88 % Forderungsverzicht. Ein zäher StaRUG-Fall. Erfolgreich saniert.
Restrukturierung eines Lebensmittelhändlers nach dem StaRUG — trotz skeptischem Gericht und Bewertungsstreit zur Zustimmung des größten Gläubigers geführt.
Verlauf des Verfahrens
- bis 2020Geschäft trägt sich aus eigener Kraft
- 2020–2022Umsatzeinbruch, Förderkredite, steigende Kosten
- 2024Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG angezeigt
- VerfahrenGerichtliche Zweifel, Gutachten zu Prognose und Warenlager
- AbschlussKfW stimmt zu, Plan bestätigt
Ausgangslage
Ein etablierter Händler von Lebensmitteln versorgt bundesweit tausende Firmenkunden mit Zwischenverpflegung am Arbeitsplatz — ein Nischengeschäft, das über Jahre erfolgreich aus eigener Kraft und mit gezielten Investitionen aufgebaut worden war.
Bis 2020 trug sich das Modell selbst. Dann brachen mit der Corona-Pandemie und den Homeoffice-Regelungen die Umsätze weg: Wo niemand mehr im Büro war, wurde auch nichts mehr am Arbeitsplatz verzehrt.
Um die Verluste auszugleichen, nahm das Unternehmen staatlich geförderte Kredite auf. Deren hohe Tilgungsraten wurden anschließend selbst zur Last. Zusätzlich stiegen die Einkaufspreise infolge von Pandemie und Ukraine-Krieg deutlich, und die Hausbank kürzte den Kontokorrentrahmen drastisch.
Das operative Geschäft war weiterhin tragfähig — die Krise lag allein in den Finanzverbindlichkeiten. Ohne deren Restrukturierung drohte in den kommenden Monaten die Zahlungsunfähigkeit.
Herausforderung
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung schied faktisch aus. Der Mandant fürchtete zweierlei: den Vertrauensverlust bei seinen Kunden — das gesamte Geschäftsmodell beruht auf Vertrauen — und die Übernahme durch einen Konkurrenten im Wege der übertragenden Sanierung.
Deshalb fiel die Wahl auf ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG. Es ist nicht öffentlich, greift ausschließlich in die Finanzverbindlichkeiten ein und lässt das operative Geschäft samt Kundenbeziehungen unberührt.
Doch das Verfahren zog sich hin. Weil es eines der ersten seiner Art am zuständigen Gericht war, suchte dieses beständig die Nadel im Heuhaufen, um den Plan zu Fall zu bringen. Angezweifelt wurde bereits, ob ohne Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten überhaupt in den nächsten Monaten Zahlungsunfähigkeit eintritt — die gesamte Fortführungsplanung stand in Frage.
Besonders hartnäckig war der Streit um die Bewertung des Warenlagers. Zwar handelt es sich nicht um leicht verderbliche Ware, aber auch Snacks und Schokolade verderben — Schokolade läuft bei Hitze weiß an und ist dann unverkäuflich. Das Gericht bezweifelte die Werthaltigkeit und verlangte kostspielige Gutachten.
Lösung
Wir ließen uns nicht entmutigen. Jeder einzelne Einwand des Gerichts wurde aufgegriffen, belegt und mit Sachverständigengutachten untermauert — zur Fortführungsprognose ebenso wie zur realistischen Bewertung des Warenlagers.
Parallel dazu wurde die eigentliche Sanierung vorbereitet: die Anpassung der Kostenstruktur, die Konzentration auf das profitable Kerngeschäft und eine tragfähige Finanzplanung für die Fortführung.
Den Schlüssel bildete jedoch die Verhandlung mit dem größten Gläubiger. Die Finanzverbindlichkeiten stammten wesentlich aus den während der Pandemie aufgenommenen Förderkrediten — Hauptgläubiger war damit die KfW.
In zähen Verhandlungen gelang es, die KfW von der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen. Sie stimmte dem Restrukturierungsplan trotz aller vom Gericht behaupteten Mängel zu und verzichtete auf 88 Prozent ihrer Forderungen.
Ergebnis
Mit der Zustimmung des größten Gläubigers fand der Restrukturierungsplan die erforderliche Mehrheit und wurde bestätigt.
Der Geschäftsbetrieb lief während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung weiter. Die Kunden bemerkten nichts — das nicht öffentliche Verfahren hielt das für dieses Geschäftsmodell existenzielle Vertrauen intakt.
Von seinen Finanzverbindlichkeiten weitgehend befreit, kann das Unternehmen wieder neu aufgestellt und langfristig fortgeführt werden. Eine Übernahme durch Wettbewerber wurde vermieden — das Unternehmen bleibt in der Hand seines Inhabers.
Der Fall zeigt, dass sich auch ein zähes, von Anfang an kritisch beäugtes Verfahren lohnt, wenn man die Einwände geduldig ausräumt und den entscheidenden Gläubiger gewinnt.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Das eigentliche Hindernis war nicht der Gläubiger.
Es war ein Gericht, das jeden Baustein des Plans anzweifelte.
Weil es eines der ersten StaRUG-Verfahren am zuständigen Gericht war, wurde jeder Baustein des Plans in Frage gestellt — von der Zahlungsunfähigkeitsprognose bis zur Bewertung der Schokoriegel im Lager. Statt aufzugeben, haben wir jeden Zweifel mit Gutachten und Zahlen ausgeräumt und zugleich den größten Gläubiger überzeugt.
Der Lohn dieser Ausdauer: Die KfW verzichtete auf 88 Prozent ihrer Forderungen, ohne dass Kunden oder Öffentlichkeit je etwas von dem Verfahren erfuhren.
Faktenbox
- Verfahren
- Restrukturierung nach dem StaRUG
- Gericht
- Restrukturierungsgericht (AG)
- Branche
- Lebensmittelhandel / Zwischenverpflegung
- Beschäftigte
- ca. 28
- Krisenursache
- Pandemie, Homeoffice, hohe Tilgungslasten aus Förderkrediten
- Größter Gläubiger
- KfW (Corona-Kredite)
- Besonderheit
- Skeptisches Gericht, Streit um Warenlagerbewertung
- Ergebnis
- 88 % Forderungsverzicht der KfW, Fortführung gesichert
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
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