Jörg Franzke
Fallstudie · Dienstleistung

14 Planversionen. Ein StaRUG-Verfahren. Erfolgreich saniert.

Restrukturierung eines Bildungsträgers und einer Fahrschule für Berufskraftfahrer — über ein StaRUG-Verfahren, das als Einziges den Erhalt der Bildungsgutscheine sicherte.

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14
Planfassungen bis zur Mehrheit
StaRUG
Restrukturierung statt Insolvenz
0 → 12 %
Quote für die Gläubiger
Fortführung
Bildungsgutscheine gesichert

Verlauf des Verfahrens

  1. Ausgangslage
    Förderrückgang, Sanierungsstau, Zahlungsunfähigkeit
  2. Verfahrensbeginn
    Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach dem StaRUG
  3. Planungsphase
    14 Fassungen des Restrukturierungsplans erstellt
  4. Abstimmung
    Restrukturierungsplan findet die erforderliche Mehrheit
  5. Abschluss
    Verfahren beendet, Bildungsgutscheine gesichert

Ausgangslage

Ein traditionsreicher Bildungsträger mit angeschlossener Fahrschule bildet seit Jahrzehnten Berufskraftfahrer für LKW und Bus aus und betreibt zugleich eine Fahrschule für alle Führerscheinklassen. Das Unternehmen unterhält zwei Standorte, beschäftigt rund 30 Mitarbeiter — etwa die Hälfte davon Fahrlehrer und Kraftverkehrsmeister — und genießt in seiner Region einen ausgezeichneten Ruf.

Der weitaus größte Teil der Umsätze, rund drei Viertel, stammt aus geförderten Arbeitsmarktdienstleistungen: Die Agentur für Arbeit übernimmt über sogenannte Bildungsgutscheine die Kosten der Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Voraussetzung dafür ist eine AZAV-Zertifizierung als zugelassener Bildungsträger.

Das Geschäftsmodell ist von einer hohen Fixkostenstruktur geprägt: Schulungsräume, eine Fahrzeugflotte und qualifiziertes Personal müssen unabhängig von der aktuellen Auslastung dauerhaft vorgehalten werden.

In die Krise geriet das Unternehmen durch ein über Jahre niedriges Niveau ausgegebener Bildungsgutscheine, einen Sanierungsstau bei einer Tochtergesellschaft und eine angespannte Ertragslage. Das Betriebsergebnis rutschte deutlich ins Minus, und schließlich trat Zahlungsunfähigkeit ein.

Herausforderung

Die eigentliche Herausforderung war nicht die Wahl des Instruments, sondern das Durchhalten.

Bis der Restrukturierungsplan die erforderliche Mehrheit fand und alle Beteiligten zufrieden waren, mussten insgesamt vierzehn Versionen des Plans erstellt werden. Das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG ist noch jung und beruht weit stärker auf Freiwilligkeit als eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auf die Planbetroffenen — insbesondere die betroffenen Gläubiger — muss daher erheblich eingegangen werden.

Das bedeutete: ständige Aktualisierung und Überarbeitung der Planung, immer neue Abstimmungsrunden, immer wieder neue Einwände, die einzuarbeiten waren. Auch wenn ein StaRUG-Verfahren auf etwa ein halbes Jahr angelegt ist und nur einmal um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden kann, gibt es in dieser Zeit außerordentlich viel zu tun.

Vor allem aber stand von Anfang an fest: Für dieses Unternehmen war die Sanierung ausschließlich über ein Restrukturierungsverfahren möglich.

Lösung

Der entscheidende Grund für das StaRUG-Verfahren lag in der Abhängigkeit von der Agentur für Arbeit. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung hätte zur Folge gehabt, dass das Unternehmen keine Bildungsgutscheine mehr erhält — und damit den weitaus größten Teil seiner Umsätze verloren hätte. Das hätte das Aus bedeutet.

Das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG vermeidet genau das: Es ist kein Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb läuft nach außen unverändert weiter, die AZAV-Zulassung bleibt erhalten, und die geförderten Bildungsmaßnahmen können ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Hier lag der erhebliche, ausschlaggebende Vorteil des Verfahrens.

Inhaltlich setzte der Plan an den restrukturierungsfähigen Verbindlichkeiten an: Die Forderungen der planbetroffenen Gläubiger wurden über eine Einmalzahlung abgegolten und im Übrigen gekürzt. So wurde die Deckungslücke nachhaltig geschlossen und die nach der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit verlorene Bestandsfähigkeit wiederhergestellt.

Parallel wurde das Geschäftsmodell stabilisiert: Eine dauerhaft defizitäre Niederlassung war bereits geschlossen worden, das Firmenkundengeschäft sowie über das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildungen wurden ausgebaut, um die Abhängigkeit von einzelnen Förderentscheidungen zu verringern.

Über Wochen wurde mit den Planbetroffenen verhandelt, der Plan in vierzehn Fassungen Schritt für Schritt zur Zustimmungsfähigkeit gebracht. Am Ende stand ein Plan, der die erforderlichen Mehrheiten fand.

Ergebnis

Das Restrukturierungsverfahren wurde erfolgreich abgeschlossen — nach vierzehn Planfassungen fand der Restrukturierungsplan die erforderliche Mehrheit.

Die entscheidende Lebensader des Unternehmens blieb erhalten: Die AZAV-Zulassung und damit der Zugang zu Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit bestanden ohne Unterbrechung fort. Der Geschäftsbetrieb lief während des gesamten Verfahrens nach außen unverändert weiter.

Während die planbetroffenen Gläubiger in einer Insolvenz auf null Prozent gekommen wären, erhalten sie über den Restrukturierungsplan eine Quote von rund zwölf Prozent. Das Verfahren war damit nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gläubiger die bessere Lösung.

Aus einem zahlungsunfähigen Bildungsträger wurde ein saniertes, breiter aufgestelltes Unternehmen, dessen Arbeitsplätze und gesellschaftlich wichtige Ausbildungsleistung erhalten blieben.

Der Fall zeigt, dass das StaRUG-Verfahren dort seine besondere Stärke ausspielt, wo eine Insolvenz — selbst in Eigenverwaltung — Zulassungen, Förderfähigkeit oder Vertrauensverhältnisse zerstören würde, die für das Geschäftsmodell existenziell sind.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Die eigentliche Herausforderung war das Durchhalten.

Vierzehn Planfassungen, bis alle an Bord waren.

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung hätte den Verlust der Bildungsgutscheine bedeutet — und damit das Aus für ein Unternehmen, das drei Viertel seiner Umsätze über die Förderung der Agentur für Arbeit erzielt. Nur das StaRUG-Verfahren konnte die Zulassung und die Förderfähigkeit erhalten. Die eigentliche Leistung bestand darin, in vierzehn Planfassungen geduldig auf jeden einzelnen Planbetroffenen einzugehen und durchzuhalten, bis der Plan stand.

Faktenbox

Verfahren
Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG
Gericht
Restrukturierungsgericht Amtsgericht Düsseldorf
Branche
Bildungsträger & Fahrschule für Berufskraftfahrer
Beschäftigte
ca. 30 an zwei Standorten
Besonderheit
14 Planfassungen bis zur erforderlichen Mehrheit
Schlüsselfaktor
Erhalt der AZAV-Zulassung und der Bildungsgutscheine
Gläubigerquote
0 % in der Insolvenz statt rund 12 % über den Plan
Ergebnis
Fortführung und nachhaltige Sanierung des Unternehmens
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