19 Spezialisten. Zwei Abstimmungstermine. Erfolgreich saniert.
Sanierung eines technologisch führenden Messtechnik-Herstellers für die grafische Industrie — über die Eigenverwaltung mit Insolvenzplan, gegen den Widerstand eines renitenten Gläubigers.
Verlauf des Verfahrens
- 2020–2021Markteinbruch und Eigenkapitalverlust
- Februar 2025Eigenverwaltung beantragt (§ 270a InsO)
- Mai 2025Eröffnung des Verfahrens in Eigenverwaltung
- Erster TerminAbstimmungstermin durch Gläubiger gesprengt
- Zweiter TerminInsolvenzplan angenommen und bestätigt
Ausgangslage
Das Unternehmen zählt seit nahezu drei Jahrzehnten zu den weltweit führenden Anbietern von Farbmess- und Regeltechnik für die grafische Industrie. Seine Inline-Systeme werden in Druckmaschinen integriert und ermöglichen dort eine automatisierte Farbkontrolle und Qualitätsüberwachung. Seit der Markteinführung des Kernprodukts wurden über 300 Systeme weltweit installiert.
Am Standort in Oberbayern entwickeln, produzieren und betreuen rund 19 hochspezialisierte Mitarbeiter die Anlagen. Der Vertrieb ist international ausgerichtet und bedient über 1.500 Druckereien weltweit — über Distributoren, Händler und Direktverkauf.
Das Geschäftsmodell war im Kern intakt. Die Krise entstand aus einer Kombination mehrerer Belastungen: Die Corona-Pandemie stürzte die grafische Industrie ab 2020 in eine tiefe Investitionskrise, Druckereien verschoben Anschaffungen, und aus konkreten Kaufentscheidungen wurden unverbindliche Anfragen.
Hinzu kamen strategische Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Beteiligungen in einem branchenfremden Segment, mit denen sich das Unternehmen unabhängiger von der zyklischen Druckindustrie machen wollte, erwiesen sich als nicht tragfähig und mussten abgeschrieben werden. Das belastete Eigenkapital und Ertragslage nachhaltig.
Besonders schwer wogen Pensionszusagen an die geschäftsführenden Gesellschafter. Nachdem die zur Deckung vorgesehenen Beteiligungen wertlos geworden waren, standen die Rückstellungen ungesichert — bis hin zum vollständigen Verlust des Eigenkapitals.
Herausforderung
Die eigentliche Herausforderung dieses Verfahrens lag nicht in der Entschuldung, sondern in zwei sehr unterschiedlichen Gegnern.
Der erste war ein renitenter Gläubiger: der ehemalige Finanzchef des Unternehmens. Gesellschafter-Geschäftsführer und Gläubiger waren ursprünglich befreundet. Im Laufe der Zeit erwies sich der Gläubiger als destruktiv und wurde entlassen. Seitdem versuchte er, das Unternehmen mit allen Mitteln anzugreifen und den Insolvenzplan zu verhindern.
Solche Gläubiger sind aus Erfahrung die gefährlichsten. Nicht institutionelle Gläubiger wie Banken handeln destruktiv — sie agieren sachlich. Gefährlich sind Privatpersonen, die dem Unternehmer einmal nahestanden und nun ihre ganze Leidenschaft darauf richten, ihm zu schaden.
Die zweite Herausforderung war eine Pensionsverpflichtung. Der Unternehmer und seine Ehefrau hatten mit dem Unternehmen eine Pensionszusage in Höhe von rund 1,5 Mio. € vereinbart, die über eine Versicherung rückgedeckt war. Das Unternehmen aus der Leistungspflicht zu lösen, war über die Erklärung der Nichterfüllung nach § 103 InsO unkompliziert. Die eigentliche Schwierigkeit lag darin, eine nachträgliche Haftung zu vermeiden und die rückgedeckten Ansprüche zu sichern.
Lösung
Im Rahmen der Eigenverwaltung wurde der Geschäftsbetrieb umgehend stabilisiert und ein tragfähiges Sanierungskonzept umgesetzt.
Operativ wurde die Kostenstruktur konsequent verschlankt. Die Beschaffung, zuvor auf mehrere Mitarbeiter verteilt, wurde zentral über einen Hauptlieferanten gebündelt — der Aufwand im Einkauf sank um rund 80 %. Fünf Stellen, deren Aufgaben durch die Prozessoptimierung entfielen, wurden sozialverträglich abgebaut, während Entwicklung, Service und Vertrieb gezielt gestärkt wurden.
Strategisch baute das Unternehmen einen eigenen Online-Vertriebskanal auf. Der neue Shop ermöglicht den Direktverkauf an Endkunden, reduziert die Abhängigkeit von Zwischenhändlern und verbessert die Marge spürbar.
Gegenüber dem renitenten Gläubiger war akribische Vorbereitung entscheidend. Es gelang ihm zwar, den ersten Abstimmungstermin bei Gericht zu sprengen, sodass ein zweiter Termin erforderlich wurde. In diesem zweiten Termin waren alle Beteiligten jedoch so gut vorbereitet, dass der Gläubiger den erfolgreichen Abschluss nicht mehr verhindern konnte.
Die Pensionsverpflichtung wurde über die Erklärung der Nichterfüllung nach § 103 InsO aufgelöst — und zwar vollständig steuerneutral. Das war der anspruchsvollste Teil: Bei der Auflösung einer rückgedeckten Pensionszusage entsteht regelmäßig ein erheblicher steuerpflichtiger Ertrag, der eine Sanierung zusätzlich belasten würde. Durch die gewählte Gestaltung wurde diese Steuerlast vollständig vermieden, eine nachträgliche Inanspruchnahme ausgeschlossen und die rückgedeckten Ansprüche gesichert.
Ergebnis
Der Insolvenzplan wurde im zweiten Abstimmungstermin angenommen und vom Gericht bestätigt — trotz des massiven Widerstands eines einzelnen Gläubigers.
Der Plan sieht eine garantierte Quote von 6 % vor; für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 70.000 € zur Verfügung.
Der Geschäftsbetrieb wurde während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung fortgeführt. Umsatz und Liquidität erholten sich nach dem verfahrensbedingten Einbruch deutlich und stabilisierten sich auf tragfähigem Niveau.
Aus einem Unternehmen, das durch Markteinbruch, Fehlinvestitionen und Pensionslasten in die Krise geraten war, entstand ein schlankerer, effizienter aufgestellter Spezialist — mit erhaltener Technologiekompetenz und etablierter Produktmarke.
Der Fall zeigt, dass sich auch ein einzelner, hochmotivierter Störer den Erfolg einer Sanierung nicht erzwingen kann, wenn das Verfahren sorgfältig vorbereitet und geführt wird.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Die Entschuldung war nicht das Problem.
Entscheidend waren ein renitenter Gläubiger — und eine Pensionslast von 1,5 Mio. €, die wir steuerneutral auflösen konnten.
Der ehemalige Finanzchef versuchte mit allen Mitteln, den Insolvenzplan zu verhindern. Er erreichte, dass der erste Abstimmungstermin platzte — mehr aber auch nicht. Im zweiten Termin waren wir so gut vorbereitet, dass wir ihn schlichtweg kaltstellen konnten.
Aus meiner Erfahrung sind genau solche Gläubiger die gefährlichsten. Nicht die Banken handeln destruktiv, sondern Privatpersonen, die dem Unternehmer einmal nahestanden und nun mit voller Leidenschaft Rache nehmen wollen.
Die zweite Besonderheit war die Pensionsverpflichtung von 1,5 Mio. €. Das Unternehmen über § 103 InsO aus der Leistungspflicht zu lösen, war der einfache Teil. Worauf ich wirklich stolz bin: Wir haben diese Last vollständig steuerneutral aufgelöst. Bei der Auflösung einer rückgedeckten Pensionszusage droht andernfalls schnell ein hoher steuerpflichtiger Ertrag, der die ganze Sanierung gefährden kann. Genau das haben wir vermieden — ohne Steuerbelastung, ohne nachträgliche Haftung und mit sauber abgesicherten rückgedeckten Ansprüchen.
Faktenbox
- Verfahren
- Eigenverwaltung mit Insolvenzplan (§ 270a InsO)
- Branche
- Mess- und Regeltechnik für die grafische Industrie
- Beschäftigte
- ca. 19
- Garantierte Quote
- 6 %
- Verteilungsbetrag
- 70.000 €
- Besonderheit
- Steuerneutrale Auflösung einer Pensionslast von 1,5 Mio. € · renitenter Gläubiger
- Sanierungsmaßnahmen
- Kostensenkung, zentrale Beschaffung, eigener Online-Vertrieb
- Ergebnis
- Bestätigter Insolvenzplan und Fortführung des Unternehmens
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen.
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