Jörg Franzke
Fallstudie · Bau / Immobilien

Ein Handwerksbetrieb. Drei Immobilien. Alles behalten.

Sanierung eines Dachdecker- und Bauunternehmens als Einzelunternehmen in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan — bei dem der Mandant dank konstruktiver Banken seine Immobilien behielt.

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Erhalten
alle Immobilien behalten
3,4 %
garantierte Quote
Einzelfirma
volle persönliche Haftung
Fortführung
Betrieb entschuldet

Verlauf des Verfahrens

  1. 2023
    Liquiditätskrise, Insolvenzantrag
  2. Juni 2023
    Eigenverwaltung eröffnet
  3. 2023 – 2024
    Nebengesellschaften abgewickelt, Betrieb fokussiert
  4. Laufend
    Immobiliendarlehen weiter bedient
  5. Juli 2024
    Insolvenzplan vorgelegt und angenommen

Ausgangslage

Ein kleiner Dachdecker- und Bauhandwerksbetrieb aus der Südpfalz, spezialisiert auf Gebäudeabdichtung und Flachdächer, ergänzt um Innenausbau und einen kleinen Baustoffhandel. Geführt wurde der Betrieb als Einzelunternehmen mit rund 14 Mitarbeitern.

Der Inhaber hatte sich über die Jahre an einer Vielzahl von Nebengesellschaften beteiligt — von einer Sanitär-GbR über ein Kosmetikstudio bis zu mehreren Bau- und Elektrogesellschaften. Nahezu keine dieser Beteiligungen trug am Ende Früchte; mehrere Mitgesellschafter schieden aus, einzelne veruntreuten Gelder, andere meldeten selbst Insolvenz an.

Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten blieben ganz überwiegend am Inhaber hängen. Als Einzelunternehmer haftete er dafür mit seinem gesamten privaten wie betrieblichen Vermögen.

Zugleich hielt der Inhaber im Privatvermögen mehrere Immobilien, die über Grundschulden mit den Hausbanken verbunden waren. Als sich die Verbindlichkeiten auftürmten, drohte die Zahlungsunfähigkeit — und damit der Verlust von allem auf einmal.

Herausforderung

Die zentrale Sorge des Mandanten galt nicht dem Betrieb allein, sondern seinen Immobilien.

Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Trennung zwischen Firma und Person. Betriebliche Schulden schlagen unmittelbar auf das Privatvermögen durch — und umgekehrt sichern private Immobilien häufig auch die betrieblichen Kredite ab.

Die Immobilien waren mit Grundschulden zugunsten der Banken belastet und dienten der Besicherung laufender Darlehen. In einer Insolvenz besteht immer die Gefahr, dass eine Bank das Darlehen fällig stellt, die Sicherheit verwertet und die Immobilie in der Zwangsversteigerung verloren geht.

Die Herausforderung bestand also darin, den Betrieb zu sanieren, ohne dass die Immobilienfinanzierungen kippen — und damit die Existenzgrundlage der Familie mit zwei kleinen Kindern zerstört wird.

Lösung

Das Verfahren wurde als Insolvenz in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan geführt. Der Inhaber blieb Herr im eigenen Betrieb, begleitet von einem Sachwalter.

Zunächst wurde der Betrieb konsequent auf sein Kerngeschäft zurückgeführt: Die zahlreichen unrentablen Nebengesellschaften wurden geprüft und abgewickelt, übrig blieben Dachdeckerei, Innenausbau und Baustoffhandel.

Parallel wurde die Organisation gestrafft — klare Zuständigkeiten, eine aufgearbeitete Buchhaltung, ein neuer Assistent der Geschäftsführung zur Nachkalkulation der Bauvorhaben, um defizitäre Aufträge künftig zu vermeiden.

Der entscheidende Punkt aber war der Umgang mit den finanzierenden Banken. Statt auf Konfrontation wurde auf eine tragfähige Vereinbarung hingearbeitet: Die Institute stellten ihre Immobiliendarlehen während des gesamten Verfahrens nicht fällig. Zins und Tilgung wurden ununterbrochen weiter bedient.

Damit blieben die Grundpfandrechte unangetastet und die Immobilien außerhalb der Verwertung. Die Gläubigerbefriedigung im Plan wurde stattdessen aus Drittmitteln sichergestellt.

Ergebnis

Der Insolvenzplan sicherte den Gläubigern eine garantierte Quote von 3,4 Prozent zu — finanziert aus Drittmitteln und damit deutlich mehr, als in einer Zerschlagung zu erwarten gewesen wäre.

Der Betrieb wurde während des gesamten Verfahrens ohne Unterbrechung fortgeführt und arbeitet heute schlanker, professioneller und wirtschaftlicher als zuvor.

Vor allem aber behielt der Mandant seine Immobilien. Weil die Banken die Darlehen nicht kündigten und weiter bedient wurden, ging keine der Immobilien in der Insolvenz verloren.

Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung: Der Inhaber ist seine Altlasten los und kann mit einem gesunden Betrieb und erhaltener Existenzgrundlage neu durchstarten.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Die eigentliche Leistung war nicht die Entschuldung.

Entscheidend war, dass der Mandant seine Immobilien behielt.

In der Insolvenz eines Einzelunternehmers stehen private Immobilien fast immer auf dem Spiel. Kündigt eine Bank ihr Darlehen, folgt die Verwertung der Sicherheit — und das Haus ist verloren.

Hier verhielten sich die Banken konstruktiv: Sie stellten die Immobiliendarlehen während des gesamten Verfahrens nicht fällig, Zins und Tilgung liefen ununterbrochen weiter. Dadurch blieben die Grundschulden unangetastet und der Mandant behielt trotz der Insolvenz seine Immobilien.

Das ist keine Selbstverständlichkeit, aber stets möglich — wenn die Bank mitspielt. Genau darin lag die eigentliche Leistung dieses Verfahrens: nicht in der Entschuldung, sondern im Erhalt dessen, was dem Mandanten am meisten bedeutete.

Faktenbox

Verfahren
Eigenverwaltung mit Insolvenzplan
Branche
Dachdecker- / Bauhandwerk (Einzelunternehmen)
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Beschäftigte
ca. 14
Garantierte Quote
3,4 % (aus Drittmitteln)
Gläubigerforderungen
ca. 620.000 €
Besonderheit
Immobiliendarlehen nicht gekündigt — Immobilien erhalten
Ergebnis
Fortführung, Restschuldbefreiung und Erhalt der Immobilien
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