Jörg Franzke
Fallstudie · Fuhrparkmanagement

Der Fuhrpark des Bundestages. Schutzschirm-Pionier. Saniert.

Eines der ersten Schutzschirmverfahren Deutschlands — die Sanierung eines Fuhrparkunternehmens, das dem Deutschen Bundestag seine Dienstfahrzeuge stellte.

Zurück zur Fallbibliothek
Schutzschirm
Eines der ersten Verfahren Deutschlands
2013
Pionierverfahren nach neuem ESUG-Recht
Eigenverwaltung
Geschäftsführung blieb im Amt
Fortführung
Betrieb ohne Unterbrechung

Verlauf des Verfahrens

  1. Ursprung
    Ausgründung aus einem volkseigenen Betrieb, umgewandelt durch die Treuhandanstalt
  2. Mitte 2013
    Der Hersteller beendet die Sonderkonditionen – das Finanzierungsmodell bricht weg
  3. 5. November 2013
    Schutzschirmverfahren beantragt
  4. November 2013
    Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, Gläubigerausschuss eingesetzt
  5. 2014
    Sanierung umgesetzt, Geschäftsbetrieb gesichert

Ausgangslage

Das Unternehmen betrieb den Fuhrpark, der dem Deutschen Bundestag seine Dienstfahrzeuge stellte. Man glaubt kaum, dass ein solches Unternehmen in eine existenzielle Krise geraten kann – und doch ist genau das geschehen.

Seine Wurzeln reichten weit zurück: Das Unternehmen war eine Ausgründung aus einem ehemaligen volkseigenen Betrieb und wurde nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt in eine Fuhrparkgesellschaft umgewandelt.

Das Geschäftsmodell war über viele Jahre tragfähig. Das Unternehmen stellte dem Bundestag hochwertige Fahrzeuge – etwa die Mercedes S-Klasse – zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung. Möglich war das, weil die Fahrzeuge beim Hersteller zu Sonderpreisen eingekauft, rund ein Jahr genutzt und anschließend auf dem Gebrauchtwagenmarkt mit attraktiver Marge wieder verkauft wurden.

Es war ein typischer Deal der alten „Deutschland AG": Der Hersteller sponserte auf diese Weise faktisch den Bundestag, der die günstigen Konditionen dankend annahm. Ein Modell, das funktionierte – solange beide Seiten daran festhielten.

Herausforderung

Im Jahr 2013 geriet der Hersteller unter erheblichen Compliance-Druck. Daraufhin beendete er die Sonderkonditionen und stellte dem Unternehmen die Fahrzeuge nur noch zu marktüblichen Preisen zur Verfügung.

Damit brach das gesamte Finanzierungsmodell zusammen. Selbst eine Vervierfachung der gegenüber dem Bundestag abgerechneten Gebühren konnte den Wegfall der günstigen Einkaufskonditionen nicht ausgleichen. Dem Unternehmen drohte die Zahlungsunfähigkeit.

Erschwerend kam hinzu, dass die gesamte Fahrzeugflotte an die finanzierende Bank sicherungsübereignet war und die Kreditforderung deutlich über den Liquidationswerten der Fahrzeuge lag. Der Handlungsspielraum war entsprechend eng.

Die eigentliche Herausforderung war jedoch eine andere: Es war mein erstes Schutzschirmverfahren – und zugleich eines der allerersten in Deutschland. Das zugrunde liegende Recht war erst wenige Monate zuvor in Kraft getreten. Eine eingespielte Praxis, an der man sich hätte orientieren können, gab es schlicht nicht.

Lösung

Wir entschieden uns für das damals neue Schutzschirmverfahren – ein Instrument, das durch die ESUG-Reform gerade erst geschaffen worden war. Die Geschäftsführung blieb im Amt und steuerte die Sanierung in Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines Sachwalters.

Zunächst wurde die Vorfinanzierung der Insolvenzgelder über die Bank gesichert, damit die Löhne ohne Unterbrechung gezahlt werden konnten. Parallel wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt und eng in die wesentlichen Entscheidungen eingebunden.

Mit der finanzierenden Bank wurde eine tragfähige Verständigung über die sicherungsübereignete Flotte erzielt: Nicht betriebsnotwendige Fahrzeuge wurden veräußert, Mieterlöse aus vermieteten Fahrzeugen an die Bank ausgekehrt und für die betriebsnotwendigen Fahrzeuge eine Nutzungsentschädigung vereinbart.

Auf dieser Grundlage wurde das überholte Finanzierungsmodell neu ausgerichtet und die Kostenstruktur an die veränderten Marktbedingungen angepasst.

Ergebnis

Das Schutzschirmverfahren stabilisierte das Unternehmen und sicherte die Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Der Fall gehört zu den ersten Schutzschirmverfahren, die in Deutschland überhaupt durchgeführt wurden. Es war echte Pionierarbeit: Neue Sanierungsinstrumente wurden unter realen Bedingungen erstmals in der Praxis erprobt.

Das Verfahren zeigte, dass selbst ein Unternehmen mit einer derart singulären Struktur – eingebettet zwischen einem Premiumhersteller und einem Verfassungsorgan – mit dem neuen Instrument geordnet saniert werden kann.

Die dabei gesammelten Erfahrungen prägen meine Arbeit bis heute und bilden das Fundament für eine Vielzahl späterer Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Mein erstes Schutzschirmverfahren – und eines der ersten in Deutschland überhaupt.

Niemand wusste, wie es ausgeht. Wir haben Neuland betreten.

Dieses Verfahren war mein erstes Schutzschirmverfahren überhaupt – und eines der ersten in ganz Deutschland. Das Gesetz war damals brandneu, es gab keine eingespielte Praxis. Wir haben echtes Neuland betreten und bahnbrechende neue Regelungen erstmals in der Praxis erprobt.

Dass es sich ausgerechnet um den Fuhrpark des Deutschen Bundestages handelte, machte den Fall einzigartig. Über zwölf Jahre später darf ich darüber berichten: Es war ein Stück Wirtschaftsgeschichte der alten „Deutschland AG", das hier zu Ende ging – und auf den erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens bin ich bis heute besonders stolz.

Faktenbox

Verfahren
Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Branche
Fuhrparkmanagement / Mobilität für den öffentlichen Sektor
Auftraggeber
Fuhrpark des Deutschen Bundestages
Antragstellung
5. November 2013
Besonderheit
Eines der ersten Schutzschirmverfahren Deutschlands
Sicherheiten
Fahrzeugflotte an die finanzierende Bank sicherungsübereignet
Maßnahmen
Verwertung nicht betriebsnotwendiger Fahrzeuge, Neuausrichtung des Finanzierungsmodells
Ergebnis
Fortführung des Geschäftsbetriebs unter Eigenverwaltung
Vertrauliches Erstgespräch

Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.

Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen.

Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren