Jörg Franzke
Fallstudie · Technologie / Aktiengesellschaft

Cyberangriff. Organhaftung. Neustart.

Sanierung einer Aktiengesellschaft nach einem Cyberangriff über Eigenverwaltung und Insolvenzplan — mit Entschuldung des Unternehmens und Lösung der persönlichen Haftungsrisiken der Organe.

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96 %
Schulden beseitigt
25.000 €
statt 1,9 Mio. € Haftung
100 %
Zustimmung der Gläubiger
4 %
Quote Insolvenzplan

Verlauf des Verfahrens

  1. August 2022
    Cyberangriff auf das Unternehmen
  2. August 2022 bis Oktober 2024
    Versuch der Stabilisierung aus eigener Kraft
  3. Dezember 2024
    Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung
  4. April 2025
    Gläubigerversammlung beschließt die Fortführung des Unternehmens
  5. Dezember 2025
    Gericht bestätigt den Insolvenzplan und den Schuldenschnitt

Ausgangslage

Eine Aktiengesellschaft geriet nach einem Cyberangriff in eine existenzbedrohende Krise.

Der Angriff führte zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden, belastete die Liquidität und verschärfte bestehende finanzielle Probleme. Gleichzeitig hatten sich über die Jahre erhebliche Verbindlichkeiten aufgebaut, die aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden konnten.

Neben den wirtschaftlichen Schwierigkeiten entstand ein weiteres Problem: Vorstand und Hauptaktionär sahen sich erheblichen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Die Situation war kritisch. Ohne eine grundlegende Restrukturierung drohten sowohl die Insolvenz des Unternehmens als auch erhebliche persönliche Belastungen für die verantwortlichen Organmitglieder.

Herausforderung

Die größte Herausforderung bestand darin, das Unternehmen zu erhalten und gleichzeitig die persönlichen Risiken der Verantwortlichen zu begrenzen.

Eine Regelinsolvenz hätte erhebliche Nachteile mit sich gebracht. Das operative Geschäft wäre massiv belastet worden, Kunden und Geschäftspartner hätten Vertrauen verlieren können und das Lebenswerk des Unternehmers stand auf dem Spiel.

Zugleich mussten die bestehenden Verbindlichkeiten auf ein wirtschaftlich tragfähiges Niveau reduziert werden.

Gesucht war daher eine Lösung, die das Unternehmen stabilisiert, die Gläubiger einbindet und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsbetriebs sichert.

Lösung

Nach umfassender Analyse wurde die Insolvenz in Eigenverwaltung als geeignetes Sanierungsinstrument gewählt.

Die Eigenverwaltung ermöglichte es dem Vorstand, das Unternehmen weiterhin selbst zu führen und gleichzeitig die Vorteile des Insolvenzrechts für eine nachhaltige Restrukturierung zu nutzen.

Während des Verfahrens wurde das operative Geschäft stabilisiert und ein Insolvenzplan entwickelt, der eine umfassende finanzielle Neuordnung vorsah.

Der Plan sah eine deutliche Entschuldung der Gesellschaft vor und wurde den Gläubigern transparent erläutert.

Parallel dazu konnten die erheblichen persönlichen Haftungsrisiken des Vorstands und Hauptaktionärs aufgearbeitet und in die Gesamtlösung integriert werden.

Aus möglichen Haftungsforderungen von rund 1,9 Mio. € wurde im Ergebnis ein Vergleichsbetrag von lediglich 25.000 €.

Damit gelang nicht nur die Sanierung des Unternehmens, sondern auch die nachhaltige Entlastung der verantwortlichen Organe.

Ergebnis

Der Insolvenzplan wurde von sämtlichen Gläubigern einstimmig angenommen.

Die Gesellschaft wurde nachhaltig entschuldet und wirtschaftlich neu aufgestellt.

Die Gläubiger erhielten eine Quote von 4 %. Gleichzeitig konnten rund 96 % der Verbindlichkeiten dauerhaft beseitigt werden.

Besonders bemerkenswert war die Lösung der Organhaftung. Die ursprünglichen Haftungsrisiken in Höhe von rund 1,9 Mio. € konnten auf einen Vergleichsbetrag von lediglich 25.000 € reduziert werden.

  • Der Unternehmer behielt sein Unternehmen.
  • Das operative Geschäft blieb erhalten.
  • Die Arbeitsplätze wurden gesichert.

Und aus einer Krise, die sowohl die Gesellschaft als auch die handelnden Personen bedrohte, entstand ein wirtschaftlich tragfähiger Neustart.

Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass die Eigenverwaltung weit mehr sein kann als ein Instrument zur Unternehmenssanierung. Richtig eingesetzt schafft sie die Möglichkeit, Unternehmen zu entschulden, Vertrauen zurückzugewinnen und gleichzeitig existenzbedrohende Haftungsrisiken der Geschäftsleitung zu lösen.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Nicht nur das Unternehmen wurde gerettet.

Auch der Unternehmer behielt seine Zukunft.

Viele Unternehmer verbinden eine Insolvenz ausschließlich mit dem Verlust ihres Unternehmens. Dieser Fall zeigt das Gegenteil.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung wurde genutzt, um ein grundsätzlich fortführungsfähiges Unternehmen von Altlasten zu befreien und gleichzeitig erhebliche persönliche Haftungsrisiken zu lösen.

Besonders bemerkenswert war die einstimmige Zustimmung sämtlicher Gläubiger zum Insolvenzplan. Obwohl die Gläubiger lediglich eine Quote von 4 % erhielten, wurde der Plan ohne Gegenstimme angenommen. Dies war nur möglich, weil die wirtschaftlichen Zusammenhänge transparent dargestellt und die Vorteile der Fortführung überzeugend vermittelt wurden.

Noch außergewöhnlicher war die Lösung der Organhaftung. Aus möglichen Haftungsansprüchen von rund 1,9 Mio. € wurde ein Vergleichsbetrag von lediglich 25.000 €.

Damit wurde nicht nur das Unternehmen saniert. Auch der Unternehmer selbst erhielt eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive.

Der Fall zeigt exemplarisch, dass moderne Restrukturierung weit mehr ist als die Sanierung von Bilanzen. Häufig geht es darum, Unternehmen, Arbeitsplätze und Unternehmerpersönlichkeiten gleichzeitig zu schützen und zu erhalten.

Faktenbox

Verfahren
Eigenverwaltung mit Insolvenzplan
Branche
Technologie / Aktiengesellschaft
Krisenauslöser
Cyberangriff
Haftungsrisiko Vorstand
ca. 1,9 Mio. €
Vergleichsbetrag
25.000 €
Quote Insolvenzplan
4 %
Schuldenabbau
ca. 96 %
Besonderheit
Insolvenzplan einstimmig angenommen
Ergebnis
Unternehmen und Unternehmer erfolgreich saniert
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