Jörg Franzke
Fallstudie · Schutzschirmverfahren

700 Mitarbeiter. Echtes Schutzschirmverfahren. Saniert.

Sanierung eines Dienstleisters mit über 700 Mitarbeitern in einem echten Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO — ausgelöst durch einen unzuverlässigen französischen Großkunden.

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Schutzschirm
echtes Verfahren nach § 270b
700 → 120
Belegschaft neu aufgestellt
3 Tage
Frist der WP-Bescheinigung
Fortführung
Unternehmen saniert

Verlauf des Verfahrens

  1. 2014
    Großkunde verschiebt Zahlungsziele, Liquidität gerät unter Druck
  2. Zahlungsziel 60 Tage
    Drohende Zahlungsunfähigkeit absehbar
  3. Antragstellung
    WP-Bescheinigung gesichert, Schutzschirm beim AG Karlsruhe eröffnet
  4. Tag danach
    Vorlage des Beschlusses beim französischen Konzern, Zahlungsziel auf null
  5. Im Verfahren
    Umbau der Belegschaft von 700 auf rund 120 Mitarbeiter
  6. Jahre später
    Verkauf des sanierten Unternehmens

Ausgangslage

Ein Dienstleistungsunternehmen mit über 700 Mitarbeitern — überwiegend geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte, die je nach Auftragslage eingesetzt wurden — war wirtschaftlich grundsätzlich gesund. Das Geschäftsmodell trug, die Auftragslage stimmte.

Die Krise hatte einen einzigen Auslöser: den größten Auftraggeber, einen anerkannten französischen Konzern. Dieser verschob seine Zahlungsziele immer weiter nach hinten und ging insgesamt ausgesprochen unzuverlässig mit seinen Zahlen um.

Als der Konzern das Zahlungsziel schließlich auf 60 Tage anhob, war absehbar, dass das Unternehmen die entstehende Deckungslücke nicht mehr aus eigener Kraft würde überbrücken können. Die Zahlungsunfähigkeit rückte näher — nicht wegen fehlender Aufträge, sondern wegen der Zahlungsmoral eines einzigen Großkunden.

Herausforderung

Der Mandant wollte ausdrücklich kein gewöhnliches Eigenverwaltungsverfahren, sondern ein echtes Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO. Bei einem Unternehmen dieser Größe ist dieser Wunsch gut nachvollziehbar.

Ein Schutzschirmverfahren stellt jedoch eine anspruchsvolle Hürde auf: Bei Antragstellung muss dem Gericht nachgewiesen werden, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist. Diesen Nachweis kann nur ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer durch eine Bescheinigung erbringen — und diese darf bei Einreichung des Antrags nicht älter als drei Tage sein.

Eine solche Bescheinigung zu erstellen ist extrem aufwändig und teuer. Die gesamte Buchhaltung muss zuvor so aufbereitet werden, dass ein derart schneller Zugriff auf tagesaktuelle Zahlen überhaupt möglich ist. Genau deshalb wird dieser Aufwand heute nur noch ausnahmsweise betrieben, und das Schutzschirmverfahren ist von der Insolvenz in Eigenverwaltung nahezu vollständig verdrängt worden. Es lohnt sich praktisch nur noch bei großen Verfahren mit mehreren hundert Mitarbeitern.

Der entscheidende Vorteil für den Unternehmer: Die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers ist zugleich der Nachweis gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorlag. Das lässt einen Unternehmer in der Krise wieder ruhig schlafen.

Lösung

Wir bereiteten den Antrag mit größter Sorgfalt vor, ließen die Buchhaltung tagesaktuell aufbereiten und sicherten die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers fristgerecht. Das Schutzschirmverfahren wurde daraufhin beim Amtsgericht Karlsruhe eröffnet.

Bereits am Tag nach der Eröffnung flogen wir zum französischen Auftraggeber und legten ihm den Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens vor. Schlagartig änderte sich die Situation: Der Unternehmer wurde mit seiner wiederholt vorgetragenen Warnung, das Zahlungsziel von 60 Tagen sei für ihn existenzbedrohend, endlich ernst genommen.

Der Konzern reagierte umgehend und setzte das Zahlungsziel von 60 Tagen auf null Tage herab. Damit war die Deckungslücke beseitigt — die Sanierung hätte an dieser Stelle bereits enden können.

Doch der Unternehmer hatte die Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens erkannt und ergriff die Gelegenheit. Mithilfe der verfahrensrechtlichen Erleichterungen für Kündigungen und Entlassungen baute er sein Unternehmen von Grund auf um und richtete die Belegschaft konsequent an der tatsächlichen Ertragskraft aus.

Ergebnis

Aus ursprünglich rund 700 Mitarbeitern wurde ein deutlich schlankeres, schlagkräftiges Unternehmen mit rund 120 Mitarbeitern geformt.

Der Geschäftsbetrieb wurde während des gesamten Verfahrens fortgeführt, die Sanierung gelang nachhaltig. Das Unternehmen war anschließend wirtschaftlich gesund und widerstandsfähig aufgestellt.

Mehrere Jahre nach der erfolgreichen Sanierung verkaufte der Unternehmer sein Unternehmen. Vom Schutzschirmverfahren und seinen Gestaltungsmöglichkeiten war er so fasziniert, dass er selbst umschulte und seither als Restrukturierungsberater in dieser Branche arbeitet.

Der Fall zeigt eindrucksvoll, welche strategische Wirkung allein die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens entfalten kann — und wie aus einer existenzbedrohenden Krise ein nachhaltig gesundes Unternehmen entstehen kann.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Ein echtes Schutzschirmverfahren — die Königsklasse der Sanierung.

Allein die Eröffnung löste die Krise binnen eines Tages.

Dies war ein echtes Schutzschirmverfahren — nicht nur eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Voraussetzung dafür ist die Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt; sie darf bei Antragstellung nicht älter als drei Tage sein. Dieser Aufwand lohnt sich heute nur noch bei großen Verfahren mit mehreren hundert Mitarbeitern.

Das Bemerkenswerte an diesem Fall war die schlagartige Wirkung: Am Tag nach der Eröffnung legten wir dem französischen Konzern den Gerichtsbeschluss vor — und das jahrelang ignorierte Zahlungsziel-Problem war binnen Stunden gelöst. Der Konzern setzte das Zahlungsziel von 60 auf null Tage herab.

Und das Schönste: Der Unternehmer war von der Kraft dieses Instruments so begeistert, dass er nach dem Verkauf seines sanierten Unternehmens selbst Restrukturierungsberater wurde und bis heute in dieser Branche arbeitet.

Faktenbox

Verfahren
Echtes Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe
Branche
Dienstleistung
Beschäftigte
über 700, überwiegend Teilzeitkräfte
Krisenursache
Zahlungsziel-Verschiebungen eines französischen Großkunden
Sanierungsmaßnahmen
Verschlankung der Belegschaft auf rund 120 Mitarbeiter
Ergebnis
Nachhaltige Sanierung, späterer Unternehmensverkauf
Vertrauliches Erstgespräch

Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.

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