Jörg Franzke
Fallstudie · Gesundheitswesen

Begehrt bei der Konkurrenz. Unsichtbar verteidigt.

Sanierung eines hochspezialisierten Vermittlers von Klinikpersonal in Eigenverwaltung — und die Abwehr mehrerer Übernahmeangebote der Wettbewerber.

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Übernahme
unsichtbar abgewehrt
100 %
Anteile beim Gründer
5,0 %
garantierte Quote
Fortführung
rentabel saniert

Verlauf des Verfahrens

  1. 2020–2022
    Pandemie: Zugang zu Kliniken eingeschränkt, Verluste
  2. ab Januar 2024
    Klinikschließungen und Fusionen, Nachfrage bricht ein
  3. 04. Juni 2024
    Antrag auf Eigenverwaltung nach § 270a InsO
  4. 01. August 2024
    Eröffnung des Verfahrens, Eigenverwaltung angeordnet
  5. 16. Oktober 2024
    Gläubigerversammlung, Abwehr der Kaufangebote
  6. anschließend
    Insolvenzplan, Fortführung beim Gesellschafter

Ausgangslage

Ein hochspezialisierter Personaldienstleister überließ qualifiziertes Pflegepersonal für den OP-, Intensiv- und Anästhesiebereich sowie medizinisch-technische Fachkräfte an über 100 Kliniken. Mit rund 45 Mitarbeitern und mehreren Niederlassungen versorgte er regelmäßig namhafte Universitätskliniken und Krankenhäuser.

Das Unternehmen war auf seinen Gesellschafter-Geschäftsführer zugeschnitten: Sein spezialisiertes Wissen im Krankenhauswesen, seine langjährige Erfahrung und seine starke Vernetzung in der Branche machten das Unternehmen zu einem bevorzugten Partner der Kliniken — und zu einem begehrten Ziel für Wettbewerber.

Zu Beginn der Corona-Pandemie schotteten sich die Krankenhäuser gegen externes Personal ab, ein hoher Krankenstand reduzierte die Einsatzstunden. Nach einer kurzen Stabilisierung brachten ab 2024 Klinikschließungen und Fusionen massive Marktveränderungen: Krankenhäuser besetzten offene Stellen vermehrt intern und durch Direkteinstellungen.

Die Freisetzung und schnelle Direkteinstellung von Pflegekräften führte zu einer Überversorgung am Markt und einem spürbaren Auftragsrückgang. Die Liquidität war schließlich erschöpft.

Herausforderung

Die eigentliche Herausforderung dieses Falls war nicht die Entschuldung — sondern die Abwehr der Konkurrenz.

Gerade weil das Unternehmen so spezialisiert und am Markt hoch angesehen war, war es bei Wettbewerbern begehrt. Wir erhielten mehrere Angebote von Konkurrenten, das Unternehmen im Wege der übertragenden Sanierung zu kaufen — es also dem bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer wegzunehmen.

In einer Eigenverwaltung kann man ein solches Kaufangebot nicht einfach wegwischen. Es gilt die Maxime der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung. Gäbe es ein wirklich ernstzunehmendes Angebot eines Konkurrenten, müsste der bisherige Gesellschafter sein Unternehmen tatsächlich an den Wettbewerber übertragen.

Dem Unternehmer ist nur schwer zu vermitteln, warum er um sein Unternehmen kämpft, um es dann an einen Konkurrenten zu verlieren. Genau diese Abwehr ist meist der spannendste Teil eines solchen Verfahrens.

Lösung

Im Rahmen der Eigenverwaltung wurde das Unternehmen operativ von Grund auf saniert — und zugleich gegen die Übernahme verteidigt.

Operativ wurde die Kostenstruktur konsequent verschlankt: Standorte wurden zusammengelegt und Mietverträge gekündigt, die internen Stellen reduziert, der Fuhrpark angepasst und externe Dienstleistungsverträge neu verhandelt — was die Kosten um über zwanzig Prozent senkte. Parallel wurde das Geschäft um profitable Felder wie die Direktvermittlung erweitert.

Der entscheidende, aber unsichtbare Teil war die Abwehr der Kaufangebote. Ganz nach dem Motto „die Braut hässlich machen" haben wir bewusst analysiert, was die Konkurrenten an dem Unternehmen eigentlich kaufen wollten — und das Unternehmen anschließend genau in diesen Punkten unattraktiv gemacht.

Dabei kam uns die Struktur des Unternehmens zugute: Es gab keine werthaltigen, veräußerbaren Assets, keine etablierten Strukturen, mit denen ein fremder Manager das Unternehmen hätte nahtlos fortführen können. Ohne den überdurchschnittlichen Einsatz des bisherigen Geschäftsführers ließ sich das Unternehmen nicht rentabel führen. Hinzu kam die Subsidiärhaftung, die für einen Erwerber das Risiko birgt, dass Kunden nach dem Kauf abspringen.

Diese Abwehr darf man niemals sichtbar führen, sondern ausschließlich unsichtbar — im rechtlich einwandfreien Rahmen der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung. Ein strukturierter Investorenprozess über eine M&A-Agentur unterblieb aus Kostengründen und wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit; parallele Verfahren derselben Branche hatten dies bereits bestätigt.

Ergebnis

Die Konkurrenten zogen ihre Kaufangebote zurück. Das Unternehmen blieb beim bisherigen Gesellschafter.

Der Geschäftsbetrieb wurde während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung fortgeführt, die wesentlichen Auftraggeber blieben erhalten.

Getragen wird die Sanierung durch die Fortführung im Insolvenzplan: Sie erspart die erheblichen Kosten einer Liquidation und stellt die Gläubiger nachweislich besser als jedes Verkaufs- oder Abwicklungsszenario, in denen für sie nichts übrig geblieben wäre.

Das Unternehmen erwirtschaftet aus eigener Kraft ein positives Betriebsergebnis, benötigt kein Fremdkapital und kann sowohl den laufenden Betrieb als auch die Sanierungskosten selbst decken.

Aus einem Unternehmen, das durch den Markteinbruch in die Krise geraten war und von der Konkurrenz übernommen werden sollte, wurde ein saniertes, eigenständiges Unternehmen — in der Hand seines Gründers.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Die eigentliche Herausforderung war nicht die Entschuldung.

Es galt, das Unternehmen vor der Übernahme durch die Konkurrenz zu bewahren.

Wegen der hohen Spezialisierung und Reputation war das Unternehmen bei Wettbewerbern begehrt. Mehrere Konkurrenten wollten es im Wege der übertragenden Sanierung kaufen — und dem bisherigen Gesellschafter wegnehmen.

Ein ernstzunehmendes Kaufangebot kann man in der Eigenverwaltung nicht einfach ignorieren, weil die bestmögliche Gläubigerbefriedigung gilt. Die Kunst besteht darin, das Unternehmen für den Erwerber unattraktiv zu machen — rechtlich einwandfrei und niemals sichtbar. So blieb das Unternehmen in der Hand seines Gründers.

Faktenbox

Verfahren
Eigenverwaltung nach § 270a InsO mit Insolvenzplan
Gericht
Amtsgericht Köln
Branche
Personaldienstleistung / Klinik- und Pflegepersonal
Beschäftigte
ca. 45 (davon vier intern)
Verfahrensverlauf
Antrag 06/2024, Eröffnung 08/2024
Besonderheit
Abwehr mehrerer Übernahmeangebote der Konkurrenz
Garantierte Quote
5,0 %
Ergebnis
Fortführung beim bisherigen Gesellschafter
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