Ein Offizier. Ein unbequemes Gericht. Durchgesetzt.
Sanierung eines von einem ehemaligen Bundeswehroffizier geführten Personaldienstleisters aus dem Raum Freiburg in Eigenverwaltung — gegen ein sanierungsskeptisches Gericht.
Verlauf des Verfahrens
- September 2023Eigenverwaltung beantragt (§ 270a InsO)
- Dezember 2023Insolvenzverfahren eröffnet
- März 2024Gläubigerversammlung, Auftrag zum Insolvenzplan
- Mai 2024Insolvenzplan vorgelegt
- 2024Plan angenommen, Verfahren erfolgreich abgeschlossen
Ausgangslage
Ein ehemaliger Offizier der Bundeswehr erkannte seine eigentliche Stärke in dem, was er beim Militär über Jahre gelernt hatte: Menschen führen. Nach seiner Dienstzeit gründete er im Raum Freiburg einen Personaldienstleister.
Das Unternehmen vermittelte und überließ Fach- und Hilfskräfte an Kunden aus Industrie, Dienstleistung, Gastronomie und Handwerk im Südwesten Baden-Württembergs. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, rekrutierte es gezielt im europäischen Ausland und unterstützte die neuen Mitarbeiter beim Umzug und beim Start in Deutschland.
Über Jahre führte der Gründer den Betrieb erfolgreich und mit ruhiger Hand — zuletzt mit rund 66 Mitarbeitern, davon 14 im Stammpersonal und 52 in der Arbeitnehmerüberlassung.
Dann kam die Corona-Pandemie und setzte dem Geschäftsmodell schwer zu. Als die zur Überbrückung aufgenommenen Corona-Darlehen zurückgeführt werden mussten, war das aus eigener Kraft nicht mehr zu leisten.
Der Unternehmer entschied sich, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen, und beantragte die Sanierung in Eigenverwaltung.
Herausforderung
Das Verfahren selbst wurde professionell und ruhig geführt. Eine spektakuläre Besonderheit im Ablauf gab es nicht — und doch war dieser Fall alles andere als selbstverständlich.
Die eigentliche Hürde lag im Umfeld. Nicht jedes Insolvenzgericht in Deutschland steht der Sanierung eines Unternehmens gleich aufgeschlossen gegenüber. Es gibt Regionen, in denen ein in Schulden geratenes Unternehmen noch immer mit Misstrauen betrachtet wird — als hätte es eine zweite Chance nicht verdient.
Das zuständige Amtsgericht zählte nicht zu den ausgesprochen sanierungsfreundlichen Gerichten. In einem solchen Klima muss jeder Schritt sauber begründet, jede Prognose belastbar und jede Maßnahme über jeden Zweifel erhaben sein.
Zugleich galt es, das in der Arbeitnehmerüberlassung besonders empfindliche Vertrauen der Auftraggeber zu sichern und die Kostenstruktur an die tatsächliche Ertragskraft anzupassen.
Lösung
Im Rahmen der Eigenverwaltung wurde ein diszipliniertes Sanierungskonzept konsequent und Schritt für Schritt umgesetzt.
Die Stammpersonalkosten wurden behutsam reduziert, indem man sich von Mitarbeitern in der Probezeit trennte und den Kern des Teams erhielt. Parallel wurde der Vertrieb neu aufgestellt: Nach dem Wegbruch eines ganzen Standort-Teams baute die Geschäftsführung ein neues Disponenten-Team auf und gewann wieder neue Leiharbeiter hinzu.
Jede einzelne Kostenposition wurde auf den Prüfstand gestellt — vom Fuhrpark über die Mitarbeiterunterkünfte bis zu den Telekommunikationsverträgen. Auch kleinste Einsparungen wurden gehoben, um das Betriebsergebnis Stück für Stück zu verbessern.
Weil das Geschäftsmodell im Kern gesund war, brauchte das Verfahren kein Fremdkapital. Die Liquidität blieb während der gesamten Sanierung stabil, der Geschäftsbetrieb lief ohne Unterbrechung weiter.
Entscheidend war, dem skeptischen Gericht mit sauberer Arbeit und belastbaren Zahlen zu begegnen — und so den Weg für den Insolvenzplan freizumachen.
Ergebnis
Trotz des anspruchsvollen Umfelds gelang die Sanierung. Der Insolvenzplan wurde angenommen und das Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
Die Gläubiger erhalten eine garantierte Quote von 8 Prozent, abgesichert durch eine Sonderzahlung von 150.000 Euro. Für die Verteilung standen rund 103.500 Euro zur Verfügung — deutlich mehr, als bei einer Zerschlagung zu erwarten gewesen wäre, bei der die Gläubiger leer ausgegangen wären.
Der Geschäftsbetrieb wurde ohne Unterbrechung fortgeführt, die Arbeitsplätze blieben erhalten. Nach Umbau und Anpassung an die Marktbedingungen arbeitet das Unternehmen wieder rentabel und ist für die Zukunft gerüstet.
Der Fall zeigt, dass eine Sanierung auch dort gelingt, wo ihr mit Zurückhaltung begegnet wird — vorausgesetzt, man arbeitet sorgfältig und lässt sich vom Gegenwind nicht beirren.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Das Verfahren verlief ruhig. Die eigentliche Hürde war das Umfeld.
Ein Unternehmen in Schulden ist kein Verbrecher — es verdient eine zweite Chance.
Nicht jedes Gericht begegnet der Sanierung eines überschuldeten Unternehmens mit derselben Offenheit. Es gibt Regionen in Deutschland, in denen man immer noch denkt, ein in Schulden geratenes Unternehmen sei ein Verbrecher und habe eine zweite Chance nicht verdient.
Genau gegen dieses Klima galt es sich durchzusetzen. Mit sauberer Arbeit, belastbaren Zahlen und der ruhigen Beharrlichkeit, die dem früheren Offizier zu eigen war, ist es am Ende gelungen — und ein gesundes Unternehmen samt seiner Arbeitsplätze blieb erhalten.
Faktenbox
- Verfahren
- Eigenverwaltung mit Insolvenzplan (§ 270a InsO)
- Gericht
- Amtsgericht Freiburg
- Branche
- Personaldienstleistung / Arbeitnehmerüberlassung
- Region
- Südwest Baden-Württemberg
- Beschäftigte
- ca. 66 (14 intern, 52 in der Überlassung)
- Antrag
- September 2023
- Eröffnung
- Dezember 2023
- Garantierte Quote
- 8,0 % (Sonderzahlung 150.000 €)
- Krisenursache
- Corona-Pandemie und Tilgungslast der Corona-Darlehen
- Ergebnis
- Fortführung und nachhaltige Sanierung des Unternehmens
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
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