Sobald sich ein Unternehmen in der Krise befindet, verändert sich die Rolle des Geschäftsführers. Sie dürfen sich nicht mehr allein auf Ihr Bauchgefühl verlassen, sondern müssen laufend und nachweisbar überwachen, ob Ihr Unternehmen noch zahlungsfähig ist. Das klingt nach einer komplizierten juristischen Aufgabe – ist es aber nicht.
Ich zeige Ihnen hier die Methode, die ich meinen Mandanten immer wieder erkläre: einen einfachen Liquiditätsstatus, den Sie mit einer gewöhnlichen Excel-Tabelle selbst führen können. Wichtig ist nicht, dass Sie Jurist werden. Wichtig ist, dass Sie regelmäßig prüfen und das Ergebnis schriftlich festhalten.
- In der Krise trifft Sie als Geschäftsführer die Pflicht, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit fortlaufend zu überwachen – und diese Überwachung stichtagsbezogen zu dokumentieren.
- Der einfachste Weg ist ein Liquiditätsstatus: eine Tabelle mit zwei Spalten – links die sofort verfügbaren liquiden Mittel, rechts die heute fälligen Verbindlichkeiten.
- Liegt die Deckungslücke bei mindestens 10 Prozent, besteht der Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Dann müssen Sie mit einer kurzen Liquiditätsplanung prüfen, ob sich die Lücke in zwei bis drei Wochen wieder schließt.
- Schließt sich die Lücke absehbar nicht, ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten – und Sie müssen spätestens drei Wochen später den Insolvenzantrag gestellt haben.
- Erstellen, ausdrucken, mit Datum unterschreiben und abheften: Diese Dokumentation ist Ihr wichtigster Schutz vor persönlicher Haftung.
Ihre Pflicht: die Zahlungsunfähigkeit laufend überwachen
Als Geschäftsführer eines Unternehmens in der Krise trifft Sie die Pflicht, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu überwachen. Diese Überwachung müssen Sie dokumentieren, und sie ist immer auf einen bestimmten Stichtag bezogen – also auf die Frage: Wie steht mein Unternehmen genau heute da?
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung geben dafür einen klaren Maßstab vor. Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen vereinfacht gesagt dann, wenn es seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr im Wesentlichen bezahlen kann. Genau das lässt sich mit einer einfachen Gegenüberstellung ermitteln.
Schritt 1: Der Liquiditätsstatus mit zwei Spalten
Nehmen Sie sich eine Excel-Tabelle mit zwei Spalten. In die linke Spalte schreiben Sie Ihre vorhandenen liquiden Mittel. Liquide Mittel sind: das Guthaben auf dem Konto, das Guthaben in der Kasse und ein Kreditrahmen, den Sie bei der Bank noch ausschöpfen können.
Wichtig ist, was nicht dazugehört: ein privater Kreditrahmen und Ihr Auftragsbestand zählen nicht. Liquidität bedeutet sofort verfügbares Geld – nicht Geld, das vielleicht in einigen Wochen kommt.
In die rechte Spalte tragen Sie die fälligen Forderungen ein. Also die einfache Frage: Was muss ich Stand heute bezahlen? Und noch ein wichtiger Ratschlag dazu: Fällig ist nur, was Sie heute tatsächlich bezahlen müssen. Wenn Sie mit einem Lieferanten eine schriftliche Stundung ausgehandelt haben, ist diese Forderung nicht fällig und gehört nicht in die rechte Spalte.
Schritt 2: Die 10-Prozent-Regel
Jetzt vergleichen Sie beide Spalten. Wenn die fälligen Forderungen mehr als 10 Prozent höher sind als Ihre liquiden Mittel, besteht bereits der Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Diese 10-Prozent-Schwelle ist kein willkürlicher Wert, sondern entspricht dem Maßstab, den die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt hat.
Liegt die Lücke darunter, spricht man von einer bloßen Zahlungsstockung – das ist noch keine Zahlungsunfähigkeit. Erreicht oder überschreitet die Lücke aber die 10 Prozent, dürfen Sie nicht einfach weitermachen, sondern müssen genauer hinsehen.
Schritt 3: Die Drei-Wochen-Prognose
Zeigt Ihr Liquiditätsstatus eine Deckungslücke von mindestens 10 Prozent, ziehen Sie im zweiten Schritt Ihre kurzfristige Liquiditätsplanung heran. Sie prüfen damit die Frage: Schließt sich diese Lücke in den nächsten zwei bis drei Wochen mit Sicherheit wieder?
Ist das der Fall – etwa weil ein sicherer Zahlungseingang ansteht –, können Sie weitermachen. Ihr Unternehmen ist dann nicht zahlungsunfähig, sondern hatte nur eine vorübergehende Stockung.
Wird sich die Lücke aber auf absehbare Zeit nicht mehr schließen, ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt läuft Ihre Frist: Sie müssen spätestens drei Wochen später den Insolvenzantrag gestellt haben. Diese Frist ist eine Höchstfrist – wenn von vornherein klar ist, dass keine Sanierung mehr gelingt, dürfen Sie nicht bis zum letzten Tag warten.
Schritt 4: Regelmäßig prüfen und dokumentieren
Diese Prüfung ist keine einmalige Sache. In der Krise erstellen Sie den Liquiditätsstatus wenigstens wöchentlich, in der zugespitzten Lage sogar täglich. Nur so erkennen Sie den entscheidenden Stichtag, an dem die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist.
Und ganz wichtig: Drucken Sie jede Fassung aus, unterschreiben Sie sie mit Datum und heften Sie sie ab. Diese Dokumentation ist Ihr bester Nachweis dafür, dass Sie Ihre Überwachungspflicht ernst genommen haben. Kommt es später zu einem Insolvenzverfahren, prüft der Verwalter genau, ab wann Sie hätten handeln müssen. Wer belegen kann, dass er die Lage laufend kontrolliert und rechtzeitig reagiert hat, entzieht dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung die Grundlage.
Häufige Fehler
Den Auftragsbestand als Liquidität verbuchen. Ein voller Auftragsbestand ist wertvoll, aber er ist kein Geld auf dem Konto. In den Liquiditätsstatus gehört nur, was sofort verfügbar ist.
Gestundete Forderungen falsch behandeln. Wer eine schriftliche Stundung übersieht und die Forderung trotzdem als fällig einträgt, rechnet sich schlechter, als er ist. Umgekehrt zählt eine nur mündlich zugesagte Stundung im Zweifel nicht.
Nicht dokumentieren. Viele Geschäftsführer rechnen im Kopf oder auf einem Schmierzettel. Ohne datierte, unterschriebene Unterlagen fehlt Ihnen im Ernstfall jeder Nachweis.
Die Drei-Wochen-Frist als festes Guthaben missverstehen. Die drei Wochen sind eine Höchstfrist, kein garantierter Puffer. Ist die Sanierung aussichtslos, müssen Sie sofort handeln.
Häufige Fragen
- Gehört mein Kontokorrentkredit zu den liquiden Mitteln?
- Ja, aber nur der Teil, den Sie tatsächlich noch ausschöpfen können. Ein bereits vollständig ausgenutzter oder von der Bank gekündigter Rahmen zählt nicht.
- Zählt ein hoher Auftragsbestand als Liquidität?
- Nein. Aufträge sind kein sofort verfügbares Geld. Sie fließen erst in die Liquiditätsplanung der kommenden Wochen ein, nicht in den Liquiditätsstatus zum heutigen Stichtag.
- Wie oft muss ich den Liquiditätsstatus erstellen?
- In der Krise mindestens wöchentlich, bei zugespitzter Lage täglich. Entscheidend ist, dass Sie den Stichtag des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit nicht verpassen.
- Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist überschreite?
- Dann droht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung mit persönlicher Haftung und möglichen strafrechtlichen Folgen. Deshalb ist die laufende, dokumentierte Überwachung so wichtig.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.