Jörg Franzke
Fallstudie · Mobilität / Fahrdienst

Eine Unternehmerin. Eine Berufung. Erfolgreich saniert.

Sanierung eines Berliner Behindertenfahrdienstes in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan — ein Unternehmen, das aus persönlicher Überzeugung geführt wird.

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Berufung
aus persönlicher Überzeugung
6,0 %
garantierte Quote
18
Arbeitsplätze erhalten
Fortführung
Fahrdienst gesichert

Verlauf des Verfahrens

  1. Ende 2021
    Anmietung der Kfz-Werkstatt
  2. Ende 2022
    Entscheidung zur Abwicklung der Werkstatt
  3. Anfang 2023
    Werkstatt abgewickelt, Rückkehr zum Kerngeschäft
  4. Mai 2023
    Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet
  5. Oktober 2023
    Insolvenzplan zur Abstimmung vorgelegt

Ausgangslage

Die Mandantin betreibt in Berlin und Umgebung einen Fahrdienst für Menschen, die durch eine Behinderung oder Krankheit in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ihre Fahrzeuge bringen die Fahrgäste sicher zur Arbeit, zur Ausbildung, zur Tagespflege, zur Dialyse oder zur Reha — bei Bedarf gemeinsam mit einer Begleitperson und mit Platz für mehrere Rollstühle zugleich.

Für die Fahrgäste ist der Dienst kostenfrei. Abgerechnet wird direkt mit der Behörde oder der Krankenkasse, sodass die beförderten Menschen von jeder Formalität entlastet sind.

Gegründet hat die Mandantin das Unternehmen aus persönlicher Überzeugung: Ihr eigener Bruder ist behindert. Sie weiß aus nächster Nähe, was verlässliche Mobilität für betroffene Menschen und ihre Angehörigen bedeutet — und führte den Betrieb mit entsprechend großem Engagement.

In einem umkämpften Markt kleiner Anbieter konnte sich das Unternehmen durch seine guten Kontakte zu sozialen Einrichtungen und seine überregionale Ausrichtung behaupten. Das Kerngeschäft war und ist tragfähig.

Herausforderung

Die Krise entstand nicht im Kerngeschäft, sondern durch eine unternehmerische Fehleinschätzung am Rand.

Um die hohen Reparaturkosten ihres Fuhrparks zu senken, mietete die Mandantin Ende 2021 eine eigene Kfz-Werkstatt an. Die Idee klang wirtschaftlich, erwies sich aber als Fehlgriff: Als fachfremde Unternehmerin, voll eingebunden in den täglichen Fahrdienst, konnte sie den zusätzlichen Betrieb nicht führen und kontrollieren.

Die mit der Leitung betrauten Mitarbeiter waren organisatorisch überfordert, die Werkstatt war von Beginn an unrentabel und musste ein ganzes Jahr lang aus den Einnahmen des Fahrdienstes quersubventioniert werden.

Das Besondere an diesem Fall war die Haltung der Mandantin: Sie setzte ihre gesamten privaten Ersparnisse ein und verzichtete auf eigenes Einkommen, nur um den Behindertenfahrdienst am Leben zu halten. Erst als alle Mittel aufgebraucht waren, entschied sie sich für den Weg der Sanierung.

Lösung

Kern des Sanierungskonzepts war die konsequente Rückbesinnung auf das, was die Mandantin beherrscht: den Fahrdienst.

Die verlustbringende Kfz-Werkstatt wurde abgewickelt. Die Mitarbeiter der Werkstatt und der Mietvertrag wurden gekündigt, die Abwicklung einvernehmlich über einen Vergleich geregelt.

Das Mietverhältnis wurde gegen Überlassung des vorhandenen Anlagevermögens vorzeitig beendet. Diese Lösung war für die Gläubiger vorteilhaft, weil der Wert der überlassenen Gegenstände geringer war als die andernfalls noch zu leistenden Mietzahlungen.

Seit der Trennung von der Werkstatt konzentriert sich die Mandantin wieder ausschließlich auf den Fahrdienst und wirtschaftet auskömmlich. Weitere Sanierungsmaßnahmen oder Fremdkapital waren nicht erforderlich — der Betrieb trägt sich aus eigener Kraft.

Die Quote für die Gläubiger wurde über eine Sonderzahlung eines Plangaranten gebildet, ergänzt um das Guthaben des Verfahrenskontos. So blieb der Betrieb unangetastet, während die Gläubiger die bestmögliche Befriedigung erhielten.

Ergebnis

Der Insolvenzplan bietet den Gläubigern eine deutlich bessere Befriedigung als jedes andere Verwertungsszenario. Verkauf, Freigabe und Liquidation hätten allesamt einen Erlös von null ergeben.

Für die Verteilung stand ein Betrag von rund 22.874 € zur Verfügung, gespeist aus einer Sonderzahlung von 150.000 € — daraus ergibt sich eine garantierte Quote von 6,0 Prozent.

Der Geschäftsbetrieb wurde ohne Unterbrechung fortgeführt. Die rund 18 Arbeitsplätze blieben erhalten, und der Fahrdienst steht seinen Fahrgästen unverändert zur Verfügung.

Aus einem Unternehmen, das durch einen einzigen Fehlschritt am Rand in die Krise geraten war, wurde wieder ein schlanker, auf sein Kerngeschäft konzentrierter Fahrdienst.

Der Fall zeigt: Es geht nicht immer nur um Geld. Viele Unternehmer leben für ihre Idee, weil sie sinnvoll und für die Gesellschaft wertvoll ist. Genau solche Unternehmen sind zu erhalten.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Die eigentliche Triebfeder war nicht der Gewinn.

Es war die Überzeugung, etwas Sinnvolles zu erhalten.

Diese Unternehmerin verzichtete auf ihr eigenes Einkommen und setzte ihre privaten Ersparnisse ein, nur um den Behindertenfahrdienst am Leben zu halten. Ihr Antrieb war nicht der Gewinn, sondern die Überzeugung, einen wertvollen Dienst für Menschen zu leisten, die auf ihn angewiesen sind — eine Haltung, die auch durch die persönliche Betroffenheit in ihrer eigenen Familie geprägt ist.

Für solche Unternehmen setze ich mich besonders ein. Wer mit dieser Hingabe für eine sinnvolle Idee einsteht, hat jede Unterstützung verdient, um sie zu erhalten.

Faktenbox

Verfahren
Eigenverwaltung mit Insolvenzplan
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Branche
Behindertenfahrdienst / Mobilität
Eröffnung
Mai 2023
Beschäftigte
ca. 18
Garantierte Quote
6,0 %
Krisenursache
unrentabler Nebenbetrieb (Kfz-Werkstatt)
Ergebnis
Fortführung des Fahrdienstes, Arbeitsplätze erhalten
Vertrauliches Erstgespräch

Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.

Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen.

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