Jörg Franzke
Fallstudie · Maschinenbau / Industrie

Zwei zerstrittene Eheleute. Ein Betrieb dazwischen. Saniert.

Sanierung eines Intralogistik-Herstellers in Eigenverwaltung, bei dem ein Ehepaar in Trennung als Hauptgläubiger über das Schicksal des Unternehmens entschied — Maschinen bei ihr, Grundstück bei ihm.

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Mediation
als eigentliche Aufgabe
4,0 %
garantierte Quote
Fortführung
Betrieb erhalten

Verlauf des Verfahrens

  1. März 2023
    Antrag auf Eigenverwaltung (§ 270a InsO)
  2. Juni 2023
    Verfahrenseröffnung, Wechsel der Geschäftsführung
  3. Juli 2023
    Gläubigerversammlung — Fortführung beschlossen
  4. 2023 / 2024
    Abwehr der Störmanöver, Sicherung der Maschinennutzung
  5. 2024
    Insolvenzplan angenommen, Verfahren abgeschlossen

Ausgangslage

Die Schuldnerin ist ein seit Jahrzehnten am Markt etablierter Spezialist für industrielle Intralogistik. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Scherenrollenbahnen und Röllchenbahnen — spezielle Förderelemente, die unter anderem in Rücknahmesystemen für Leergut im Lebensmittel-Einzelhandel verbaut werden.

Dank hoher Fertigungstiefe und eigenem Konstruktionsbüro ist das Unternehmen weitgehend unabhängig von Zulieferern und kann komplette Anlagen innerhalb weniger Tage konstruieren, fertigen und ausliefern. Genau diese Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit schätzen die langjährigen Kunden.

In die Krise geriet der Betrieb durch eine Mischung aus Managementfehlern, einem Führungsvakuum und aufgezehrter Liquidität — obwohl der Auftragsbestand zum Zeitpunkt des Antrags auf einem Höchststand lag.

Die eigentliche Besonderheit lag jedoch nicht im Betrieb, sondern in den Eigentumsverhältnissen an seinen wichtigsten Werten: Die Produktionsmaschinen und die Betriebsimmobilie gehörten nicht dem Unternehmen — sondern zwei Menschen, die miteinander im Krieg lagen.

Herausforderung

Die beiden Hauptgläubiger des Verfahrens waren ein hoffnungslos zerstrittenes Ehepaar in Trennung.

Die Ehefrau hielt als Sicherungseigentümerin sämtliche Produktionsmaschinen des Unternehmens. Ohne diese Maschinen stand keine einzige Fertigungsstraße still — mit ihnen stand und fiel der gesamte Betrieb.

Der Ehemann wiederum war Eigentümer des Betriebsgrundstücks und damit Vermieter. Er wollte das Unternehmen als Mieter loswerden. Er stellte dem Mandanten jede nur erdenkliche Falle, um endlich kündigen zu können, und brachte bei Gericht einen Antrag nach dem anderen ein, um das Sanierungsverfahren zu stören.

Die Ehefrau dagegen wollte den Betrieb erhalten und unterstützte die Sanierung. So verlief die entscheidende Konfliktlinie nicht zwischen Unternehmen und Gläubigern — sondern mitten durch eine zerbrechende Ehe.

Die Aufgabe war, ein produzierendes Unternehmen mit Dutzenden Arbeitsplätzen davor zu bewahren, zwischen den Mühlsteinen eines privaten Rosenkriegs zerrieben zu werden.

Lösung

Im Rahmen der Eigenverwaltung wurde der Betrieb zunächst operativ stabilisiert: Der überforderte, nur nebenberuflich tätige Geschäftsführer wurde durch den langjährigen Betriebsleiter ersetzt, dem die Belegschaft vertraute. Termintreue und Qualität kehrten zurück, abgewanderte Mitarbeiter kamen zurück, Kunden fassten wieder Vertrauen.

Die eigentliche Arbeit spielte sich jedoch neben dem Insolvenzrecht ab. Gefragt war weniger der Sanierungsberater als der Mediator: Es galt, zwei zerstrittene Eheleute so weit zu führen, dass ihr privater Konflikt nicht den Betrieb mit in den Abgrund riss.

Mit der unterstützungsbereiten Ehefrau wurde die Nutzung der sicherungsübereigneten Maschinen für die Fortführung abgesichert, sodass die Produktion ohne Unterbrechung weiterlaufen konnte.

Gegenüber dem Ehemann als Vermieter mussten die zahlreichen Störmanöver und Anträge konsequent abgewehrt werden. Jeder Kündigungsversuch, jede prozessuale Falle wurde entkräftet, ohne die Sanierung aus dem Tritt zu bringen.

Parallel wurden nicht zum Kerngeschäft gehörende Leistungsbeziehungen beendet, Kosten gesenkt und die Liquidität über konsequente Abrechnung und Anzahlungen der solventen Stammkunden stabilisiert. Fremdkapital war dafür nicht erforderlich.

Ergebnis

Am Ende setzte sich die Fortführung durch. Der Betrieb blieb erhalten, die Produktion lief ohne Unterbrechung weiter, und die Arbeitsplätze wurden gesichert.

Der Insolvenzplan sicherte den Gläubigern eine garantierte Quote von 4,0 Prozent, finanziert unter anderem über eine Sonderzahlung von 150.000 Euro — deutlich mehr, als in einer Zerschlagung zu erwarten gewesen wäre.

Die unterstützende Ehefrau erreichte ihr Ziel: Der Betrieb, an dem ihre Maschinen hingen, wurde gerettet. Der Ehemann, der auf ein Ende gesetzt hatte, hatte das Nachsehen.

Der Fall zeigt, dass Sanierung nicht immer ein rein wirtschaftliches oder juristisches Problem ist. Manchmal entscheidet sich alles an der Frage, ob es gelingt, zerstrittene Menschen so weit zu befrieden, dass ein Unternehmen überleben darf.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Die Hauptgläubiger waren ein Ehepaar in Trennung.

Und ihr Konflikt hätte den Betrieb fast mit in den Abgrund gerissen.

Die Produktionsmaschinen gehörten der Ehefrau, das Grundstück dem Ehemann — und die beiden lagen in einer Trennung im offenen Krieg. Er wollte den Betrieb als Mieter loswerden und störte das Verfahren mit unzähligen Anträgen; sie wollte ihn erhalten und half.

Die entscheidende Kompetenz in diesem Fall war nicht das Insolvenzrecht, sondern die eines Familientherapeuten und Mediators: zwei verfeindete Menschen so zu führen, dass ihr privater Konflikt nicht ein ganzes Unternehmen mit in den Untergang riss. Am Ende setzte sich die Fortführung durch — der Ehemann hatte das Nachsehen.

Faktenbox

Verfahren
Eigenverwaltung mit Insolvenzplan (§ 270a InsO)
Gericht
Amtsgericht Köln
Branche
Maschinenbau / Intralogistik (Scherenrollenbahnen)
Beschäftigte
ca. 42
Verfahrenseröffnung
Juni 2023
Garantierte Quote
4,0 % (u. a. aus 150.000 € Sonderzahlung)
Besonderheit
Zerstrittenes Ehepaar als Hauptgläubiger — Maschinen bei ihr, Grundstück bei ihm
Ergebnis
Fortführung und nachhaltige Sanierung des Unternehmens
Vertrauliches Erstgespräch

Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.

Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen.

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