Ein Personaldienstleister. Eine ganze Gruppe. Abgeschirmt saniert.
Sanierung eines auf Veranstaltungen und Messebau spezialisierten Personaldienstleisters in Eigenverwaltung — ohne die verflochtene Unternehmensgruppe zu gefährden.
Verlauf des Verfahrens
- 2020–2022Pandemie — Stillstand der Veranstaltungsbranche
- November 2023Eigenverwaltung beantragt
- Februar 2024Verfahren eröffnet, Eigenverwaltung angeordnet
- Frühjahr 2024Standort geschlossen, Kosten gesenkt, Gruppe entflochten
- 2024Insolvenzplan vorgelegt und angenommen
Ausgangslage
Der Mandant führte eine ganze Unternehmensgruppe, die alles bereitstellte, was für eine Großveranstaltung erforderlich ist — von der Technik bis zur Logistik eines Open-Air-Rockkonzerts.
Das hier betroffene Unternehmen war der Personaldienstleister der Gruppe. Seine Aufgabe war es, das Saisonpersonal für Veranstaltungen und Messebau zu rekrutieren und bereitzustellen.
Das ist eine ganz besondere Branche: Das Personal ist oft nur für wenige Tage im Einsatz, dann aber rund um die Uhr. Zugleich muss es hochflexibel und reisebereit sein.
Für diese Anforderungen hatte der Unternehmer ein eigenes Portal aufgebaut. Über dieses registrierten sich die Mitarbeiter selbst, sahen die anstehenden Einsätze ein und trugen sich eigenständig für die einzelnen Veranstaltungen ein oder ab.
Bis zur Pandemie wuchs das Unternehmen stetig und finanzierte sich vollständig aus eigenen Mitteln.
Herausforderung
Die Corona-Pandemie traf die Konzert- und Veranstaltungsbranche härter als fast jede andere. Zwei Jahre lang ging praktisch nichts mehr.
Nach der Pandemie musste alles mühsam wieder aufgebaut werden. Gerade im kostenintensiven Bereich der Arbeitnehmerüberlassung war dieser Neuaufbau aus eigener Kraft — ohne den Schutz der Eigenverwaltung — nicht zu leisten.
Die eigentliche Herausforderung lag jedoch woanders: Der Personaldienstleister war eng mit den übrigen Gesellschaften der Gruppe verflochten. Es bestanden Über-Kreuz-Verflechtungen und Darlehen, die zwischen den Unternehmen hin- und hergezahlt worden waren.
Es musste unbedingt verhindert werden, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung des Personaldienstleisters auf die anderen, gesunden Unternehmen der Gruppe übergriff und diese mit in die Krise zog.
Lösung
Im Rahmen der Eigenverwaltung wurde das Unternehmen konsequent auf den nach der Pandemie tatsächlich tragfähigen Zuschnitt zurückgeführt.
Der unrentable Zweitstandort wurde geschlossen und das Geschäft auf die profitable Kernregion konzentriert. Overhead-Stellen wurden gestrichen und ihre Aufgaben im bestehenden Team neu verteilt.
Der Einsatz externer Kräfte wurde auf die wirtschaftlich tragenden Regionen beschränkt und über ein kleineres, effizienteres internes Dispositionsteam gesteuert. Sämtliche Kostenpositionen wurden überprüft und gesenkt.
Kernstück war die saubere Entflechtung: Die konzerninternen Darlehen und Über-Kreuz-Verbindungen wurden aufgearbeitet und so behandelt, dass das Verfahren des Personaldienstleisters die übrigen Gesellschaften der Gruppe nicht infizierte.
Weil das bewährte Portal und das eingespielte Recruiting erhalten blieben, konnte der Betrieb ohne Bruch fortgeführt werden.
Ergebnis
Das Unternehmen wurde erfolgreich in Eigenverwaltung saniert und über einen Insolvenzplan entschuldet.
Die Gläubiger meldeten Forderungen von rund 1,7 Mio. € zur Insolvenztabelle an. Aus der im Verfahren erwirtschafteten Liquidität und einer Sonderzahlung von 150.000 € wird den Gläubigern eine garantierte Quote von 5 Prozent ausgeschüttet.
Entscheidend: Die übrigen Unternehmen der Gruppe blieben unversehrt. Die Sanierung des Personaldienstleisters gefährdete weder die technischen noch die logistischen Schwestergesellschaften.
Der Geschäftsbetrieb wurde während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung fortgeführt, das Portal und die Kundenbeziehungen blieben erhalten.
Aus einem durch die Pandemie schwer getroffenen Personaldienstleister wurde ein schlanker, auf die profitable Kernregion fokussierter Betrieb — eingebettet in eine weiterhin intakte Unternehmensgruppe.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Die eigentliche Gefahr war nicht die Insolvenz selbst.
Sie war der mögliche Übergriff auf die übrige Unternehmensgruppe.
In verflochtenen Unternehmensgruppen ist die größte Gefahr nicht das kriselnde Unternehmen selbst, sondern der Übergriff auf die gesunden Schwestergesellschaften. Über-Kreuz-Darlehen und interne Verbindlichkeiten können ein einzelnes Verfahren schnell zur Bedrohung für die ganze Gruppe machen.
Hier lag die eigentliche Kunst darin, den Personaldienstleister sauber zu isolieren und zu sanieren — und die übrige Gruppe unangetastet zu lassen.
Faktenbox
- Verfahren
- Eigenverwaltung mit Insolvenzplan (§ 270a InsO)
- Gericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Branche
- Personalüberlassung für Veranstaltungen und Messebau
- Antrag
- November 2023
- Eröffnung
- Februar 2024
- Krisenursache
- Corona-Pandemie — Stillstand der Veranstaltungsbranche
- Gläubigerforderungen
- ca. 1,7 Mio. €
- Garantierte Quote
- 5,0 %
- Besonderheit
- Abschirmung der verflochtenen Unternehmensgruppe
- Ergebnis
- Fortführung und Sanierung ohne Schaden für die Gruppe
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen.
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