Verlorene Anzahlungen. Tumult. Trotzdem saniert.
Sanierung eines kleinen Photovoltaik-Handwerksbetriebs auf der Schwäbischen Alb in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan — trotz aufgebrachter Auftraggeber und gefährdetem Eigenheim.
Verlauf des Verfahrens
- ab 2024Markteinbruch im Photovoltaiksektor
- 13. Januar 2025Antrag auf Eigenverwaltung nach § 270a InsO
- 17. Januar 2025Vorläufige Eigenverwaltung, Sachwalter bestellt
- 1. April 2025Eröffnung des Hauptverfahrens
- 10. Juli 2025Gläubigerversammlung
- AbschlussInsolvenzplan angenommen, Betrieb saniert
Ausgangslage
Der Mandant betrieb auf der Schwäbischen Alb einen kleinen Handwerksbetrieb für die Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen — für mittelständische Betriebe und Privatkunden. Geführt wurde das Unternehmen als Einzelunternehmen, der Inhaber haftete also mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Das Geschäft war über Jahre vom Photovoltaik-Boom getragen. Mit dem Markteinbruch ab 2024 — einem Nachfragerückgang von bis zu 90 Prozent, gestrichenen Förderprogrammen, Inflationsdruck und Fachkräftemangel in der Elektroinstallation — brach diese Grundlage weg.
Hinzu kamen strukturelle Schwächen: Die Geschäftsprozesse liefen in voneinander isolierten Insellösungen aus Einzelsoftware und Excel-Tabellen, was Controlling und Abwicklung erschwerte. Bereits das Geschäftsjahr 2023 wurde defizitär abgeschlossen.
Als die Liquidität nicht mehr ausreichte, blieb nur der Gang in die Eigenverwaltung. Auf dem Spiel stand dabei nicht nur der Betrieb, sondern die gesamte wirtschaftliche Existenz der Familie — und das selbstbewohnte Eigenheim.
Herausforderung
Die eigentliche Herausforderung lag nicht in den Zahlen, sondern in den Menschen — und in einer für Laien schwer erträglichen Folge des Insolvenzrechts.
Mehrere Auftraggeber hatten Anzahlungen für ihre Photovoltaikanlagen geleistet, die noch nicht fertiggestellt waren. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens waren diese Anzahlungen verloren: Sie wurden zu bloßen Insolvenzforderungen und durften nicht mehr für den Bau der jeweiligen Anlage verwendet werden.
Der Mandant musste seinen Kunden erklären, dass sie ein zweites Mal zahlen mussten, wenn sie ihre Anlage fertiggestellt haben wollten — obwohl sie bereits einmal gezahlt hatten. Das traf auf großes Unverständnis und führte in der Gläubigerversammlung zu einem regelrechten Tumult.
Die Auftraggeber waren erbittert. Aus ihrer Sicht hatte der Mandant sie um ihr Geld gebracht. Dass das Insolvenzrecht ihm gar keine andere Wahl ließ — dass er die Anlagen gerne zu Ende gebaut hätte, das Recht dem aber entgegenstand —, war zunächst kaum vermittelbar.
Lösung
Auf Antrag vom 13. Januar 2025 ordnete das Amtsgericht Hechingen am 17. Januar 2025 die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270a InsO an und bestellte einen vorläufigen Sachwalter. Nach Vorlage des Gutachtens eröffnete das Gericht am 1. April 2025 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Im Zentrum stand zunächst geduldige Überzeugungsarbeit. Den aufgebrachten Auftraggebern wurde immer wieder erklärt, dass der Mandant die Folgen des Insolvenzrechts nicht zu verantworten hatte. Um die schlimmsten Auswirkungen der verlorenen Anzahlungen abzufedern, spannte der Mandant einen befreundeten Handwerksbetrieb seines Vaters ein, der einen Teil der begonnenen Anlagen fertigstellte. Das gelang teilweise — und vor allem brachte es die Gemüter mit der Zeit zur Ruhe. Am Ende wurde dem Mandanten verziehen.
Parallel wurde der Betrieb von Grund auf saniert: Die Belegschaft wurde von fünfzehn auf sechs Mitarbeiter verschlankt, das Geschäftsmodell auf Subunternehmer-Leistungen für etablierte Photovoltaik-Betriebe umgestellt — diese zahlten pünktlich und sicherten so die Liquidität. Betriebsabläufe, Verantwortlichkeiten und die Buchhaltung wurden neu geordnet und professionalisiert.
Eine eigene heikle Frage war das Eigenheim. Das Haus war wertausschöpfend belastet — die Grundschulden lagen über dem Verkehrswert. Der Mandant hatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil kurz vor der Insolvenz auf seine Ehefrau übertragen, was grundsätzlich zulässig ist. Da eine Rückübertragung und Verwertung wegen der hohen Belastung und baulicher Mängel keinen nennenswerten Überschuss gebracht hätte, wurde die Anfechtung durch eine Vergleichszahlung an die Masse wirtschaftlich abgegolten.
Da eine Liquidation, eine übertragende Sanierung oder die Freigabe den Gläubigern jeweils null Euro gebracht hätten, war der Insolvenzplan der einzige Weg zu einer Quote. Getragen wurde er durch eine Sonderzahlung, aus der die garantierte Quote gebildet wurde.
Ergebnis
Der Mandant erhielt die Zustimmung zum Insolvenzplan und konnte sich mit einer symbolischen Quote von 1,5 Prozent von seinen Schulden befreien — bei angemeldeten Forderungen von rund 2 Mio. €.
Die Bank, die das Eigenheim finanziert hatte, drückte ebenfalls alle Augen zu und kündigte den Hauskredit nicht. So konnte das Haus der Familie gerettet werden — eine äußerst knappe Nummer, weil ein langer Winter die Liquiditätslage zwischenzeitlich erneut extrem zugespitzt hatte.
Der verschlankte Betrieb arbeitet heute als Subunternehmer mit einem kleinen, schlagkräftigen Team rentabel und aus eigener Kraft — ohne Bedarf an Fremdkapital.
Aus einem Handwerksbetrieb, der im Strudel des Photovoltaik-Markteinbruchs und verlorener Anzahlungen unterzugehen drohte, wurde ein saniertes, tragfähiges Unternehmen — und die wirtschaftliche Existenz der Familie blieb erhalten.
Der Fall zeigt, dass eine Sanierung manchmal weniger an Zahlen als an Emotionen hängt: Erst als die enttäuschten Kunden die Logik des Insolvenzrechts akzeptierten und dem Mandanten verziehen, war der Weg für den Insolvenzplan frei.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Auf dem Spiel stand nicht nur der Betrieb.
Es ging um Vertrauen, Verzeihen und das Eigenheim der Familie.
Mit der Verfahrenseröffnung waren die geleisteten Anzahlungen der Auftraggeber verloren — sie wurden zu Insolvenzforderungen und durften nicht mehr in den Bau der Anlagen fließen. Die Kunden mussten ein zweites Mal zahlen, obwohl der Mandant nichts dafür konnte. Das führte zu erbittertem Unverständnis und einem Tumult in der Gläubigerversammlung.
Erst geduldige Überzeugungsarbeit, die Hilfe eines befreundeten Handwerksbetriebs des Vaters und schließlich die Bereitschaft der Auftraggeber, die Folgen des Insolvenzrechts zu akzeptieren, machten den Weg frei. Am Ende wurde dem Mandanten verziehen — und neben dem Betrieb konnte auch das wertausschöpfend belastete Eigenheim der Familie gerettet werden.
Faktenbox
- Verfahren
- Eigenverwaltung nach § 270a InsO mit Insolvenzplan
- Gericht
- Amtsgericht Hechingen
- Branche
- Photovoltaik-Handwerk (Einzelunternehmen)
- Region
- Schwäbische Alb
- Belegschaft
- Von 15 auf 6 Mitarbeiter angepasst
- Gläubigerforderungen
- rund 2 Mio. €
- Garantierte Quote
- 1,5 %
- Besonderheit
- Verlorene Anzahlungen, Tumult in der Gläubigerversammlung
- Ergebnis
- Betrieb saniert, Eigenheim der Familie gerettet
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