Jörg Franzke

Rechtsanwalt · Sanierung in Eigenverwaltung

030 306 12345

Für Geschäftsführer und Gesellschafter · Unternehmen ab 30 Mitarbeitern

Insolvenz in Eigenverwaltung: Sie behalten das Steuer. Die Gläubiger warten.

Wenn die Liquidität knapp wird und die Bank Fragen stellt, bleiben wenige Wochen, in denen Sie noch selbst entscheiden. Die Eigenverwaltung nutzt genau diese Wochen: Sie führen das Unternehmen weiter, Löhne werden drei Monate von der Agentur für Arbeit gezahlt, Altschulden werden eingefroren, Verträge lassen sich neu ordnen.

250+

Sanierungsverfahren begleitet

30 Jahre

Insolvenz- und Sanierungsrecht

4,9 / 5

aus 253 verifizierten Bewertungen

Wann Sie hier richtig sind

GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder AG mit Mitarbeitern und laufendem Geschäft. Zahlungsunfähigkeit droht oder ist eingetreten, aber das Geschäftsmodell trägt. Sie wollen das Unternehmen behalten, nicht abwickeln.

Keine Verbraucherinsolvenz, keine Beratung von Gläubigern oder Arbeitnehmern.

Eigenverwaltungs-Check starten

Kostenlos · Unverbindlich · Auf Wunsch anonym

Der Eigenverwaltungs-Check

13 Fragen, etwa 3 Minuten. Sie erhalten innerhalb eines Werktags meine persönliche Einschätzung per E-Mail: ob die Eigenverwaltung in Betracht kommt, was jetzt zu tun ist und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

Schritt 1 von 4 · Ihr Unternehmen

Frage 1 von 13

1.Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Ihre Angaben gehen nur an mich. Kein Newsletter, keine Weitergabe.

So sieht das in der Praxis aus

Drei Unternehmen, die heute noch da sind.

Eigenverwaltung · Personaldienstleistung

350 Beschäftigte. Acht Monate. Erfolgreich saniert.

Ein bundesweit tätiger Personaldienstleister geriet trotz tragfähigem Geschäftsmodell in einen akuten Liquiditätsengpass. In der Eigenverwaltung blieb die Geschäftsführung im Amt, die Kunden blieben, das Unternehmen auch.

Fall lesen

Schutzschirmverfahren · Logistik

Der Fuhrpark des Bundestages. Schutzschirm-Pionier. Saniert.

Das Unternehmen stellte dem Deutschen Bundestag seine Dienstfahrzeuge und verlor sein über Jahre tragendes Finanzierungsmodell. Eines der ersten Schutzschirmverfahren in Deutschland rettete den Betrieb.

Fall lesen

Eigenverwaltung · Personaldienstleistung

Traditionshaus seit 1979. Digital neu aufgestellt. Saniert.

Ein Münchner Personaldienstleister geriet durch Corona, den Rückgang des Zeitarbeitsmarktes und eine über Jahre verschlafene Digitalisierung in die Krise. Die Eigenverwaltung schuf den Raum, beides nachzuholen.

Fall lesen
Rechtsanwalt Jörg Franzke im Porträt

Wer Ihnen gegenübersitzt

Ich vertrete den Unternehmer. Nicht die Gläubiger.

Ich bin Rechtsanwalt in Berlin und seit über 30 Jahren auf die Sanierung von Unternehmen spezialisiert, als Verfahrensbevollmächtigter und Berater in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan und StaRUG. Aus über 250 Verfahren weiß ich, wie Gläubiger, Sachwalter und Gerichte denken und welche Argumente in einer Verhandlung tragen.

Sie sprechen mit mir, nicht mit einem Callcenter. Den Check werte ich persönlich aus.

Was nach dem Check passiert

Drei Schritte, keine Verpflichtung.

1

Check absenden

13 Fragen zu Unternehmen, Gläubigern und Liquidität. Schätzungen genügen. Auf Wunsch ohne Firmennamen.

2

Einschätzung innerhalb eines Werktags

Meine persönliche Antwort per E-Mail: Kommt Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG in Betracht, was ist jetzt zu tun, was auf keinen Fall.

3

Strategiegespräch, wenn es passt

60 Minuten, telefonisch oder per Video. 200 €, bei Mandatierung angerechnet. Danach wissen Sie, welcher Weg trägt.

Drei Sätze, die Unternehmer davon abhalten. Und was ich darauf antworte.

„Insolvenz heißt, dass es vorbei ist.“

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern ein Sachwalter, der aufsieht. Das Ziel ist der Fortbestand des Unternehmens, nicht seine Zerschlagung.

„Dann verlieren wir unsere Kunden.“

Die meisten Kunden bleiben, wenn sie sehen, dass geliefert wird und wer das Verfahren führt. Beim Schutzschirm wird das Verfahren nicht öffentlich bekannt gemacht, bis der Plan steht.

„Das können wir uns nicht leisten.“

Drei Monate Insolvenzgeld entlasten die Lohnkosten sofort, Altverbindlichkeiten werden nicht bedient. In fast jedem Verfahren entsteht dadurch mehr Liquidität, als das Verfahren kostet.

Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz. Aber jede erfordert eine Entscheidung.

Je früher wir sprechen, desto mehr Wege stehen offen. Die 21-Tage-Frist nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit läuft, ob Sie handeln oder nicht.

Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder Vollstreckung läuft? Rufen Sie direkt an.