Eine Apotheke. Vier Monate. Schuldenfrei.
Sanierung einer international bekannten Berliner Apotheke über ein StaRUG-Restrukturierungsverfahren — ohne Insolvenz und ohne Öffentlichkeit.
Verlauf des Verfahrens
- Frühjahr 2023Erste Umschuldungsversuche bei mehreren Banken
- 14.11.2025Restrukturierungsbeauftragter bestellt
- 24.11.2025Stabilisierungsanordnung beantragt
- 04.01.2026Stabilisierungsanordnung angeordnet
- 21.03.2026Restrukturierungsplan vorgelegt
- nach 4 MonatenMandantin schuldenfrei
Ausgangslage
Eine international bekannte Berliner Apotheke hatte sich weit über das klassische Apothekengeschäft hinaus einen Namen gemacht. Bekannt vor allem für ihre eigenen Tinkturen und Individualrezepturen, beliefert sie heute Arztpraxen und Kunden im In- und Ausland und verbindet klassische Pharmazie mit Naturheilkunde, einem eigenen Onlineshop und weiteren Standorten.
Das operative Geschäft war profitabel und stabil. Die Krise hatte ihren Ursprung nicht im Markt, sondern in der Finanzierung.
Über Jahre hinweg waren erhebliche Investitionen in Modernisierung, Erweiterung und den Aufbau des Online-Handels über Fremdkapital finanziert worden. Zuletzt summierten sich die Verbindlichkeiten auf rund 855.000 € — verteilt auf mehrere Bankdarlehen, einen Betriebsmittelkredit und eine dauerhaft ausgeschöpfte Kontokorrentlinie.
Die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung war so hoch, dass die an sich gute Ertragslage der Apotheke davon vollständig aufgezehrt wurde.
Herausforderung
Bereits seit dem Frühjahr 2023 versuchte die Unternehmerin, ihre Finanzierungen umzuschulden und auf langfristige Laufzeiten von zehn bis fünfzehn Jahren zu strecken. Angefragt wurden unter anderem die Hausbank, die Apobank, MLP, die Sparkasse und weitere Institute.
Trotz umfangreicher Unterlagen und monatelanger Bearbeitung wurden sämtliche Anträge abgelehnt. Eine Bank bestätigte sogar ausdrücklich, die Apotheke laufe „außerordentlich gut und sei sehr profitabel“ — und lehnte die Umschuldung dennoch ab, allein wegen der Höhe des bestehenden Engagements.
Die eigentliche Herausforderung war jedoch eine andere: Die Apotheke lebt von ihrem Ruf. Eine öffentlich bekannt gewordene Insolvenz hätte das internationale Vertrauen in die Marke beschädigt, Kunden vertrieben und die Gefahr einer feindlichen Übernahme des besonderen Geschäftskonzepts erheblich erhöht.
Eine Sanierung über eine Insolvenz in Eigenverwaltung — der sonst übliche Weg — kam für die Mandantin deshalb nicht in Frage. Sie wollte unbedingt eine Öffentlichkeit vermeiden.
Lösung
Statt einer Insolvenz in Eigenverwaltung wurde ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG gewählt. Dieses Verfahren findet außerhalb des klassischen Insolvenzrechts statt und ermöglicht eine Sanierung ohne die Öffentlichkeit eines Insolvenzverfahrens.
Kern des Restrukturierungsplans war ein gezielter Eingriff in die Finanzverbindlichkeiten: Die Forderungen der Banken und weiterer Gläubiger wurden konsequent gekürzt und an die tatsächliche Tragfähigkeit des Unternehmens angepasst. Das profitable operative Geschäft blieb dabei vollständig unberührt.
Um die Sanierung abzusichern, waren sogenannte Stabilisierungsanordnungen erforderlich, die das StaRUG vorsieht. Sie verhinderten, dass eine Bank mit einem bereits erwirkten Titel in das Vermögen der Apothekerin vollstreckte, während der Plan vorbereitet wurde.
Das Restrukturierungsgericht bestellte zunächst einen Restrukturierungsbeauftragten und ordnete die beantragte Stabilisierung an. Auf dieser Grundlage konnte der Plan ausgearbeitet und mit den Planbetroffenen umgesetzt werden.
Ergebnis
Das Verfahren dauerte lediglich vier Monate. Danach war die Mandantin schuldenfrei.
Die Apotheke wurde ohne jede Betriebsunterbrechung fortgeführt. Kunden, Lieferanten und Partner bemerkten von der Sanierung nichts — die internationale Reputation der Marke blieb vollständig erhalten.
Die strukturell zu hohe Finanzierungslast wurde beseitigt, ohne dass das operative Geschäft, die Belegschaft oder das besondere Geschäftskonzept angetastet werden mussten.
Der Fall zeigt: Eine überschuldete Apotheke muss nicht zwingend in einer Insolvenz in Eigenverwaltung saniert werden. Auch ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG kann genügen, wenn konsequent an den Finanzverbindlichkeiten angesetzt wird.
Was diesen Fall besonders gemacht hat
Nicht jede Krise braucht ein Insolvenzverfahren.
Manchmal genügt der Mut, einen anderen Weg zu gehen.
Das Besondere an diesem Fall war es, eine Apotheke überhaupt mit einem Restrukturierungsverfahren zu sanieren — und nicht, wie sonst üblich, mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Das ist der Hartnäckigkeit der Mandantin zu verdanken.
Auch ich war ursprünglich skeptisch. Doch die Mandantin wollte unbedingt eine Öffentlichkeit vermeiden, weil sie eine besondere, international für ihre Tinkturen bekannte Apotheke betreibt. Sie war überzeugt, dass die Bekanntgabe einer Insolvenz sämtliche Kunden vertreiben würde. Hinzu kam die enorme Gefahr einer feindlichen Übernahme des besonderen Geschäftskonzepts.
Die Mandantin sollte recht behalten. Meine Hochachtung und mein Respekt gelten dieser mutigen Unternehmerin.
Faktenbox
- Verfahren
- Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG
- Branche
- Gesundheitswesen / Apotheke
- Beschäftigte
- ca. 25
- Dauer
- 4 Monate
- Verbindlichkeiten
- ca. 855.000 €
- Krisenursache
- Strukturelle Finanzierung trotz profitablem Geschäft
- Besonderheit
- Sanierung ohne Insolvenz und ohne Öffentlichkeit
- Ergebnis
- Schuldenfrei, Betrieb und Reputation vollständig erhalten
Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.
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