Eine Baustelle vor der Tür. Ein Café gerettet.
Sanierung eines ausgezeichneten Straßencafés in bester Münchner Lage in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan — trotz Dauerbaustelle und Räumungsklage des Vermieters.
Verlauf des Verfahrens
- 2016Umsatzeinbruch durch Straßenbaustelle und Betriebsunterbrechung
- 31. Juli 2017Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
- 1. November 2017Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
- 6. August 2018Vorlage des Insolvenzplans
- bis 31.12.2028Mietvertrag gesichert, Räumungsklage abgewendet
Ausgangslage
Der Mandant betrieb als Einzelunternehmer ein Straßencafé mit Cocktailbar und Restaurantbetrieb in einer der besten Lagen Münchens. Das Lokal war als Tagescafé, Bar und Restaurant konzipiert, bot rund 70 Innen- und 45 Außenplätze und beschäftigte durchschnittlich etwa 26 Mitarbeiter. Erst kurz zuvor war der Betrieb als bestes Café Bayerns ausgezeichnet worden.
Das Geschäftsmodell war grundsätzlich tragfähig. Der Kernbereich — das Café im Tagesbetrieb — war am rentabelsten, gefolgt von Bar und Restaurant. Über Jahre wirtschaftete der Betrieb solide.
Den Bruch brachten umfangreiche Straßenbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld. Der Gehweg rund um das Café wurde abgesperrt und war nur noch über Notbrücken erreichbar. Die Außenbestuhlung fiel vorübergehend vollständig weg — und kaum ein Gast möchte zwei Meter vor einer Baustelle sitzen, auf der mit dem Presslufthammer die Straße aufgerissen wird.
Mit Beginn der Bauarbeiten brachen die Umsätze schlagartig ein. Da gerade die rentablen Außenplätze die wirtschaftliche Grundlage des Betriebs bildeten, geriet das Unternehmen in eine ernste Schieflage.
Herausforderung
Die eigentliche Herausforderung war nicht der operative Betrieb, sondern das zerrüttete Verhältnis zum Vermieter.
Schon beim Einzug und Umbau war es zu erheblichen Streitigkeiten über die Bauausführung gekommen. Der Mandant bemängelte unter anderem eine fehlende Außenmarkise — die Gäste saßen in der prallen Sonne, was dem Umsatz zusätzlich schadete —, fehlende Außenbeleuchtung und fehlende Schriftzüge, die für die Wahrnehmung des Lokals wichtig sind.
Als die Umsätze wegen der Baustelle einbrachen, war der Vermieter zu kaum einem Kompromiss bei der Miete bereit. Er vertrat die Auffassung, ein solches Risiko habe jeder Gastronom selbst zu tragen. Der Mandant verrechnete daraufhin Mietminderungen und eigene Ersatzvornahmen mit der Miete — was den Konflikt weiter eskalierte.
In der Folge wurde der Mandant zahlungsunfähig. Wegen der Mietrückstände sprach der Vermieter schließlich die fristlose Kündigung aus und erhob Räumungsklage. Ohne die Räume aber gibt es kein Café — die Existenz des Betriebs stand und fiel mit dem Mietverhältnis.
Lösung
Wir entschieden uns bewusst für eine Insolvenz in Eigenverwaltung, um das Verfahren aktiv zu gestalten.
Im operativen Bereich war wenig zu sanieren. Der Mandant hatte sich bereits im Vorfeld einen auf Restaurantbetriebe spezialisierten Unternehmensberater zur Seite gestellt, sodass der Betrieb gut lief. Entscheidend war vielmehr, die angelaufenen Altverbindlichkeiten abzuschneiden — insbesondere die Tilgung der Bankkredite, die der Mandant für den Erwerb des Cafés aufgenommen hatte.
Ohne diese Kreditlasten ließ sich der Betrieb selbst mit der Baustelle vor der Tür rentabel führen — in der berechtigten Hoffnung, dass die Bauarbeiten eines Tages enden und die wertvollen Außenplätze zurückkehren würden.
Die eigentliche Funktion der Eigenverwaltung lag jedoch darin, dem Streit mit dem Vermieter einen geordneten rechtlichen Rahmen zu geben. Es macht einen großen Unterschied, ob der Mandant selbst verhandelt oder ob neutrale Personen — ein Sanierungsberater und ein die Aufsicht führender Sachwalter — den Konflikt strukturieren. Genau das brachte den Vermieter zum Einlenken.
Nach langem Hin und Her einigten wir uns darauf, dass der Mandant das Café bis zum regulären Auslauf des Mietvertrags am 31.12.2028 weiterbetreiben darf — und der Vermieter im Gegenzug auf die Räumung verzichtet.
Ergebnis
Der Geschäftsbetrieb wurde während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung fortgeführt. Das Café blieb geöffnet, die Arbeitsplätze blieben erhalten.
Über den Insolvenzplan wurden die Altverbindlichkeiten beschnitten und den Gläubigern eine garantierte Mindestquote von 1,652 % zugesagt — mit der realistischen Aussicht auf insgesamt rund 7,363 % nach der zweiten Ausschüttung. Diese Lösung stellte die Gläubiger nachweislich besser als eine Liquidation, die wegen hoher Abwicklungskosten praktisch keine verteilbare Masse gelassen hätte.
Der entscheidende Erfolg war die Sicherung des Standorts: Statt einer Räumung stand am Ende ein gesicherter Mietvertrag bis Ende 2028. Damit war die wirtschaftliche Grundlage des Betriebs wiederhergestellt.
Von den Altlasten befreit, konnte das ausgezeichnete Gastronomie-Konzept fortgeführt werden — mit der Perspektive, nach dem Ende der Bauarbeiten und der Rückkehr der Außenplätze wieder voll an die früheren Erfolge anzuknüpfen.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Saniert werden musste nicht der Betrieb.
Saniert werden musste das Verhältnis zum Vermieter.
Die eigentliche Aufgabe lag nicht in der operativen Sanierung — der Betrieb lief dank eines spezialisierten Beraters gut. Es ging darum, die Altschulden abzuschneiden und vor allem den Vermieter zur Vernunft zu bringen.
Es macht eben einen großen Unterschied, ob ein Schuldner allein mit seinem Vermieter verhandelt oder ob man dem Streit den geordneten rechtlichen Rahmen einer Eigenverwaltung gibt — mit neutralen Personen wie einem Sanierungsberater und einem aufsichtsführenden Sachwalter. Erst dieser Rahmen brachte den Vermieter dazu, auf die Räumungsklage zu verzichten und einer Fortführung bis zum regulären Mietende zuzustimmen.
Faktenbox
- Verfahren
- Eigenverwaltung mit Insolvenzplan
- Branche
- Gastronomie — Straßencafé, Bar und Restaurant
- Rechtsform
- Einzelunternehmen
- Beschäftigte
- ca. 26
- Gericht
- Amtsgericht München
- Garantierte Quote
- 1,652 % (mögliche Quote ca. 7,363 %)
- Besonderheit
- Umsatzeinbruch durch Dauerbaustelle und Räumungsklage des Vermieters
- Ergebnis
- Fortführung gesichert, Mietvertrag bis 31.12.2028 erhalten
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
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