Jörg Franzke
Fallstudie · Personaldienstleistung

Ein ruhiges Verfahren. Ein Personaldienstleister. Erfolgreich saniert.

Sanierung eines mittelständischen Personaldienstleisters in der Arbeitnehmerüberlassung — über die Eigenverwaltung mit Insolvenzplan, bewusst geräuschlos geführt.

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Ruhig
Konflikte konsequent vermieden
Subsidiär­haftung
per Beschluss ausgeschlossen
8 %
garantierte Quote
Fortführung
ohne Umsatzverlust saniert

Verlauf des Verfahrens

  1. Ab August 2024
    Starker Nachfragerückgang trotz Gegenmaßnahmen
  2. 15. Oktober 2024
    Antrag auf Eigenverwaltung nach § 270a InsO
  3. 17. Oktober 2024
    Vorläufige Eigenverwaltung, Sachwalter bestellt
  4. 1. Januar 2025
    Eröffnung des Verfahrens, Haftungsbeschluss als Hebel
  5. 19. Februar 2025
    Gläubigerversammlung, laufende Anpassung ans Marktumfeld
  6. Sanierung
    Insolvenzplan mit 8 % garantierter Quote, Fortführung

Ausgangslage

Ein regional verwurzelter Personaldienstleister, spezialisiert auf Arbeitnehmerüberlassung und Direktvermittlung für Industrie, Handwerk, Lager und Logistik, überließ seine Mitarbeiter gegen einen vertraglich festgelegten Stundensatz an Kundenunternehmen. Das Geschäftsmodell war grundsätzlich tragfähig, an mehreren Standorten etabliert und über Jahre gewachsen.

Als Personaldienstleister war das Unternehmen unmittelbar von der Auftragslage seiner Kunden abhängig. Pandemiebedingte Lieferengpässe und Produktionsausfälle bei den Hauptauftraggebern führten zu einem drastischen Rückgang der Nachfrage nach Zeitarbeitskräften — es wurde schlicht weniger Personal für die Fertigung benötigt.

Zugleich hatte das Unternehmen in Erwartung eines stabilen Bedarfs zu viele Zeitarbeitnehmer vorgehalten. Als die Nachfrage einbrach, standen fortlaufende Lohnkosten ohne entsprechende Einnahmen im Raum. Eine gestiegene Krankenquote, die allgemein schwache Konjunktur und die geopolitischen Unsicherheiten verschärften die Lage zusätzlich.

Trotz frühzeitiger Vertriebs-, Marketing- und Kostenmaßnahmen blieb die wirtschaftliche Erholung aus. Ein unerwartet starker Nachfragerückgang zwang das Unternehmen schließlich, den Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung zu stellen.

Herausforderung

Die zentrale Herausforderung war — wie bei jedem Personaldienstleister — die Subsidiärhaftung. Auftraggeber fürchten, für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge des überlassenen Personals in Anspruch genommen zu werden, und beenden bei einer Insolvenz vorsorglich ihre Aufträge. Ohne Aufträge aber gibt es keine Umsätze, und ohne Umsätze scheitert jede Sanierung.

Die zweite Herausforderung lag im Marktumfeld selbst: Die Zeitarbeitsbranche befand sich in einer tiefen Krise. Ein strukturierter Investorenprozess war aussichtslos — vergleichbare Verfahren, selbst mit 250 oder 300 Mitarbeitern, hatten gezeigt, dass sich für Personaldienstleister mangels werthaltiger Assets kein Käufer findet. Interessenten werben lieber einzelne Mitarbeiter ab, als den Overhead eines insolventen Unternehmens zu übernehmen.

Und das wirtschaftliche Umfeld verschlechterte sich während der Sanierung weiter. Das Geschäftsmodell musste fortlaufend an die schrumpfende Nachfrage angepasst werden — ein bewegliches Ziel, das ständige Nachsteuerung verlangte.

Lösung

Das Verfahren wurde bewusst ruhig geführt. Aus langjähriger Erfahrung mit der Sanierung von Personaldienstleistern war bekannt, an welchen Stellschrauben typischerweise Konflikte entstehen — diese wurden konsequent vermieden und umgangen. Je geräuschloser ein Verfahren verläuft, desto besser für Kunden, Mitarbeiter und das Ergebnis.

Der entscheidende Hebel war der Umgang mit der Subsidiärhaftung. Es wurde ein gerichtlicher Beschluss erwirkt, der das Unternehmen ermächtigte, genau die Beiträge zu zahlen, deren Ausfall eine Haftung des Auftraggebers auslösen würde. Mit diesem Beschluss konnte der Mandant auf seine Auftraggeber zugehen, sie beruhigen und ihnen belegen, dass eine Subsidiärhaftung wegen der Eigenverwaltung ausgeschlossen ist. Das ist der Schlüssel zum Erfolg jeder Sanierung eines Personaldienstleisters.

Parallel wurde das Unternehmen konsequent auf das neue Marktumfeld zugeschnitten. Sämtliche aktiven Einsätze wurden auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft; Einsätze mit unzureichenden Verrechnungssätzen wurden nachverhandelt oder beendet. Ein defizitärer neuer Geschäftsbereich wurde geschlossen, nicht betriebsnotwendige Fahrzeuge verwertet, ein kostenintensiver Fahrdienst umgestellt und unrentable Standorte aufgegeben oder verkleinert.

Ein wesentlicher Vorteil der Eigenverwaltung kam dabei voll zum Tragen: Von belastenden Verträgen lässt sich blitzschnell und meist kostenfrei lösen. So konnte das Unternehmen besonders kostengünstig gesundgeschrumpft und laufend an die sich verschlechternde Nachfrage angepasst werden — eine Flexibilität, die außerhalb eines solchen Verfahrens kaum erreichbar ist.

Ergebnis

Die Sanierung ist geglückt. Das Unternehmen wurde in Eigenverwaltung fortgeführt und über einen Insolvenzplan entschuldet, der den Gläubigern eine garantierte Quote von 8 % bietet — abgesichert durch eine Sonderzahlung von 150.000 €.

Der Geschäftsbetrieb lief während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung weiter. Weil die Auftraggeber dank des Haftungsbeschlusses an Bord blieben, konnte das Unternehmen ohne Umsatzverlust saniert werden.

Am Ende steht ein deutlich verschlanktes, selbstfinanzierungsfähiges Unternehmen mit klarem Marktprofil, das seinen laufenden Betrieb und die Sanierungskosten aus eigener Kraft trägt — ganz ohne Fremdkapital.

Nach dem Eindruck aus dem Verfahren ist die Talsohle der Personaldienstleistungsbranche durchschritten. In kleinen Schritten geht es wieder aufwärts — und das sanierte Unternehmen ist dafür stabil aufgestellt.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Je ruhiger ein Verfahren läuft, desto besser das Ergebnis.

Erfahrung heißt, Konflikte zu umgehen, bevor sie entstehen.

Personaldienstleister leben vom Vertrauen ihrer Auftraggeber — und dieses Vertrauen entscheidet sich an der Subsidiärhaftung. Der gerichtliche Beschluss, die haftungsauslösenden Beiträge zahlen zu dürfen, nahm den Kunden ihre größte Sorge und hielt sämtliche Aufträge im Unternehmen.

Ebenso wichtig war die Erfahrung, ein solches Verfahren bewusst ruhig zu führen. Wer weiß, wo bei der Sanierung von Personaldienstleistern Konflikte entstehen, kann sie im Vorfeld umgehen — und genau diese Geräuschlosigkeit ist oft die Voraussetzung für den Erfolg.

Faktenbox

Verfahren
Eigenverwaltung nach § 270a InsO mit Insolvenzplan
Branche
Personaldienstleistung / Arbeitnehmerüberlassung
Beschäftigte
rund 50 (davon 8 in der Verwaltung)
Verfahrensbeginn
Antrag 10/2024, Eröffnung 01/2025
Garantierte Quote
8 %
Besonderheit
Bewusst geräuschloses Verfahren, Auftraggeber durchgehend gehalten
Schlüsselfaktor
Gerichtlicher Beschluss gegen die Subsidiärhaftung
Ergebnis
Fortführung und nachhaltige Sanierung des Unternehmens
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