Jörg Franzke
Fallstudie · E-Commerce

90 Prozent Verzicht. Ein stiller Rückzug. Ein Onlineshop bleibt.

Restrukturierung eines marktführenden Onlineshops für Kinderbetten nach dem StaRUG — mit einer klug aufgebauten Gläubigergruppen-Struktur gegen eine angelsächsische Hochzinsbank.

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90 %
Forderungsverzicht
3
Gläubigergruppen im Plan
StaRUG
nicht öffentlich saniert
Einstimmig
Plan angenommen

Verlauf des Verfahrens

  1. 2023
    Nachfragerückgang, Teuerung und drückende Kredittilgung
  2. Anfang 2024
    Drohende Zahlungsunfähigkeit
  3. 2024
    Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG eingeleitet
  4. Abstimmungstermin
    Hauptgläubiger bleibt fern — Plan einstimmig angenommen
  5. Nach Bestätigung
    90 Prozent Verzicht, Onlineshop wird fortgeführt

Ausgangslage

Das Unternehmen betrieb einen auf Kinderbetten spezialisierten Onlineshop und war über Marktplätze wie Amazon, Kaufland und eBay zum deutschen Marktführer für sogenannte Hausbetten aufgestiegen — Kinderbetten in Form eines kleinen Hauses. Rund 70 Prozent des Umsatzes stammten aus Sets, die Bett, Matratze und Dekoration bündelten.

Das Geschäftsmodell war im Kern gesund. Der Umsatz war über Jahre organisch auf mehrere Millionen Euro gewachsen, die Marke genoss im deutschen E-Commerce hohe Bekanntheit.

In die Krise geriet das Unternehmen durch eine zurückgegangene Konsumnachfrage und die allgemeine Teuerung infolge des Ukraine-Kriegs — insbesondere die Knappheit und die Sanktionen bei Holz trafen die gesamte Möbelbranche.

Der eigentliche Auslöser der drohenden Zahlungsunfähigkeit war jedoch ein einzelner Online-Kredit von rund 700.000 Euro. Dessen hohe Tilgungslast war nur unter allerbesten Marktbedingungen zu tragen — und genau die waren nicht mehr gegeben.

Herausforderung

Der Kreditgeber war eine angelsächsische Spezialbank mit Sitz in Irland, die auf Hochrisikokredite an Online-Unternehmen spezialisiert war. Entsprechend hoch waren die Zinsen, entsprechend eng der wöchentliche Tilgungsrhythmus.

Weil das Unternehmen im Übrigen ein tragfähiges Geschäftsmodell hatte, fiel die Wahl bewusst auf ein nicht öffentliches Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG — statt einer Insolvenz. So blieb die Sanierung diskret, und das für einen Onlinehändler existenzielle Vertrauen von Plattformen, Lieferanten und Kunden blieb unberührt.

Die zentrale Herausforderung war absehbar: Mit dem größten Gläubiger, der Hochzinsbank, war mit erbittertem Widerstand gegen jede Kürzung zu rechnen. Der gesamte Restrukturierungsplan musste so aufgebaut werden, dass er diesen Widerstand aushält.

Lösung

Der Restrukturierungsplan wurde von Beginn an auf den erwarteten Konflikt mit der Bank hin konstruiert.

Kernstück war die Einteilung der Gläubiger in drei Gruppen. Die angelsächsische Bank als größter Gläubiger wurde in eine eigene Gruppe gestellt. Daneben wurden zwei weitere Gläubigergruppen gebildet, die dem Unternehmen wohlgesonnen waren.

Diese Struktur ist entscheidend: Stimmt die Mehrheit der Gruppen zu und werden die Gläubiger nicht schlechter gestellt als in einer Insolvenz, lässt sich ein Plan auch gegen den Widerstand einer einzelnen Gruppe gerichtlich bestätigen. Die überstimmte Gruppe wird durch die zustimmenden Gruppen gebunden.

Vorgesehen war eine Kürzung der planbetroffenen Forderungen um 90 Prozent, abgesichert durch eine garantierte Quote deutlich über dem, was die Gläubiger in einer Insolvenz erhalten hätten, ergänzt um einen Besserungsschein.

Schriftlich wehrte sich die Bank erwartungsgemäß erheblich gegen die geplante Kürzung ihrer Forderung.

Ergebnis

Im entscheidenden Abstimmungstermin geschah das, worauf die Struktur des Plans vorbereitet war — und dann etwas Bemerkenswertes: Die Bank erschien nicht.

Angelsächsische Gläubiger dieser Art verfügen über einen ausgeprägten Sportgeist. Erkennen sie, dass die Aussicht auf Rückzahlung nahezu aussichtslos geworden ist, ziehen sie sich zurück. Keine Rache, keine Revanche — sie werfen gutem Geld kein schlechtes hinterher.

So blieb die Bank dem Termin fern. Die beiden übrigen Gläubigergruppen konnten dem Plan daraufhin entspannt zustimmen. Der Restrukturierungsplan wurde einstimmig angenommen und der Verzicht von 90 Prozent akzeptiert.

Von der drückenden Tilgungslast des Hochzinskredits befreit, konnte das Unternehmen seinen im Kern gesunden Onlinehandel fortführen und sich wieder auf sein eigentliches Geschäft konzentrieren.

Der Fall zeigt, wie wirkungsvoll das StaRUG sein kann, wenn der Plan die Interessenlage der Gläubiger präzise antizipiert — und dass der härteste erwartete Gegner am Ende der leiseste sein kann.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Ein StaRUG-Plan ist so stark wie seine Gruppenstruktur.

Wer den Widerstand des größten Gläubigers antizipiert, gewinnt.

Der Plan war von Anfang an auf den erwarteten Widerstand des größten Gläubigers hin gebaut. Die Bank wurde isoliert, zwei wohlgesonnene Gruppen bildeten das Gegengewicht.

Am Ende musste diese Konstruktion gar nicht bis zum Äußersten getragen werden: Die Hochzinsbank blieb dem Abstimmungstermin fern und überließ das Feld kampflos. Der erwartete härteste Gegner erwies sich als der leiseste.

Faktenbox

Verfahren
Restrukturierung nach dem StaRUG
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Branche
E-Commerce / Onlinehandel Kinderbetten
Krisenursache
Nachfragerückgang, Teuerung und hohe Tilgungslast eines Online-Kredits (~700.000 €)
Hauptgläubiger
Angelsächsische Hochzinsbank mit Sitz in Irland
Planstruktur
Drei Gläubigergruppen — Bank isoliert, zwei wohlgesonnene Gruppen
Forderungsverzicht
90 %, mit garantierter Quote und Besserungsschein
Ergebnis
Plan einstimmig angenommen, Fortführung des Onlineshops
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