Ein StaRUG-Verfahren. Ein Käuferstreik. Ein ehrliches Ende.
Restrukturierung eines Damenmode-Einzelhandels über ein StaRUG-Verfahren am Amtsgericht Rostock — mit Zustimmung der KfW und einem ehrlichen Blick auf die Grenzen der Sanierung.
Verlauf des Verfahrens
- ab 1990Aufbau des Modehandels, zeitweise mehrere Filialen
- ab 2020Pandemie, Kaufzurückhaltung, Filialschließungen
- 2024Drohende Zahlungsunfähigkeit, StaRUG-Verfahren
- 2024Plan bestätigt — Zustimmung der KfW
- rd. 2 Jahre späterRückzug aus dem Markt, private Insolvenz
Ausgangslage
Eine Einzelunternehmerin führte über mehr als drei Jahrzehnte hinweg den stationären Handel mit Damenmode. Was in den neunziger Jahren mit einem einzelnen Geschäft begann, wuchs zeitweise auf mehrere exzellent geführte Ladengeschäfte und Franchisekonzepte an renommierten Center-Standorten.
Die Unternehmerin war eine ausgewiesene Fachfrau ihres Metiers: gelernte Damenmaßschneiderin, später Kauffrau im Einzelhandel und Handelsfachwirtin, jeden Tag persönlich im Geschäft und eng mit ihren Stammkundinnen verbunden.
Doch der stationäre Einzelhandel geriet über Jahre unter Druck. Die Corona-Pandemie mit ihren Zwangsschließungen, die anschließende Kaufzurückhaltung, die Rekordinflation infolge des Kriegs in der Ukraine und der ungebremste Aufstieg des Online-Handels trafen die Modebranche mit voller Wucht.
Filiale für Filiale musste über die Jahre geschlossen werden. Am Ende blieb ein einziges Ladengeschäft, ergänzt durch einen mühsam aufgebauten Online-Shop. Die Unternehmerin stützte ihr Geschäft mit privaten Einlagen aus dem Verkauf des Eigenheims und aus einer zweiten Tätigkeit — doch die Umsätze reichten nicht, und die drohende Zahlungsunfähigkeit rückte näher.
Herausforderung
Die eigentliche Last lag nicht im laufenden Betrieb, sondern in den Altverbindlichkeiten.
Besonders schwer wog ein Corona-Darlehen der KfW über rund 121.500 Euro. Dieser Kredit hatte in der Pandemie geholfen, das Überleben zu sichern — nun aber war seine Tilgung für das kleine Label schlicht nicht mehr zu stemmen. Der Kapitaldienst hätte jede Sanierung im Keim erstickt.
Für ein Einzelunternehmen dieser Größe kam eine Insolvenz einer Kapitulation gleich. Gesucht war ein Weg, der die erdrückenden Finanzverbindlichkeiten reduziert, ohne den Betrieb, die Reputation und das Vertrauen der Lieferanten zu zerstören.
Ein nicht öffentliches Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG bot genau diese Chance — vorausgesetzt, die entscheidenden Gläubiger würden mitziehen.
Lösung
Über ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG am Amtsgericht Rostock wurde ein Plan aufgesetzt, der die restrukturierungsfähigen Verbindlichkeiten gezielt zurückführte.
Kern des Plans war eine einmalige Forderungskürzung. Die planbetroffenen Gläubiger erhielten eine garantierte Quote von 5 Prozent — deutlich mehr als in einer Regelinsolvenz, in der für sie nichts übrig geblieben wäre. Ergänzt wurde dies durch einen Besserungsschein, der die Gläubiger an künftigen Gewinnen beteiligte.
Der entscheidende Durchbruch war die Zustimmung der KfW. Dass die Förderbank den Weg für die Kürzung ihres Corona-Darlehens freimachte, nahm dem Unternehmen die erdrückendste Last von den Schultern.
Das Verfahren lief bemerkenswert glatt durch. Der Plan fand die erforderliche Zustimmung, wurde gerichtlich bestätigt und ermöglichte der Unternehmerin einen echten Neustart mit einer tragfähigen Bilanz.
Ergebnis
Das Restrukturierungsverfahren war ein voller Erfolg. Die Verbindlichkeiten wurden auf ein tragfähiges Maß reduziert, die Zahlungsunfähigkeit abgewendet und das Ladengeschäft blieb erhalten.
Und doch gehört zur Ehrlichkeit dieses Falls auch die andere Seite. Das rechtliche Instrument konnte die Bilanz sanieren — aber es konnte nicht den Markt verändern.
Der Käuferstreik im stationären Einzelhandel wurde nicht besser, sondern größer. Die Innenstädte leerten sich weiter, die Kaufzurückhaltung hielt an, der Online-Handel zog immer mehr Umsatz ab.
Nach zwei weiteren Jahren des Kampfes gegen die Konjunktur und die Kosten wurde die außergewöhnlich mutige und willensstarke Unternehmerin müde. Sie entschied sich, ihr letztes Ladengeschäft stillzulegen, und wählte für sich den Weg in die private Insolvenz.
Der Fall zeigt, was ein StaRUG-Verfahren leisten kann — und wo seine Grenzen liegen. Es kann einem gesunden Unternehmen in einem schwierigen Umfeld eine zweite Chance verschaffen. Es kann jedoch keinen Markt retten, der sich strukturell gegen ein Geschäftsmodell wendet.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Das Verfahren war ein Erfolg — und trotzdem gewann am Ende der Markt.
Manche Fälle brauchen keine Beschönigung, sondern Respekt.
Ein Restrukturierungsverfahren kann eine überschuldete Bilanz heilen und einem Unternehmen buchstäblich ein zweites Leben schenken. Genau das ist hier gelungen — sauber, nicht öffentlich und mit der Zustimmung selbst der KfW.
Und trotzdem endet dieser Fall nicht mit einem uneingeschränkten Happy End. Denn kein rechtliches Instrument der Welt kann eine Unternehmerin gegen einen ganzen Markttrend verteidigen. Als der Käuferstreik im stationären Handel immer weiter wuchs, war die Entscheidung, das letzte Geschäft stillzulegen, kein Scheitern der Sanierung, sondern eine Frage von Kraft und Würde.
Der Respekt vor dieser Unternehmerin, die über Jahrzehnte gekämpft hat, gehört zu diesem Fall genauso dazu wie der juristische Erfolg des Verfahrens.
Faktenbox
- Verfahren
- Restrukturierung nach dem StaRUG
- Gericht
- Amtsgericht Rostock
- Branche
- Einzel- und Onlinehandel mit Damenmode
- Beschäftigte
- ca. 5
- Instrument
- Forderungskürzung mit Besserungsschein
- Garantierte Quote
- 5 % (statt 0 % in der Insolvenz)
- Besonderheit
- Zustimmung der KfW zur Kürzung des Corona-Darlehens
- Ergebnis
- Verfahren erfolgreich — späterer Rückzug aus dem Markt
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen.
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