermeiden — sie ist jedoch durch den Insolvenzverwalter anfechtbar, eine Schenkung sogar bis zu vier Jahre lang. Wer sein Vermögen erst kurz vor der Insolvenz verschiebt, riskiert die Rückabwicklung. Ordnen Sie die Verhältnisse daher frühzeitig und lassen Sie jeden Schritt vorab rechtlich prüfen.
Sechs Punkte, an denen es kritisch wird
Der Ehepartner gerät fast immer nur dort ins Risiko, wo er selbst mitgezeichnet oder gemeinsames Vermögen im Spiel ist. Diese sechs Konstellationen sollten Sie kennen.
Übernommene Bürgschaft
Hat der Ehepartner für die Firmenkredite gebürgt, können die Gläubiger ihn in Anspruch nehmen. Bürgschaften des Partners sollten deshalb vorab genau geprüft werden — sie sind der häufigste Grund, warum die Haftung überhaupt auf den Ehepartner übergeht.
Gemeinsame Kreditverträge
Wurden Darlehen zusammen abgeschlossen, entsteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Die Gläubiger dürfen frei wählen, wen sie zur Begleichung heranziehen — damit kann auch der mitunterzeichnende Ehepartner für die volle Summe in die Pflicht genommen werden.
Gemeinschaftliches Girokonto
Ein überzogenes Gemeinschaftskonto belastet beide Inhaber. Der Ehepartner müsste den Sollstand ausgleichen. Vermögen auf Sparkonten kann anteilig in die Insolvenzmasse einfließen — entscheidend ist, auf welchen Namen das Konto lautet.
Die gemeinsame Immobilie
Die gemeinsame Immobilie fließt in der Regel zur Hälfte in die Insolvenzmasse. In vielen Fällen muss sie deshalb aufgegeben werden. Nur im Einzelfall lässt sich das durch eine Übertragung vermeiden — die jedoch anfechtbar bleibt.
Schenkung und Übertragung
Eine Übertragung auf den Ehepartner ist durch den Insolvenzverwalter anfechtbar, eine Schenkung sogar bis zu vier Jahre rückwirkend. Wer Vermögen erst kurz vor der Insolvenz verschiebt, riskiert, dass die Übertragung rückabgewickelt wird.
Vermögen rechtzeitig ordnen
Besteht keine vertragliche Verpflichtung, kann der Ehepartner nicht für die Firmenschulden herangezogen werden. Wer Konten trennt und die Vermögensverhältnisse frühzeitig — nicht erst kurz vor dem Antrag — klar ordnet, schützt den Partner am wirksamsten.
Was bedeutet die Insolvenz für Ihren Partner?
Ob Bürgschaft, gemeinsames Konto oder die Familienimmobilie — ob und wie Ihr Ehepartner betroffen ist, hängt an den Details. In einem vertraulichen Erstgespräch prüfe ich Ihre Verträge und zeige Ihnen, wie Sie Ihren Partner bestmöglich schützen.