Ein Name, der geschützt werden musste. Diskret saniert.
Sanierung eines Mode-Labels in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan — bei der die eigentliche Aufgabe darin bestand, den Namen einer deutschen Adelsfamilie aus der Insolvenz herauszuhalten.
Verlauf des Verfahrens
- bis 2015Filialnetz in besten Innenstadtlagen, steigende Verluste
- 31. Januar 2016Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (§ 270a InsO)
- 1. April 2016Eröffnung des Hauptverfahrens, Eigenverwaltung beibehalten
- 27. Juli 2016Vergleichsangebot der Familie einstimmig angenommen
- November 2016Insolvenzplan mit garantierter Quote vorgelegt
- danachKonzentration auf Online-Vertrieb, später geordnete Einstellung
Ausgangslage
Der Spross einer bekannten deutschen Adelsfamilie hatte im Wege des vorgezogenen Erbes Kapital für eine unternehmerische Investition erhalten. Damit baute er ein Mode-Label auf, das den Namen seiner Mutter trug — und damit den Namen der Familie selbst.
Um schnell Aufmerksamkeit und Markenbekanntheit zu erreichen, mietete das Unternehmen in acht deutschen Großstädten Gewerbeflächen in besten Fußgängerlagen an und betrieb dort eigene Filialgeschäfte für das Label.
Das Geschäft mit Bekleidung ist jedoch bekanntlich äußerst schwierig. Die Mietkosten in den Top-Innenstadtlagen waren für das junge Label viel zu hoch, die erzielten Deckungsbeiträge reichten bei Weitem nicht aus.
Hinzu kam ein struktureller Wandel: Der stetig wachsende Online-Handel ließ die Umsätze im stationären Mode-Einzelhandel zurückgehen. Lange Vertragslaufzeiten der Gewerbemietflächen verhinderten eine schnelle Anpassung der Kostenstruktur.
Dem Unternehmen ging nach und nach das Geld aus. Das Geschäftsmodell rechnete sich nicht. Eine Insolvenz war unvermeidbar.
Herausforderung
Die eigentliche Herausforderung dieses Verfahrens war nicht die Sanierung des Unternehmens — sondern der Schutz eines Namens.
Das Label trug den Namen der Mutter und damit den einer angesehenen deutschen Adelsfamilie. Es galt um jeden Preis zu verhindern, dass dieser Name öffentlich mit einer Insolvenz in Verbindung gebracht wird.
Eine Insolvenz ist ein öffentliches Verfahren. Eröffnungsbeschlüsse werden bekannt gemacht, Gläubiger informiert, Register geführt. Genau diese Öffentlichkeit drohte, das Stigma der Insolvenz dauerhaft mit dem Namen der Familie zu verknüpfen.
Erschwerend kam hinzu, dass die Vermieter der hochwertigen Innenstadtflächen — verständlicherweise entrüstet über die vorzeitige Beendigung langfristiger Mietverträge — zu den unangenehmsten und konfliktbereitesten Gläubigern zählten.
Lösung
Um das Verfahren überhaupt aktiv gestalten und steuern zu können, entschieden wir uns bewusst für die Eigenverwaltung statt für ein Regelinsolvenzverfahren. Nur so behielt die Unternehmensseite die Kontrolle über den Ablauf.
Der entscheidende Schritt zum Schutz des Familiennamens: Das Unternehmen erhielt zunächst einen neuen, neutralen Firmennamen. Unter diesem neuen Namen wurde das Verfahren in Eigenverwaltung geführt — losgelöst von der Person und dem Namen der Mutter.
Das gesamte Verfahren wurde so geräuschlos wie irgend möglich durchgeführt. Jede Maßnahme war darauf ausgerichtet, öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden und keine Verbindung zwischen der Insolvenz und der Adelsfamilie entstehen zu lassen.
Operativ wurde das Geschäftsmodell konsequent bereinigt: Sämtliche defizitären Filialen wurden geschlossen — von ursprünglich über zwanzig Standorten bis auf zuletzt drei. Das Geschäft wurde vollständig auf den Online-Vertrieb konzentriert.
Die entrüsteten Vermieter als besonders schwierige Gläubigergruppe wurden über individuelle Vereinbarungen zum Stillhalten bewegt, sodass das Verfahren nicht eskalierte.
Ergänzend kam ein Vergleichsangebot aus dem Umfeld der Familie zum Tragen: eine Einmalzahlung von 52.414 € an die Insolvenzmasse sowie der Verzicht auf Forderungsanmeldungen in Höhe von 414.654 €. Dieses Angebot wurde von der Gläubigerversammlung einstimmig angenommen und verbesserte die Quote für alle Gläubiger.
Ergebnis
Die Sanierung in Eigenverwaltung ist geglückt. Der Insolvenzplan kam zustande und bot den Gläubigern eine bereits nach § 257 InsO vollstreckbare, garantierte Quote von 3,06 % — deutlich mehr, als bei einer sofortigen Liquidation zu erwarten gewesen wäre, bei der die Insolvenzgläubiger vollständig ausgefallen wären.
Die Gläubiger hatten Forderungen von rund 1,76 Mio. € zur Insolvenztabelle angemeldet. Über das Vergleichsangebot der Familie wurden davon 414.654 € wieder zurückgenommen.
Das Label wurde nach der Konzentration auf das Online-Geschäft noch eine Weile weitergeführt und schließlich geordnet und vollständig eingestellt.
Das wichtigste Ergebnis aber war ein anderes: Es ist gelungen, den Namen der Mutter und damit den Namen der Adelsfamilie vollständig aus der Insolvenz herauszuhalten. Eine öffentliche Verbindung zwischen der Familie und dem Insolvenzverfahren entstand nicht.
Der Fall zeigt, dass eine Sanierung nicht immer nur das Unternehmen zum Ziel hat. Manchmal geht es darum, ein immaterielles Gut zu schützen, das sich nicht in einer Bilanz abbilden lässt — den guten Namen.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Das eigentliche Ziel war nicht die Bilanz.
Es war der Schutz eines guten Namens.
Dies war ein besonders sensibles Verfahren. Es ging gar nicht primär darum, das Unternehmen zu retten, sondern darum, den Namen einer deutschen Adelsfamilie von dem Stigma des Insolvenzverfahrens fernzuhalten.
Der Schlüssel lag darin, dem Unternehmen zunächst einen neuen Namen zu geben und es mit diesem neuen Namen durch die Insolvenz in Eigenverwaltung zu führen. So entstand keine öffentliche Verbindung zum Namen der Mutter.
Die entrüsteten Vermieter waren dabei die unangenehmsten Gläubiger. Sie konnten jedoch über besondere Vereinbarungen zum Stillhalten bewegt werden. Im Ergebnis ist es gelungen, das Verfahren geräuschlos durchzuführen und den Familiennamen zu schützen.
Faktenbox
- Verfahren
- Eigenverwaltung mit Insolvenzplan
- Branche
- Mode-Einzelhandel / Lifestyle-Label
- Filialen
- in 8 Großstädten, in besten Innenstadtlagen
- Gläubigerforderungen
- ca. 1,76 Mio. € angemeldet
- Garantierte Quote
- 3,06 %
- Besonderheit
- Schutz des Namens einer Adelsfamilie vor dem Stigma der Insolvenz
- Sanierungsmaßnahmen
- Umfirmierung, Filialschließungen, Konzentration auf Online-Vertrieb
- Ergebnis
- Diskrete Sanierung, Familienname aus der Insolvenz herausgehalten
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