Ein junger Unternehmer. Drei Verfahren. Erfolgreich saniert.
Sanierung einer nachhaltigen Schuhmarke über rund drei Jahre — von einem der ersten StaRUG-Verfahren Deutschlands über eine geglückte Eigenverwaltung bis zur abschließenden Plan-Insolvenz des persönlich haftenden Gründers.
Verlauf des Verfahrens
- Okt. 2022Anzeige eines StaRUG-Restrukturierungsverfahrens
- 2022 / 2023StaRUG scheitert an Behördenträgheit, Antrag zurückgenommen
- Juni 2023Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung
- Sept. 2023Verfahren eröffnet, Eigenverwaltung bewilligt
- VerlaufOperative Sanierung, Insolvenzplan, Gesellschafter neu geordnet
- AbschlussPlan-Insolvenz des Gründers, persönliche Entschuldung
Ausgangslage
Die Schuldnerin ist ein Frankfurter Start-up, das nachhaltig produzierte Schuhe entwickelt, designt und vertreibt. Statt in Asien lässt sie ausschließlich in Portugal fertigen — mit hochwertiger Verarbeitung, langlebigen Modellen und einem klaren Anspruch: eine Alternative zu den synthetischen Massenprodukten des Marktes zu sein.
Verkauft wird überwiegend an Endkunden über den eigenen Webshop und ein Ladengeschäft in Frankfurt, ergänzt um den Großhandel. Getragen wurde das Unternehmen von seinem Gründer und Mehrheitsgesellschafter — einem jungen Unternehmer, der die Marke 2015 aus eigener Initiative aufgebaut hatte.
Nach schwierigen Coronajahren war das Unternehmen wieder in der Lage, seine Fixkosten aus dem laufenden Warenumsatz zu decken. Der Fehler lag in der Wachstumsfinanzierung: Die Mittel, die eigentlich für den Wareneinkauf der kommenden Saison bestimmt waren, flossen in die Expansion — unter anderem in den Aufbau des US-Geschäfts — im Vertrauen auf einen mehrfach mündlich zugesagten Wachstumskredit der Hausbank.
Im September 2022 lehnte die Bank das Darlehen von rund 1 Mio. € überraschend ab und vertröstete den Gründer über Monate. Er überbrückte die Lücke mit zwei Hochrisiko-Darlehen, dem ausgeschöpften Kontokorrent und gestundeten Lieferantenforderungen. Als der portugiesische Hersteller die gestundeten rund 310 T€ zurückverlangte, fehlte die Liquidität. Der Turnaround war nur noch über ein Insolvenzverfahren möglich.
Herausforderung
Das Besondere an diesem Fall war nicht eine einzelne juristische Weichenstellung — es war der lange Atem. Die Betreuung des jungen Unternehmers erstreckte sich über rund drei Jahre und über drei aufeinanderfolgende Verfahren.
Der erste Versuch war ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG — eines der allerersten Verfahren dieser Art in Deutschland. Gerade weil das Gesetz so neu war, war die Zusammenarbeit mit Gericht und Restrukturierungsbeauftragtem außerordentlich schwer: Der enge Zeitplan, den ein StaRUG-Verfahren zwingend verlangt, ließ sich in der Praxis kaum einhalten. Allein das Gericht benötigte von der Anzeige bis zum Verfahrensstart rund zwei Monate.
Das Restrukturierungsverfahren scheiterte am Ende nicht an den Gläubigern, sondern an der Trägheit der Behörden — und teils an der des Restrukturierungsbeauftragten. Der Antrag musste zurückgenommen werden.
Damit war die eigentliche Aufgabe erst umrissen: das operativ im Kern gesunde Unternehmen auf einem anderen Weg zu retten — und zugleich den Gründer aufzufangen, der über persönliche Sicherheiten mit in die Haftung geraten war.
Lösung
Nach dem gescheiterten StaRUG-Verfahren wurde das Unternehmen in eine Insolvenz in Eigenverwaltung überführt. Der Gründer blieb Geschäftsführer und steuerte die Sanierung selbst — begleitet durch den Sanierungsberater und überwacht durch den Sachwalter.
Operativ wurde das Geschäft konsequent auf den profitablen Kern zurückgeführt: Der aufwendige, margenschwache B2B-Großhandel wurde weitgehend beendet und der Fokus auf das rentable Endkundengeschäft gelegt. Defizitäre Bereiche wie eine Filiale und das eigene Warenlager wurden aufgegeben und durch einen Fulfillment-Dienstleister ersetzt, das Team verschlankt. Das Unternehmen wurde dadurch wieder rentabel.
Das Eigenverwaltungsverfahren selbst verlief bemerkenswert ruhig. Erst zum Schluss entstand Ärger — beim Ausschluss der Altgesellschafter, der über den Insolvenzplan geregelt werden musste. Auch diese Hürde ließ sich lösen; die Beteiligungsverhältnisse wurden im Plan neu geordnet.
Blieb der Gründer selbst. Weil er für Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich einstehen musste, war er am Ende privat vollständig überschuldet. In einem dritten Schritt wurde er über eine eigene Plan-Insolvenz saniert — ein Insolvenzplan über sein Privatvermögen, der ihn von der persönlichen Haftung befreite.
Ergebnis
Am Ende der drei Jahre stand ein saniertes, wieder rentables Unternehmen — fortgeführt, auf sein profitables Kerngeschäft konzentriert und mit neu geordneten Beteiligungsverhältnissen.
Für die Gläubiger des Unternehmens war die Fortführung die beste aller Möglichkeiten: In einer Zerschlagung wäre nichts zu verteilen gewesen. Die Quote des Insolvenzplans speiste sich aus einer Sonderzahlung — erst die Fortführung schuf überhaupt einen verteilungsfähigen Betrag.
Ebenso wichtig: Der Gründer selbst wurde nicht mit dem Unternehmen mitgerissen. Über die abschließende Plan-Insolvenz seines Privatvermögens erhielt der junge Unternehmer, der über persönliche Haftung überschuldet war, einen echten Neuanfang.
Der Fall zeigt, dass Sanierung nicht immer ein einziger, gerader Weg ist. Manchmal braucht es mehrere Anläufe, verschiedene Verfahren — und vor allem einen Unternehmer, der den Mut hat, durchzuhalten.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Nicht ein einzelnes Verfahren rettete das Unternehmen.
Es war der Mut, nach jedem Rückschlag weiterzumachen.
Dieser Fall lebte vom Mut, der Hartnäckigkeit und der Standhaftigkeit eines jungen Unternehmers. Drei Jahre, drei Verfahren: ein gescheitertes StaRUG-Verfahren — eines der ersten in Deutschland, gescheitert nicht an den Gläubigern, sondern an der Trägheit der Behörden —, eine geglückte Eigenverwaltung und am Ende die Plan-Insolvenz seines eigenen, durch persönliche Haftung überschuldeten Privatvermögens. Wer in einer solchen Lage nicht aufgibt, kann am Ende sein Unternehmen und seine eigene Zukunft retten.
Faktenbox
- Verfahren
- StaRUG (gescheitert), Eigenverwaltung, private Plan-Insolvenz
- Branche
- Nachhaltige Schuhe / Mode (Start-up, Produktion in Portugal)
- Betreuungsdauer
- rund drei Jahre
- Ausgangslage
- Liquiditätslücke nach abgelehntem Wachstumskredit (~1 Mio. €)
- Operative Maßnahme
- Fokus auf profitables Endkundengeschäft, Kostenoptimierung
- Gesellschafter
- Neuordnung der Beteiligungen über den Insolvenzplan
- Unternehmer
- Entschuldung des Privatvermögens über eigene Plan-Insolvenz
- Ergebnis
- Unternehmen saniert und fortgeführt, Gründer entschuldet
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
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