Jörg Franzke
Fallstudie · Druck / Werbetechnik

Ein gescheitertes Verfahren. Ein wegweisendes Urteil.

Ein StaRUG-Verfahren eines Großformatdruck-Unternehmens scheiterte an einer Grundsatzentscheidung des Landgerichts Düsseldorf zum Stimmgewicht der Gläubigergruppen — und veränderte die Sanierungspraxis.

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StaRUG
nicht öffentliches Verfahren
Gescheitert
am Gruppenstimmrecht
Wegweisend
Urteil LG Düsseldorf
Umgedacht
Folgeverfahren gelungen

Verlauf des Verfahrens

  1. 2023
    Krise durch Pandemiefolgen, Rohstoffpreise und Preisdruck
  2. 2024
    StaRUG-Verfahren am Amtsgericht Düsseldorf
  3. 2024
    Abstimmung der Gläubigergruppen über den Plan
  4. 2024
    Grundsatzentscheidung des Landgerichts Düsseldorf
  5. Danach
    Verfahren gescheitert — Umdenken für Folgeverfahren

Ausgangslage

Ein auf digitalen Großformatdruck spezialisiertes Unternehmen aus dem Großraum Düsseldorf bediente vorrangig Geschäftskunden — Werbeagenturen, Messebauer und den Point of Sale. Rund 20 Mitarbeiter erwirtschafteten zuletzt etwa drei Millionen Euro Umsatz.

Das Geschäftsmodell war im Kern gesund. In die Krise geriet das Unternehmen durch das Zusammenwirken mehrerer äußerer Faktoren: die Corona-Pandemie, die das Messe- und Veranstaltungsgeschäft über Monate zum Erliegen brachte, stark gestiegene Rohstoffpreise und einen zunehmenden Preisdruck durch osteuropäische Wettbewerber.

Die Bankverbindlichkeiten aus Investitions- und Corona-Krediten ließen sich mit den zurückgekehrten, aber schmaleren Margen nicht mehr bedienen. Es drohte die Zahlungsunfähigkeit.

Herausforderung

Weil das Unternehmen im Kern profitabel arbeitete und nur die Finanzverbindlichkeiten zu drücken drohten, fiel die Wahl bewusst auf ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG — ein nicht öffentliches Verfahren, das Kunden und Lieferanten nichts von der finanziellen Schieflage merken lässt.

Der Plan folgte der bewährten Logik: Die betroffenen Gläubiger wurden in Gruppen eingeteilt, darunter die Finanzgläubiger und eine Gruppe von Kleingläubigern. Über den Plan stimmen die Gruppen ab, und eine Gruppe kann eine widerstrebende andere Gruppe unter bestimmten Voraussetzungen überstimmen.

Genau an diesem Punkt entstand die eigentliche Herausforderung — und sie lag nicht im Unternehmen, sondern in einer offenen Rechtsfrage des noch jungen Sanierungsrechts.

Lösung

Das StaRUG war zu diesem Zeitpunkt erst wenige Jahre in Kraft. Viele Detailfragen waren gerichtlich noch nicht geklärt. Der Plan war sorgfältig aufgebaut und rechnete mit dem Stimmgewicht der Gläubigergruppen so, wie es aus dem etablierten Insolvenzplanrecht seit Langem üblich ist: Dort zählt jede Gruppe grundsätzlich gleich — die Gruppe der Kleingläubiger hat dasselbe Gewicht wie die Gruppe der Großgläubiger.

Das Landgericht Düsseldorf sah dies anders. In einer Grundsatzentscheidung stellte es fest, dass im Restrukturierungsverfahren eine Gruppe von Kleingläubigern eine Gruppe von Großgläubigern nicht überstimmen dürfe.

Warum im StaRUG mit zweierlei Maß gemessen werden soll, was im Insolvenzplan seit Jahrzehnten anerkannte Praxis ist, blieb offen. Die Entscheidung erschwert den Erfolg von Restrukturierungsverfahren erheblich — und zwang zum Umdenken.

Ergebnis

Für dieses Verfahren bedeutete die Entscheidung das Aus: Der Restrukturierungsplan ließ sich in der geplanten Form nicht mehr durchsetzen. Das Verfahren scheiterte.

Zur ganzen Wahrheit gehört, dass nicht jeder Weg gelingt. Ein ehrlicher Umgang mit Grenzen gehört zu einer seriösen Sanierungsberatung dazu.

Die eigentliche Lehre aus dem Fall wirkt jedoch weit über ihn hinaus. Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hat die Anforderungen an die Gruppenbildung neu vermessen — und in den Folgeverfahren war sie eingepreist.

Auch ohne das Stimmgewicht der Kleingläubiger sind mir Restrukturierungsverfahren danach gelungen. Denn der rechtliche Rahmen des StaRUG und seine Wirkung auf die Gläubiger sind nicht zu unterschätzen: Innerhalb eines solchen förmlichen Rahmens sind Gläubiger zum Einlenken und zu einem Verzicht sehr viel eher bereit als in einer freien außergerichtlichen Verhandlung.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Nicht jeder Weg gelingt.

Aber auch ein gescheitertes Verfahren kann die Praxis voranbringen.

Was bei Insolvenzplänen seit Jahrzehnten gilt — jede Gläubigergruppe zählt gleich — soll nach dem Landgericht Düsseldorf im Restrukturierungsverfahren nicht gelten. Eine Gruppe von Kleingläubigern darf eine Gruppe von Großgläubigern nicht überstimmen. Diese Entscheidung hat die Spielregeln verändert und die Hürden für StaRUG-Verfahren spürbar erhöht.

Der Fall steht damit für etwas Grundsätzliches: In einem jungen Rechtsgebiet entscheidet nicht nur der Plan, sondern auch die noch ungeschriebene Rechtsprechung über Erfolg und Misserfolg. Wer saniert, muss diese Entwicklung kennen — und daraus lernen.

Faktenbox

Verfahren
Restrukturierung nach dem StaRUG
Rolle
Planersteller und Restrukturierungsberater
Restrukturierungsgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Branche
Digitaler Großformatdruck / Werbetechnik
Beschäftigte
ca. 20
Krisenursachen
Pandemie, Rohstoffpreise, Preisdruck aus Osteuropa
Kernpunkt
Grundsatzentscheidung LG Düsseldorf zum Gruppenstimmrecht
Ergebnis
Verfahren gescheitert — wegweisend für die Folgepraxis
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