Der Fuhrpark des Bundestages. Schutzschirm-Pionier. Saniert.
Eines der ersten Schutzschirmverfahren Deutschlands — die Sanierung eines Fuhrparkunternehmens, das dem Deutschen Bundestag seine Dienstfahrzeuge stellte.
Verlauf des Verfahrens
- UrsprungAusgründung aus einem volkseigenen Betrieb, umgewandelt durch die Treuhandanstalt
- Mitte 2013Der Hersteller beendet die Sonderkonditionen – das Finanzierungsmodell bricht weg
- 5. November 2013Schutzschirmverfahren beantragt
- November 2013Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, Gläubigerausschuss eingesetzt
- 2014Sanierung umgesetzt, Geschäftsbetrieb gesichert
Ausgangslage
Das Unternehmen betrieb den Fuhrpark, der dem Deutschen Bundestag seine Dienstfahrzeuge stellte. Man glaubt kaum, dass ein solches Unternehmen in eine existenzielle Krise geraten kann – und doch ist genau das geschehen.
Seine Wurzeln reichten weit zurück: Das Unternehmen war eine Ausgründung aus einem ehemaligen volkseigenen Betrieb und wurde nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt in eine Fuhrparkgesellschaft umgewandelt.
Das Geschäftsmodell war über viele Jahre tragfähig. Das Unternehmen stellte dem Bundestag hochwertige Fahrzeuge – etwa die Mercedes S-Klasse – zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung. Möglich war das, weil die Fahrzeuge beim Hersteller zu Sonderpreisen eingekauft, rund ein Jahr genutzt und anschließend auf dem Gebrauchtwagenmarkt mit attraktiver Marge wieder verkauft wurden.
Es war ein typischer Deal der alten „Deutschland AG": Der Hersteller sponserte auf diese Weise faktisch den Bundestag, der die günstigen Konditionen dankend annahm. Ein Modell, das funktionierte – solange beide Seiten daran festhielten.
Herausforderung
Im Jahr 2013 geriet der Hersteller unter erheblichen Compliance-Druck. Daraufhin beendete er die Sonderkonditionen und stellte dem Unternehmen die Fahrzeuge nur noch zu marktüblichen Preisen zur Verfügung.
Damit brach das gesamte Finanzierungsmodell zusammen. Selbst eine Vervierfachung der gegenüber dem Bundestag abgerechneten Gebühren konnte den Wegfall der günstigen Einkaufskonditionen nicht ausgleichen. Dem Unternehmen drohte die Zahlungsunfähigkeit.
Erschwerend kam hinzu, dass die gesamte Fahrzeugflotte an die finanzierende Bank sicherungsübereignet war und die Kreditforderung deutlich über den Liquidationswerten der Fahrzeuge lag. Der Handlungsspielraum war entsprechend eng.
Die eigentliche Herausforderung war jedoch eine andere: Es war mein erstes Schutzschirmverfahren – und zugleich eines der allerersten in Deutschland. Das zugrunde liegende Recht war erst wenige Monate zuvor in Kraft getreten. Eine eingespielte Praxis, an der man sich hätte orientieren können, gab es schlicht nicht.
Lösung
Wir entschieden uns für das damals neue Schutzschirmverfahren – ein Instrument, das durch die ESUG-Reform gerade erst geschaffen worden war. Die Geschäftsführung blieb im Amt und steuerte die Sanierung in Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines Sachwalters.
Zunächst wurde die Vorfinanzierung der Insolvenzgelder über die Bank gesichert, damit die Löhne ohne Unterbrechung gezahlt werden konnten. Parallel wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt und eng in die wesentlichen Entscheidungen eingebunden.
Mit der finanzierenden Bank wurde eine tragfähige Verständigung über die sicherungsübereignete Flotte erzielt: Nicht betriebsnotwendige Fahrzeuge wurden veräußert, Mieterlöse aus vermieteten Fahrzeugen an die Bank ausgekehrt und für die betriebsnotwendigen Fahrzeuge eine Nutzungsentschädigung vereinbart.
Auf dieser Grundlage wurde das überholte Finanzierungsmodell neu ausgerichtet und die Kostenstruktur an die veränderten Marktbedingungen angepasst.
Ergebnis
Das Schutzschirmverfahren stabilisierte das Unternehmen und sicherte die Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Der Fall gehört zu den ersten Schutzschirmverfahren, die in Deutschland überhaupt durchgeführt wurden. Es war echte Pionierarbeit: Neue Sanierungsinstrumente wurden unter realen Bedingungen erstmals in der Praxis erprobt.
Das Verfahren zeigte, dass selbst ein Unternehmen mit einer derart singulären Struktur – eingebettet zwischen einem Premiumhersteller und einem Verfassungsorgan – mit dem neuen Instrument geordnet saniert werden kann.
Die dabei gesammelten Erfahrungen prägen meine Arbeit bis heute und bilden das Fundament für eine Vielzahl späterer Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Mein erstes Schutzschirmverfahren – und eines der ersten in Deutschland überhaupt.
Niemand wusste, wie es ausgeht. Wir haben Neuland betreten.
Dieses Verfahren war mein erstes Schutzschirmverfahren überhaupt – und eines der ersten in ganz Deutschland. Das Gesetz war damals brandneu, es gab keine eingespielte Praxis. Wir haben echtes Neuland betreten und bahnbrechende neue Regelungen erstmals in der Praxis erprobt.
Dass es sich ausgerechnet um den Fuhrpark des Deutschen Bundestages handelte, machte den Fall einzigartig. Über zwölf Jahre später darf ich darüber berichten: Es war ein Stück Wirtschaftsgeschichte der alten „Deutschland AG", das hier zu Ende ging – und auf den erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens bin ich bis heute besonders stolz.
Faktenbox
- Verfahren
- Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
- Branche
- Fuhrparkmanagement / Mobilität für den öffentlichen Sektor
- Auftraggeber
- Fuhrpark des Deutschen Bundestages
- Antragstellung
- 5. November 2013
- Besonderheit
- Eines der ersten Schutzschirmverfahren Deutschlands
- Sicherheiten
- Fahrzeugflotte an die finanzierende Bank sicherungsübereignet
- Maßnahmen
- Verwertung nicht betriebsnotwendiger Fahrzeuge, Neuausrichtung des Finanzierungsmodells
- Ergebnis
- Fortführung des Geschäftsbetriebs unter Eigenverwaltung
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
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